Bodenseebibliotheken Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Freie Stimme vom See & Hegau, vom Schwarzwald & der Baar. Damit verbunden der Radolfzeller Anzeiger, Jg. 1870 (6)

Bibliografische Daten

fullscreen: Freie Stimme vom See & Hegau, vom Schwarzwald & der Baar. Damit verbunden der Radolfzeller Anzeiger, Jg. 1870 (6)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs
Untertitel:
hrsg. durch die Direktion des K.K. Statthalterei-Archives in Innsbruck
Publikationsort:
Innsbruck
Verleger:
Wagner
Größe der Vorlage:
Online-Ressource
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz40801069X

Ausgabe

Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs 1907
Veröffentlichungsjahr:
1907-01-01
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz40801069X_1907

Abschnitt

Strukturtyp:
Abschnitt
Titel:
Mitteilungen:

Abschnitt

Strukturtyp:
Abschnitt
Titel:
Bücherbesprechung

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Freie Stimme vom See & Hegau, vom Schwarzwald & der Baar
  • Freie Stimme vom See & Hegau, vom Schwarzwald & der Baar. Damit verbunden der Radolfzeller Anzeiger, Jg. 1870 (6)

Volltext

waltungsgerichtshof zur Entscheidung überläßt (K 10, und 4) 
der Staalsregierung die Befugniß verleiht, das Vermögen kirch⸗ 
licher Stiftungen nach bloßer Vernehmung und ohne Zustimmung 
der Kirchenbehörde nichtkirchlichen Zwecken zu widmen, sobald die 
Staatsregierung nach ihrem einseitigen Ermessen die Erfüllung 
des Stiftungszweckes für nicht mehr möglich, oder die Wirksam⸗ 
keit der Stiftung aus irgend welchen Gründen dem Staatswohl 
für nachtheilig erklärt (K 9.) Der erwähnte Gesetzesentwurf 
verletzt aber 
11. völkerrechtliche Verträge, auf welchen der Territorialbe⸗ 
stand des Großherz-gthums Baden selber beruht, und zwar nicht 
qur durch die bereits angeführten 88 8, 9, 10 und 41, sondern 
auch ferner durch die Bestimmungen der 88 11, 13, 14, 15, 28, 
26, 28, 31 des Entwurfs, wornach regelmäßig alle in 8 3 für 
weitlich erklärten Stiftungen, ohne Rücksicht darauf, ob sie kon⸗ 
fessionell sind oder nicht, als Lokalstiftungen von den konfessions⸗ 
losen politischen Gemeinden, als Distrikts- und Landesstiftungen 
bon konfessionslosen Staatsbehörden verwaltet und verwendet 
werden sollen. 
Alle diese Vorschriften verstoßen 
1) gegen den westphälischen Frieden vom 24. Oltober 1648, 
welcher in Art. 5, 8 26 den Kirchen „ihre Stiftungen, Schulen, 
Hospitäler und andern mittelbaren kirchlichen Güter“ zusichert; 
2) gegen den Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 
1803, weicher in den 88 63 und 68 die Vorschriften des west⸗ 
phälischen Friedens ausdrücklich bestätigt und milde Stiftungen 
insbesondere jedem anderen Privateigenthum gleichstellt. — 
Nicht minder verstoßen jene Bestimmungen gegen die Kund— 
gebungen der Staatsgewalt, welche die gedachten völkerrechtlichen 
Vertraͤge in feierlicher Weise bestätigen, insbesondere 
1) gegen das Manifest des Markgrafen, spätern Kurfürsten 
und Großherzogs Karl Friedrich bei Uebernahme der Markgraf- 
schaft Baden⸗Baden vom 23. Okt. 1771, und 
2) gegen den 8 XVIII des dritten Organisationsediktes vom 
* 1803, erlassen beim Anfall konfessionell gemischer Lan⸗ 
estheile. 
Der Gesetzentwurf greift also in den auf diese Weise gewähr⸗ 
leisteten Bestand der katholischen Kirche ein, indem er sie in ihren 
Vermögensrechten auf's Schwerste beeinträchtigt. — Endlich aber 
IN. überschreitet der Gesetzesentwurf die Grenzen, und damit 
die Rechte wie die Pflichten einer jeden gesetzgebenden Gewalt. 
