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66. Jahrgang (1929)

Bibliografische Daten

fullscreen: 66. Jahrgang (1929)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Thünen-Institut für Ostseefischerei
Titel:
Deutsche Fischerei-Zeitung
Publikationsort:
Radebeul
Veröffentlichungsjahr:
1954
Verleger:
Neumann
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=168733811_D

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Thünen-Institut für Ostseefischerei
Titel:
32.1985.Heft 3
Band, Heft, Nummer:
32.1985.Heft 3
Publikationsort:
Radebeul
Veröffentlichungsjahr:
1985
Verleger:
Neumann Verlag
Größe der Vorlage:
36
Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Signatur:
ZB9
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=ZB9321985Heft3D

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Dipl.-Ing.-Ök. P. Winkler: Die Zusammenarbeit von Oberflußmeisterei und Binnenfischerei bringt volkswirtschaftlichen Nutzen

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 66. Jahrgang (1929)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

4 H A N S A Deutsche nautische Zeitschrift. Januar 1929 die von einem Teil ihrer eigenen Urheber als den Weg legen. Eine Auffassung der es an der undurchf�hrbar erkannten Antr�ge dee Aktions erforderlichen Werbekraft fehlte als w�hrend eines ausschusses seem�nnischer Berufsverb�nde des A. 8. B. Aeu�ert sich das Wetteifern um die Gunst der Mitglieder um Erhaltung oder Erweiterung des Mitgliederbestandes als ein Ueberbieten bekannt abgebrochen. Da� es gelingen m�ge sie haltbar gewordener Forderungen anderer wom�glich radi miteinander zu verankern scheint im Allgemein kalerer Gruppen dann mu� e6 mit den Interessen der Gesamtheit den gewerblichen Frieden abtr�glich be einflussen. Nicht mehr wie einst gilt heute das divide et impera . Aus diesem Grunde sind allgemein ge sprochen. Pl�ne f�r einen Zusammenschlu� von Kreisen die gleichen Wirtschaftsgesetzen unter worfen sind eher zu f�rdern als in ihrer Durch f�hrung aufzuhalten. Wie gesagt allgemein ge sprochen im �brigen aber von Fall zu Fall zu ent scheiden. interesse erw�nscht zu sein. Selbstverst�ndlich mu� sich die Bindung so vollziehen unter solchen Kau- telen f�r alle Beteiligten da� es voraussichtlich an Gelegenheit zu nachtr�glicher Reue fehlt. Ueber- fl�ssig schlie�lich darauf hinzuweisen da� an R�ck sichten auf Personen wer sie auch sein m�gen der Zusammenschlu� nicht scheitern darf. Ob unabh�ngig vom Bestand wirtschaftlich ein gestellter K�rperschaften der Kapit�ne auch f�r Ge bilde aus ihren Kreisen Platz und Daseinsberechti gung vorliegt die sich grunds�tzlich von Tarif fragen irgendwelcher Art fernhalten auch hier�ber ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Zu einem von solcher Tendenz getragenen im November v. J. in der .Hansa erschienenen Artikel der lebhaftem Interesse begegnete haben bisher ein hamburgischer Reeder und ein bremischer Kapit�n Stellung ge Besondere Gesetze gelten f�r internationale Gebilde schon wegen m�glicher verschiedener Aus wirkung gefa�ter Beschl�sse auf die einzelnen L�nder. Man braucht nur an den Achtstundentag zu denken. Dort wo da6 Washingtoner Abkommen �ber ihn ratifiziert ist erstickt er fast unter einem Wust von Ausnahmeklauseln. Bei uns w�re etwa6 derartiges ganz unm�glich berechtigte und unbe nommen. Beide mehr zustimmend als ablehnend rechtigte Zionsw�chter w�rden mit deutscher Gr�nd lichkeit daf�r sorgen da� wir diese Sozialtat in Reinkultur gen�ssen. Die deutsche Flagge w�re also die benachteiligte. Wichtiger