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36. Jahrgang (1899)

Bibliografische Daten

fullscreen: 36. Jahrgang (1899)

Monografie

Strukturtyp:
Monografie
Sammlung:
Universität Konstanz
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-94159
Titel:
Festschrift des ehem. 6. Bad. Inf.-Rgts. "Kaiser Friedrich III." Nr 114 zur Regimentszusammenkunft 29. bis 31. August 1925 in Konstanz
Publikationsort:
Konstanz
Veröffentlichungsjahr:
1925
Größe der Vorlage:
102 S.
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz435379577

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Ablösung.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 36. Jahrgang (1899)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

Fahrzeuge k�nnen auch von Zeit zu Zeit Flackerfeuer zeigen Lichter f�hren so angebracht wie durch den Board of Super- wenn sie es n�thig oder passend finden. Fahrzeuge in Fahrt vising Inspectors of steam vessels vorgeschrieben wird. mit trawl-Skraber oder anderen Schleppnetzen sollen wenn nothwendig ein rotlies Flackerfeuer zeigen. Bei unsichtigem Wetter sollen die obengenannten Fahr- zeuge ihre Anwesenheit durch ihr Nebelhorn zu erkennen geben und zwar wenigstens einmal jede andere Minute. Segelfischer und andere Segel- und Kuderfahrzeuge von uud unter 4 K.-T. netto sind nicht verpflichtet obenstellende Lichtsignale zu zeigen. Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. Dieselben theilen ihre Verordnungen in zwei Rubriken International Rules und Inland Rules und h�ngen denselben ein Verzeichniss der Linien an welche die inland waters be- zeichnen f�r welche die inland rules gelten. Die international rules sind f�r die high seas and in all waters connected therewith navigable by sea going vessels massgebend sodass innerhalb der Linien h�ufig beide Regeln in Anwendung kommen k�nnen. International rules. A r t i k e l 9. Nach verschiedenen Aenderuugen des An. 10 resp. 9 ist ein Theil des Art. 9 wie folgt in Kraft. Er wird Gegenstand fernerer Erw�gung der seefahrenden M�chte sein. Fischerfahrzeuge von weniger als 20 t netto in Fahrt ohne Geschirr aus sind vom F�hren der Seitenliehter befreit sie m�ssen aber gr�n und roth richtig und zeitig zeigen. Lichter f�r Fischer in den europ�ischen Gew�ssern Nord von Fin isterre. a Alle Fischerfahrzeuge und Boote von 20 t netto auf- w�rts wenn unterwegs und kein Geschirr aus m�ssen dieselben Lichter wie andere Schiffe unterwegs zeigen. . Nach gr�ndlichem Studium erw�hnter vorstehender Ver- ordnungen �ber die Lichterf�hruug der Fischerfahrzeuge in England Deutschland Frankreich Belgien D�nemark und den Vereinigten Staaten gestatte ich mir folgende Vorschl�ge zu machen. In erster Linie ist eine m�glichste Vereinfachung uud eine im internationalen Sinne gedachte Uebereinstimniung des Artikel 0 w�nschenswerth. Wie k�nnen die W�nsche am Besten erf�llt werden Nach obigen Verordnungen zerfallen die Fischerfahrzeugo haupts�chlich in drei Klassen 1 Die Treibnetzfischer zudeuen ohne besonderen Absatz die Angelleinenfischer hinzugerechnet werden k�nnen. Die vorgeschriebenen Lichter f�r diese Klasse sind alle bei- nahe gleichlautend und bestehen aus den beiden weissen drei Seemeilen sichtbaren Lichtern das niedrige nach der Netzseite zu. Das Signal f�r diese gef�hrlichste Klasse ist nicht aus- reichend die zum Ausweichen verpflichteten Schiffe gen�gend zu warnen. Wer lange Schiffsf�hrer in nordeurop�ischen Gew�ssern gewesen ist wird Das wohl zum Schaden seines Schiffes und der Fischerleute erfahren und schon einmal ein Netz vor den Bug oder noch schlimmer in die Schraube be- kommen haben. Denn meilenweit versperren und schraffiren die Treibnetze mitunter das Fahrwasser ab. Bei uusichtigem Wetter ist wohl Nichts zu machen dagegen bei sichtigem Wetter schlage ich vor das Signal wie es jetzt vorgeschrieben bestehen zu lassen. Nachts bleibt eine niedrige weisse Laterne nach der Netzseite. Jedoch