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46. Jahrgang (1909)

Bibliografische Daten

fullscreen: 46. Jahrgang (1909)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Heimat
Untertitel:
Vorarlberger Monatshefte
Publikationsort:
Innsbruck
Verlag:
Heimat-Verl.
Größe der Vorlage:
Online-Ressource
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz408015381

Ausgabe

Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Heimat / Vorarlberger Monatshefte 1930
Veröffentlichungsjahr:
1930-01-01
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz408015381_1930

Abschnitt

Strukturtyp:
Abschnitt
Titel:
Heft 12

Titelseite

Strukturtyp:
Titelseite

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 46. Jahrgang (1909)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

16. Jahrg. H A N S A . Deutsche nautische Zeitschrift 1171 anstandet dieses zwar gewinnbringende aber allgemein- gef�hrliche Geseh�tt ruhig weiter treiben d�rfen. Wie ich lese sollen Schiffe eingestellt werden solche schwimmende Gefahren zu beseitigen. Dann kann dieser gewinnbringende Erwerb ja eigentlich noch besser aus- genutzt werden weil er ja dadurch ungef�hrlicher wird da� die Wrackzerst�rer zugleich als Rettungs fahrzenge f�r die Besatzungen dienen. 2. Die franz�sischen Hafenbeh�rden haben die deutschen Schiffsmannschaften mit etwaigen Beschwerden an den deutschen Konsul jzu verweisen. 8. Dem franz�sischen permia de navigation f�r deutsche Frachtfahrzeuge stehen das Freibordzertitikat der Seeberufsgenossenschaft zu- sammen mit dem Klassifikationsatteste einer in Frank- reich oder Deutschland anerkannten Klassitikations- gesellschaft gleich. Befreit sind von der Anbringung der Tiefladelinie und Vorlage des Freibordzertitikats Schiffe bis zu 25 B.-R.-T. und von der Tiefladelinie falls sie ein provisorisches Attest der Seeberufs- genossenschaft vorlegen bis zum 1. Januar 1912 die Frachtschiffe die nur K�stenfahrt westlich bis zum Kap Gris Nez betreiben. 4. Die visite de patance ist deutschen Schiffen gegen�ber auf den Nachweis zu beschr�nken da� die Schiffe im Besitz der unter 9 auf- gef�hrten Atteste sich befinden und dementsprechend im allgemeinen seet�chtig sind. Die Hamburg Amerika Linie hat nachdem sie seit Jahren bereits die Dampfer ihrer ostasiatischen Linie bei Bedarf in Tsingtan hatte anlaufen lassen nunmehr in Anbetracht der wachsenden Bedeutung von Tsingtau als Handelsplatz beschlossen den Hafen iu den regelm��igen Fahrplan ihrer ostasiatischen Linie auf- zunehmen und ihn zun�chst einmal monatlich anzulaufen. Die Deutsche D.-G. Hansa Bremen wird eine direkte Dampferlinie zwischen New York Padang Java und Makassar ei�ffnen als erster Dampfer wird Dampfer Rheinfels im November von New York ab- gehen. Vorl�ufig soll alle zwei Monate eine Abfahrt erfolgen bis die Umst�nde eine Vermehrung der Falliten n�tig machen. Im Laufe der letzten Woche ist wie von Mercator noch an anderer Stelle n�her ausgef�hrt wi r d die Reederei Vereinigung in. b. H. von Hamburger und Bremer Gro�reedern gegr�ndet worden. Diese Sch�pfung verdient nicht nur vom nationalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte aus lebhafte Zustimmung sie ist auch ein ganz originelles Gebilde einzig seiner Ursachen wegen einzig anch wegen seiner gro�dentschen Eigen- schaft. Solange solche vom Genie bediente Initiative unter deutschen Reedern vorherrscht kann die deutsche Handelsmarine