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19. Jahrgang (1882)

Bibliografische Daten

fullscreen: 19. Jahrgang (1882)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Universität Konstanz
Titel:
Archiv für die Pastoralkonferenzen in den Landkapiteln des Bisthums Konstanz
Publikationsort:
Konstanz
Verleger:
Herder
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz01521821X

Band

Strukturtyp:
Band
Sammlung:
Universität Konstanz
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-93889
Titel:
1826,2
Veröffentlichungsjahr:
1826
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz468256482

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Elftes und zwölftes Heft.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 19. Jahrgang (1882)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

summe beansprucht hatten ca. 135 000 Jb. so traten diese f�r die Rhederei auf acceptirten diese Offerte von 550000 g und bezahlten ihre eigenen Advokaten- kosten. Der Firma Funch Edye Co. gelang es noch nach vieler M�he die 481 f�r den Verlust der Effekten der Mannschaft einzukassiren. So endete dieser skandal�se Kollisionsfall schliess- lich doch noch in einem Vergleich nachdem die Gegen- partei sich selbst und den Kl�gern bereits enorme Advokatenkosten gemacht hatte wahrscheinlich zum gr�ssten Missvergn�gen der letzteren. A. L. Die Schiffahrtsverh�ltnisse in den Donaum�ndungen. Nach der neuen Zusatz-Akte der M�chte. In Artikel XVI des Pariser Vertrages vom 130. M�rz 1850 wurde von den bei der Donaufahrt interessirten M�chten lreussen Oesterreich Frankreich England Uussland. Sardinien und der T�rkei bekanntlich eine Kommission die europ�ische Donau-Kommission niedergesetzt welche die Arbeiten bestimmen sollte die von Isaktzcha aus notwendig w�ren um die M�n- dungen des Flusses bis ins offene Meer vom Saude und anderen Hindernissen zu befreien und vollst�ndig fahrbar zu machen bezw. die Schiffahrts - Abgaben festzusetzen. Die seitdem geschaffenen sehr wichtigen Ver- besserungen sind bekannt die Eind�mmung des f�r tiefgehende Fahrzeuge fahrbar gemachten Suliua- Annes die gr�ndlichen Korrektionen des Flu�bettes die Errichtung von Leuchtt�rmen die Erbauung eines Marine-Hospitals die Einrichtung eines regelm�ssigen Lotsen- und Rettungsdienstes der Erlass eines Schitl- fahrts- und Stronipolizei-Kegletnonts und eines Schiff- fahrtsabgaben-Tarifes u. s. w. Die amtlichen neugeschaffenen Verh�ltnisse wur- den sp�ter durch Dokument vom 2. November 1865 nach Rechten und Pflichten festgeregelt und unier den Schutz des europ�ischen V�lkerrechts gestellt mit dem allseitig anerkannten Grunds�tze der gleichen Behand- lung aller Flaggen. Das Dokument enth�lt ausf�hr- lich aufgef�hrt die Bauwerke die Bestimmungen �ber Strom- und Ilafenpolizci das Quarant�newesen den Abgabentarif die Lotsenordnung die Anordnungen wegen Leichter Schleppschiffen und Stromwerke nebst Strafbestimmungen. D i e Sohiffahrtaabgaben r i c h t e n sich bekanntlich nach der Tragf�higkeit der Schiffe. Die politischen Ver�nderungen haben das Deutsche und�esterreiehisch-Ungarische Kaiserreichdas K�nig- reich Italien und Rum�nien eingef�gt sp�tere Nach- tr�ge besonders aber der Berliner Kongress haben mannichfacbe Ver�nderungen im Zustande der Dinge auf der unteren Louau herbeigef�hrt. Politisch er- w�hnen wir hiervon die Retrocession von rum�nisch Bessarabien bis zum Prath und Kilia-Arme au Russ- land uud die Cession der bisherigen Dobrutscha mit dem Donau-Delta und der Schlangen -Insel an Ru- m�nien ferner die Garantie der Unabh�ngigkeit der europ�ischen Donau-Kommission in ihren Funktionen und Rechten von der dortigen Landesgewalt bis Ga- latz endlich die Ausarbeitung der Reglements f�r die Strecke von Galatz bis zum eisernen Thore die gleiche Unabh�ngigkeit