Auch die höchste Macht im Staate ist nur souverän innerhalb der 
ewigen Gebote des Rechtes und der Gerechtigkeit. Auch die höͤchste 
Macht im Staate kann, soll und darf nicht für weltlich erklären, 
was nach Natur und Geschichte kirchlich ist. Auch sie ist nicht 
befugt, Eigenthumsverhältnisse willkürlich zu regeln, und einer 
ganzen Klasse von Rechtssubjekten den Schutz der Gerichte mit 
hrer Unabhängigkeit und mit ihrem Inftanzenzug zu entziehen. 
Auch die höchste Macht im Staate darf nicht gebraucht werden, 
um aus politischen Gründen wohlerworbene Privatrechte zu beein⸗ 
rrächtigen, wie dieß auch die mehrerwähnten 88 8, 9, 10 und 41 
des Gesetzesentwurfes geschehen soll. 
Aus allen diesen Gründen vermögen wir nach sorgfältiger 
und pflichtgetreuer Ueberlegung an der Berathung eines solchen 
Gesetzesentwurfes keinerlei Antheil zu nehmen. Wohl aber 
protestiren wir gegen die Erhebung desselben zum Gesetze. 
Wir erheben diesen Protest vor Gott und unserem Gewissen, vor 
der geheiligten Person unseres erhabenen Landesürsten, vor dem 
zanzen badischen Volk ohne Unterschied der politischen Ansich! 
oder des religiösen Bekenntnisses, vor dem Rechtsgefühl Europa's. 
Karlsruhe, 17. Jan. 1870. 
Die Abgeordneten: 
Reinhold Baumstark. 
2d. Bissing. 
8 nder. 
tapfern Widerstand gegen die Piraten beistehen und mit mir ihr Leben 
theuer vertaufen wollten. 
Ein lebhafter Ausdruck der Beistimmung verkündigte ihren entschlossenen 
Willen, den Kampf gegen die Piraten zu wagen. Ich ließ unter dem 
lauten Furrahrnsen meiner Mannschaft die englische Flagge hissen und 
wir trafen sofort alle Vorbereitungen zur Vertheidigung. ** hatte im 
Geheimen von Havanna ein Paar Kanonen und einen Vorräth von 
Waffen an Bord bringen lassen. Von meiner Mannschaft hatte ein Jeder 
ein Gewehr mit Bajonnet, ein Paar Pistolen, nebst Säbel, Dolch oder 
zangem Bowiemesser. So bildeten wir eine nicht zu verachtende Schaar 
von fünfzehn muthigen Männern. 
Ein Kaͤnonenschuß und eine über uns wegfahrende Kugel waren das 
hündige Signal des Seeräubers, daß wir beisegen sollten. Wir segelten 
dessenungeachtet weiter, ohne jedoch zu feuern, um so viel Zeit als moͤglich 
zu gewinnen und die Feinde glauben zu machen, daß wir in großer Un— 
seien, Die beiden Kanonen wuͤrden aber auf dem Hinierded auf⸗ 
zgestellt, mi Kartätschen fast bis an die Mundung geladen uͤnd mit Segei— 
luch bedeckt. Ein zweiter Schuß vom Schooner ging in unser Takelwerk 
und riß ein Sege fort. Da jedoch der Himmel sich bewölkte und mit 
Nebel umzog, setzten wir die Flucht fort, ohne die geringste Hofdung 
oder Aussicht, zu entkommen. In der nächsten Vierlelstunde Jegte sich 
das in unsern Wind und begrußte uns mit einer vollen Lage, die 
uns jedoch geringen Schaden zufügte, da die Kugeln zu hoch gingen. 
„Leesegel ein — klar zum Beidrehen!“ commandirte ig nun; denn 
⁊ var nicht mehr zu entrinnen, wir mußten uns auf die List verlaffen. 
Deut schland. 
Aus Baden. Wieschon gemeldet, tritt mit dent 1. Feb. das Geset 
über die Beurkundung des bdürgerlichen Standes und über die 
Förmlichkeiten bei Schließung der Ehen in Wirksamkeii. Wir 
vollen deßhalb auf einige Bestimmungen des Gesetzes aufmerksam 
machen, deren Nichtbeachtung nachtheilige Folgen den Betreffenden 
bereiten kann. Das Gesetz schreibt vor, daß Geburten binnen 9 
Tagen nach der Niederkunft nud Todesfälle binnen vierundzwanzig 
Stunden und nach Eintritt des Todes dem bürgerlichen Standes⸗ 
deamten (d. h. dem Bürgermeister, in Städten von mehr al⸗ 