mit Ruhe der Zukunft entgegensehen. Der Kapit�n eines 890 T. gro�en Segelschiffes hatte ohne besondere Erlaubnis sein Gesuch war bei seiner Ablalirt noch nicht beantwortet worden die Kr e u z f l a g g e gef�hrt. Da sein Gesuch abschl�gig beschieden wurde die untere Grenze f�r die Erlaub nis zum F�hren der Kreuzflagge sollen 1000 Tonsschiffe sein waren Staats und Oberstaatsanwalt gegen den Kapit�n wegen Versio� des Kaiserlichen Erlasses vom 7. Februar 1903 klagbar geworden. Land- wie Ober landesgericht lehnten jedoch die Er�ffnung des Haupt Verfahrens ab. Einmal weil es an einer Stratbestiminuiig Lotsenzwang in Schweden. 1 des schwedischen Lotsengesetzes schreibt Lotsenzwang f�r alle aus ausl�ndischen H�fen kommende Schiffe vor. Gegen diese Auffassung hatte sicli Kapit�n �. vom Schoner Adler versto�en es kam zur Klage. . gab an da� sein Schiff am 6. Oktober 1905 von Uden8e in D�nemark iu Ballast abgesegelt um gem�� harterpartie eine Ladung nach Hern�sand zu bringen. Unmittelbar nach der Abreise erlitt das Schiff Havarie. Um die Charterpartie erf�llen zu k�nnen beschlo� er Furnsund Slip zwecks Reparatur anzulaufen. A l s das Schiff sich am 23. Oktober etwas s�dlich von Huf- vndsk�r befand zwang ein heftiger Sturm das Schiff Landsort aufzusuchen wo er einen Lotsen erhielt. Das Schiff mu�te hierauf Herrhamra als Nothafen an- laufen. Da das Wetter am 23. Oktober g�nstig wurde segelte das Schiff unter Lotsenf�hrung nach Furnsund wo der Lotse entlassen wurde und weiter von dort nach Furnsund Slip mit der Absicht nach dort vor- genommener Reparatur nach Oaxen zu segeln. Unter den oben angegebenen Umst�nden hielt sicli Kapit�n 0. nicht f�r verpflichtet einen Kr�n-Lotsen anzunehmen f�r die kurze Distanz von Furnsund nach Furusnud Slip. Das Rathaus-Gericht sah Furusund Slip als Auf- legeplatz des Schiffes an. Der Beklagte weil er von Furnsund nach Furusund Slip ohne Lotsen gesegelt ist hat sich somit nicht nach dem 1 der Verordnung �ber das Lotsenwesen gerichtet und ist daher gem�� S 3 zu einer Strafe von 50 Kronen zn verurteilen. Kapit�n �. beschwerte sich beim Svea Hofgerieht. Das Schiff sei ordnungsgem�� bei der Zollstation Herrhamra in Landsort einklariert worden und er habe dort seinen lahrespa� attestieren lassen. Das Schiff k�nne deshalb nicht als von einem ausl�ndischen Hafen kommend he- i r�chtet werden. Die Strecke von Furusund nach Furusund Slip sei kein Lotsen-Fahrwasser und letzterer Platz k�nne auch nicht als der Auflegeplatz des Schiffes betrachtet werden da das Schiff nicht nach dort gegangen sei um dort aufzulegen sondern um doit den erhaltenen Schaden repariert zu bekommen. Das Hofgericht erkl�rt in seinem Urteil vom H. Ma i 1900 keine Veranlassung zu einer �nderung der Entscheidung des Rathaus-Gerichts zu haben. Kapit�n 0. verfolgte lie Sache weiter und sie wurde am 20. Januar 1909 dem schwedischen H�chst-Gericht vorgetragen welches aber das Urteil des Hofgerichts best�tigte. Ii. Die deutsch-franz�sische Verst�ndigung �ber die Vorbedingungen uud Voraussetzung des durch Gesetz iu Zukunft erforderlichen Schiffahrtszertitikates permis de navigation ist auf folgender Grundlage zustande gekommen 1. Die deutscheu Schiffe unter in dein erw�hnten Kaiserlichen Erla� fehle und ferner liegeu im Borddieust nur den deutschen Gesetzeu. weil die Verfassung des Deutschen Reiches eiuem Erla�

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