der Donau-Kommission bez�glich ihrer Befugnisse f�r diese Stromstrecke sowie die F�rsorge f�r den Leuchtturm auf der Schlangeninsel Art. 45 46 5256 des Berliner Vertrages. Die Ver�nderungen sind nach Revision der Akte von 1865 jetzt als Zusatz-Akte kodifizirt. Wir registriren deshalb in m�glichst gedr�ngter K�rze den Hauptinhalt namentlich nach Seite der Ab�nderungen Der Beamte welcher an der Spitze der Fluss- polizei stromabw�rts vonGalatz mitAusschlussdes Hafens von Sulina steht soll von nun an als Schiffs- a 203 9 inspektor derunteren Donau mit einem Kanzler und den Aufsehern auf den verschiedenen Strecken des Stromes fungiren. Diese Beamten ernennt die Donau- Kommission der sie als �berbeh�rde unterstellt sind was gleicher Weise auch von dem Hafenkapit�n von Sulina gilt sie bilden in der Eigenschaft als Richter erster Instanz das Gericht �ber die im Bereiche ihrer Schiffahrtspolizei begangenen Uebertretungen ihre Urteile werden im Namen der europ�ischen Donau- Kommission gesprochen. Die Kontrolle der Schiffahrtskasse hat die euro- p�ische Kommission die Erhebungsweise der Abgaben und die Verwaltung der Schiffahrtskassc von Sulina k�nnen durch einstimmige in einer Plenarsitzung ge- fusste Entscheidungen abge�ndert iccrdcn. D i e K o m - mission ist mit der Unterhaltung und Verwaltung des Beleuchtungswesens und der Leuchtt�rme an den Donau-M�ndungen betraut f�r deren Instandhaltung auch die vereinnahmten Leuchtturmsgeb�hren ver- wendet werden. Die Festsetzung der Sanit�tsregle- ments und Sanit�tsgeb�hren liegt dein in Bukarest einzusetzenden ..internationalen Rate im Einverneh- men m it der europ�ischen Kominission ob. F�r eventuelle Inkraftsetzung eigentlicher Qua- ranta.e-Massregeln in Zeiten einer Epidemie ist be- stimmt dass diese Mussrcgcln ausschliesslich aufSchiffe und Beisende unreiner lroveiiienz und nur in nicht- verseuchten H�fen anwendbar sind und dass alle Aus- nahmebestimmungen und Beschr�nkungen f�r den Ver- kehr zwischen den Donauh�fen sobald die Epidemie an den Ufern des Flusses allgemein geworden aufzu- heben sind. Um in Zeiten einer Epidemie die Strompolizei aufrecht zu erhalten wird der Schiffaln tsinspektor mit Kanzler und Aufsehern zwar wie sonst frei seine Aufsichtsrechte wahrnehmen im Fall der Ansteckungs- gefahr aber sich ebenfalls. wie auch alle anderen Beamten Ingenieure Beamten Arbeiter den Qua- rant�ne-Massi egeln zu unterwerfen haben. Die Ein- richtungen f�r die Quarant�ne und l�r Unterhaltung der Lazarethe sowie die Regeln �ber die Urhebungs- weise der Abgaben bestimmt der internationale Rat in Bukarest m it der europ�ischen Kommission. Alle Beamte und Einrichtungen an der Unter donau gemessen Neutralit�t das Personal f�hrt event ein Annschild welches auf blauem Grunde die weissen Buchstaben C. E .D. tr�gt die Fahrzeuge f�hren die eigene Flagge mit f�nf einander parallelen mit der Fahnenstange rechtwinkligen Streifen in folgender Reihenfolge der Farben rot weiss blau weiss rot wobei der blaue Streifen doppelt so breit als jeder der die anderen Streifen ist und auf weissem Grunde Buchstaben C . E . D . tr�gt. Alle �brigen fr�heren Bestimmungen soweit sie durch vorstehende Ausf�hrungen nicht abge�ndert sind behalten nach wie vor ihre Giltigkeit. Fr. Berlin. Die britische Admiralit�t wird seit 1872 nicht nach kontinentalem Mustervon einem Minister geleitet sondern vou einem Kolle- gium von f�nf Herren Board of Admiralty genannt. Der erste Lord der Admiralit�t ist in der Regel eine Civilperson Mitglied des Kabinets und als solcher verantwortlich vor derKrone wie vor dem Parlament. Dann folgen der Senior Naval Lord der dritte Lord und der Junior Naval Lord welche der Marine an- geh�ren und endlich der b�rgerliche Civil Lord

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