w�re es empfehlenswert statt der einen hohen Laterne von den Tieibnetzfiscberu etc. mehrere zu fordern b Treibnetzfischer wie International a mit horizontalem Abstand von 5 bis 10 Fuss und vertikalem Abstand von 0 bis und zwar f�r jede Kabell�nge ihres Netzes eine mehr. Bei 10 Fuss der beiden Lichter. Tage sind f�r alle Laternen kugelf�rmige K�rper zu zeigen. c Alle Schleppnetzfahrzeuge m�ssen an bester sichtbarer Das w�rde wenigstens etwas Richtschnur bieten. Wer bessere Stelle zwei Lichter zeigen den ganzen Horizont sichtbar ein Vorschl�ge weiss ist freundlichst gebeten damit hei vorzutreter.. rothes oben und ein weisses bis 12 Fuss darunter Horizontal- Denn der Zweck meiner Arbeit oll. neben einer Kritik dei distanz zwischen beiden nicht mehr als 10 Fuss das rothe sein Collegen anzuregen zu meinen Vorschl�gen Stellung zu muss mindestens zwei das woisse drei Meilen sichtbar sein. Also ganz was Neues Nun wahrscheinlich werden nicht viel amerikanische Scbleppnetzfabrzeuge an die europ�ische K�ste kommen. Es ist kein Unterschied zwischen Dampf- uud Segeltrawlern gemacht. d Angelleinenfischcr wie Treibnetzfischer. e Wio International f. f i Wie International d. g Wie International e. h Bei Nebel m�ssen Treibnetz- Schleppnetz- und Angel- leinenfischer mit Geschirr aus in Zwischenr�umen von mindestens zwei Minuten Nebelborn und Glocke abwechselnd ert�nen lassen. I n l a n d r u l e s . Lichter etc. f�r Fischerfahr zeuge. nehmen. 2 Dainpfsoh1eppnetzfischer-Lichter sind bei den Hauptnationen ziemlich gleichlautend. Dreifarbige Toplaterne und weisse Laterne darunter. 3 Segelschleppnetzfischer-Lichter. Bei dieser wohl zahlreichsten Gattung herrscht giosse Verschieden- heit und w�re eine Uebereinstimniung und Vereinfachung dringend w�nschenswerth. Heute liegt die Sache so dass man meistens nur die weisse um den ganzen Horizont scheinende Topplaterue diesei Fahrzeuge sieht Das Durchkreuzen zwischen den grossen zusammenliegenden Flotteu ist mitunter recht schwierig da mau sich nur nach dem mehr oder weniger oft sehr schwer bemerkbaren Auswandern dieser Lichter richten kann. Ein weitererAnhaltspunktistsehrw�nschenswerthseiesdurch Art. 9 a. Fischerfahrzeuge von weniger als 10 t gross ein zweites weisses Licht sei es durch die bei Grossbritannien wenn unterwegs und nicht fischend sind zum F�hren fester erw�hnte roth und gr�ne Laterne dar�ber. Die zweite Seitonlichter nicht verpflichtet wohl aber m�ssen zeitig gr�ne weisse Lampe k�nnte vorlicher und niedriger wie das Topplicht und rotheLichteranderbetreffendenSeitegezeigtwerden. angebrachtwerden.AmFockstagungef�hrdortwoderAdmiral b Alle Fischerfahrzeuge und Boote von 10 t gross und der Fischerflotte heute seinen Stander wehen l�sst. Das w�rde dar�ber wenn unterwegs und nicht fischend m�ssen dieselben Lichter wie andere Schiffe unterwegs zeigen. c Schleppnetzfischer wie die amerikanische international rule c so dass man in amerikanischen Inland-Gew�ssern wohl die rothen und weissen Kugellampen unter einander zu sehen bekommen kann. Lichter f�r Fl�sse or other craft not provided for. d Fl�sse oder andere Wasserfabrzeuge water craft nicht eingeschlossen die durch Handkraft Pferdekraft oder durch den St r o m navigirt werden sollen eins oder mehrere gute weisse immer den guten Anhaltspunkt geben hinter dem hohen Licht herumzugehen. Die Fischer befreunden sich vielleicht eher mit dieser zweiten weissen wie mit der zweifarbigen Toplaterne. Bei letzterer sei noch erw�hnt dass durch alleinige Anweudung derselben der bez�glich alle kleineren Segelfabrzeuge in schlechtem Wetter so wenig praktische wieder in die neuen Verordnungen �bergegangene Paragraph vonjden nichtgesetzlich nothwendigen festen Seitenlicbternwegfallen kann. Beischlechtem Wetter sind die kleinen Vorsegel herunter das Aubringeneiner Jolle mit Gabel und Leitstange am Stag ist schon der M�he Werth. 213

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