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Polybios II. Buch 6 - 11

Bibliografische Daten

fullscreen: Polybios II. Buch 6 - 11

Mehrbändiges Werk

Strukturtyp:
Mehrbändiges Werk
Sammlung:
Universität Konstanz
Titel:
Polybios
Publikationsort:
Berlin
Veröffentlichungsjahr:
19XX
Verleger:
Langenscheidt
Herausgeber:
Haakh, Adolf
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz000779954

Band

Strukturtyp:
Band
Sammlung:
Universität Konstanz
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-94495
Titel:
Polybios II. Buch 6 - 11
Publikationsort:
Berlin
Veröffentlichungsjahr:
1908
Verleger:
Langenscheidt
Größe der Vorlage:
274 S
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz443401713

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Die erhaltenen Teile des achten Buchs.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Polybios
  • Polybios II. Buch 6 - 11
  • Sonstiges
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Die erhaltenen Teile des sechsten Buches.
  • Inhaltsverzeichnis
  • Die erhaltenen Teile des siebenten Buches.
  • Inhaltsverzeichnis
  • Die erhaltenen Teile des achten Buchs.
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Auszüge aus dem neunten Buch.
  • Inhaltsverzeichnis
  • Auszüge aus dem zehnten Buche.
  • Auszüge aus dem elften Buch.
  • Sonstiges

Volltext

Die erhaltenen Keile des achten Buchs. 
1 So unsicher auch seine Hoffnungen waren, so be 
schloß er doch, wegen der sichern Strafe, die seiner wartete, alles 
zu ertragen? 
Der römische Feldherr Tibe'rius [Sempro'niuS 
Gra'cchus ließ sich in einen Hinterhalt locken und fand dabei 
nach mutigem Widerstände mit allen seinen Leuten den Tod? 
Was nun dergleichen Unglücksfälle betrifft, so läßt sich darüber, 
ob die Betroffenen zu tadeln oder zu entschuldigen seien, kein sicheres, 
allgemein gültigesUrteil aussprechen, weil schon manche,die ihrerseits 
nichts versäumten, was eine Verständigeüberlegung forderte, doch in 
die Gewalt von solchen gerieten, die sich aus der Verletzung dessen, 
was unter den Menschen als recht gilt, nicht das geringste Gewissen 
machten. Gleichwohl darf man sich deshalb noch nicht ohne weiteres 
jeglichen Urteils begeben, sondern muß mit Berücksichtigung vonZeit 
und Ümständen den einen Feldherrn oder Staatsmann tadeln und den 
anderen mit Nachsicht beurteilen. Wie dies gemeint sei, das wird sich 
aus folgenden Beispielen ergeben. Der lakedämo'nische König Archi- 
da'mos flüchtete sich aus Sparta, weil ihm die herrschsüchtigen Ab 
sichten des Kleo'menes Argwohn einflößten; bald aber ließ er sich 
bereden und lieferte sich selbst dem eben erwähnten Herrscher in die 
Hände. So verlor er Thron und Leben zugleich und kann aus eine 
Entschuldigung von seiten der Nachwelt keinen Anspruch machen. 
Was ihn früher bei seiner Handlungsweise geleitet hatte, bestand 
noch unverändert fort; ja, die Herrschsucht und Macht des Kleomenes 
war noch gestiegen. Wenn er nun dennoch sich eben denen in die 
Hände gab, vor welchen er sich früher geflüchtet und nur wie durch 
1. Aus den Vatikanischen Exzerpten, S. 374 Mai. 
2. Aus denselben Exzerpten, S. 374 Mai. (Vgl. Li'vius XXV, 
15—17.)
	        

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Zitierempfehlung

Konstanzer Volksblatt. Tageszeitung Für Die Werktätige Bevölkerung Im Seekreis, Hegau Und Schwarzwald, Jg. 1932. Oberbadische Druckerei und Verlagsanstalt Singen a. H. eGmbH, 1932.
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