aber ist folgen um Redensarten nicht nur um Lippenbekenntnisse des Die bestehende internationale Vereinigung von Schiffsoffizieren der die deutschen K�rperschaften seit zwei Jahren angegliedert sind ist ein Torso ist etwas v�llig l�ckenhaftes gibt sich nach au�en hin aber den Anschein des l�ckenlosen.T�uscht also mit der Durchschlagskraft ihrer Beschl�sse die Umwelt. Kaum mehr als ein Viertel aller Schiffsoifiziere ge h�ren der Internationale an weder die britischen noch die amerikanischen Schiffsoffiziorsverb�nde denken daran ihre Mitgliedschaft anzumelden. Ein Geb�ude mit tr�gerischer Fassade denn die Be zeichnung Internationale Vereinigung wird zu Unrecht gef�hrt. War vorher davon die Rede da� man natio nalen seem�nnischen Zusammenschlu�bewegungen nicht im Wege stehen soll so galt das nur allgemein gesprochen. Durchaus und mit berechtigten Ein w�nden kann man z. B. den im A. s. B. unter dem Einflu� der Revolutionspychose einst notgedrungen geschaffenen Organisationsaufbau heute bean standen sich dagegen wenden da� in Lohnfragen Kapit�ne und Matrosen Arm in Arm eine gemeinsame Front gegen die Reeder bilden. Umsomehr und �berzeugender wird man das tun wenn dieselben Kapit�ne Anspruch darauf erheben als Vertrauens m�nner als Mitarbeiter der Reeder eingesch�tzt zu werden. Einer Trennung der bisher im A. s. B. organi sierten Gruppen ist also durchaus das Wort zu reden. Eine andere Einstellung wird aber dort er forderlich sein wo es sich um Zusammenschlu� bestrebungen von Vertretern desselben Standes handelt. Einer Vereinigung solcher sozial gedacht homogener Kreise sollte man Hindernisse nicht in wenn sie die R�ckeroberung ihrer einstigen Ver trauensstellung zum Reeder ein wesentliches Zu kunftsziel nennen dann wird ihnen auf manchen Wegen kaum etwas anderes als ein erkennbarer Kurswechsel �brig bleiben. Beim weiteren Verfolgen dieses Gedankens l�ge es nahe auch �ber das Verh�ltnis des Kapit�ns zu den Schiffsoffizieren etwas zu sagen. Dabei k�me man wohl nicht um die Feststellung herum da� auch dieses Gebiet sanierungsbed�rftig ist. Schlie�lich w�rde sich nicht umgehen lassen abermals den f�r die Borddisziplin und das Zusammenleben der Schiffsoffiziere an Bord unabsehbaren Nachteil zu kennzeichnen der daraus entstehen mu� wenn sich eine Vereinigung von Schiffsoffizieren mit den Ten denzen einer K�rperschaft einverstanden erkl�rt der aus besonderem Anla� w�hrend des vergangenen Jahres �ffentlich von einem sozialistischen Blatt sch�rfster Tonart mit Recht das Zeugnis ausgestellt worden ist erfolgreich der Festigung des sozia listischen Geistes in der Angestelltenschaft zu dienen. Ein n�heres Eingehen auf alle diese Erschei nungen w�rde �ber den Rahmen einer Betrachtung hinausgehen deren ausgesprochener Zweck nur ein fl�chtiges Streifen von Zeitereignissen sein kann. Eine Zwangslage die es erkl�ren mag. wenn zu einer Reihe von Vorg�ngen die im Laufe des Jahres in der ..Hansa wiederholt Gegenstand von Er�rterun gen waren bei dieser Gelegenheit nicht erneut Stellung genommen werden kann. Nachdr�cklich in Erinnerung gebracht sei aber doch der Fortbestand wechselnder Gegenseitigkeits beziehungen zwischen See- und Luftschiffahrt und Teils des vergangenen Jahres der Zusammenschlu� bestehender Nautikervereine auf der Tagesordnung stand. Zwar die Br�cken sind noch nicht ganz aber doch nicht so eindeutig da� ihre Aeu�erungen als Grundlage f�r eine weitere Stellungnahme dienen k�nnten. Handelt es sich f�r die Kapit�ne nicht nur

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