10,000 Einmohnern dem dort hiefür bestellten besondern Beamten) 
angezeigt werden sollen. Die Unterlassung der Anzeige ist durch 
ʒ 424 des Polizeistrafgesetzbuches mit Gelduͤrafe bis u 50 fl. be⸗ 
droht, und die verspätet angezeigten Fälle dürfen außerdem nur 
nuf Grund eines besondern amtsgerichtlichen Verfahrens in die 
Ztandesbücher eingetragen werden. Jene Anzeigepflicht erstreck 
ich auf alle am 1. Februar 1870 noch nicht in die Standesbücher 
eingetragenen Geburten und Todesfälie. 
— Vom See. Wer Augen hat, der mache sie auf. Schon 
manche Katholiken, müde der ewigen Hetze, haben geglaubt, un⸗ 
ere Blätter sollten einem Eintritt in den Nordbund, ja einem Auf—⸗ 
zehen in Preußen nicht widerstehen. Dort genießt ja die Kirche 
ingestörter Freiheit nach allen Beziehungen. Rur immer langsam! 
Was wir längst geahnt, scheint zu kommen. Die Freimaurer haben 
ffenbar Baden zum corpus vise ausgewöhlt, um daran zu ex⸗ 
perimentiren. Nachdem die Schul⸗, Kloster⸗ Kirchen und Ehe⸗ 
rürme in Baden Revüe passirt haben, strecken die Unken aus den 
Bfützen Norddeutschlands bereits ihre Köpfe hervor. Da kommt 
in uͤberalvermauerter Professor (muß doch, wo es gegen die kath. 
Zirche geht, immer ein Professor die Maultrommel rühren) Namens 
Zneist, und verlangt, entgegen der Regierung, die in den 
Zchulen die Confessionen unangetastet lassen will, eine Schulein⸗ 
ichtung ä la Baden, damit Preußen aller Segnungen eines Schul⸗ 
treites, um im Trüben zu fischen, theilhaftig werde. Die klösier— 
ichen Institute, die in Preußen durch die Verfassung garantirt 
varen, wie jeder freie Verein, die stets offen dastehen, deren Sta⸗ 
uten aller Welt zur Kenntniß kommen, — wili der Freimaurer⸗ 
orden, der sich vor den Augen der Weit verbirgt, und ein höchst 
ingesetzliches, gefährliches Dasein fristet, über den Haufen werfen. 
Tausende, die sich dem Wohle der Nebenmenschen gewidmet haben, 
ollen, weil der gemeinschädliche Maurerbund es will, aus ihrer 
Heimath vertrieben werden. Wird man bald einsehen, was Preußen 
nit den Katholiken vorhat? Wir sind überzeugt, daß, ist einmal 
Preußen sicher, es seinen Katholiken das Schicksal bereiten wird, 
dessen sich die armen, von allen Gewaltigen der Erde (nur von 
Zius IX. nicht) verlassenen Polen erfreuen. Preußen wird nur 
o lang den Katholiken nicht Luft und Wasser beeinträchtigen, als 
s zu seinem politischen Vortheil gereicht. Was die Bewohner 
der annexirten Länder nicht blos denken, sondern sagen, hat Ein⸗ 
ender dieses aus eigener Anschauung kennen zu lernen Gelegen⸗ 
heit gehabt. In einem folgenden ürtikel soll das Resultat den 
Lesern mitgetheilt werden. 
— Vom See. Der sonst fast ängstlich zurückhaltende Weih⸗ 
bischof von Feldkirch hat sich veranlaßt gesehen, an seine Geistlichen 
ein Schreiben zu erlassen, das auch, weil überall ähnliche Ver— 
zältnisse sind, für unsere Leser von Interesse sein könnte: 
„An die Hochw. Herrn Seelsorger'in Vor arlberg! 
Die Feldtircher Zeitung Nr. Io4 v. Is und die Landeszeitung Nr. 
Ll. J. veröffentlichen einen Bericht über die am 26. Dezember in Feld⸗ 
kirch abgehaltene Generalversammluͤng der Verfassungsfreunde. 
In einer dabei unter lebhaftem Beifall gehaltenen Rede wird der 
Ultramontanismus (worunter der Katholizismus d. i. die dath Kirche und 
Gesinnung verstanden ist) eine Schmarotzerpflanze genannt, die am MNaͤrtke 
unseres geliebten Vaterlandes zehret. 
Dieser Ultramontanismus die kath Kirche, die sich mit jeder Ver⸗ 
fassung verträgt, wenn sie auch nicht jedes verfassungsmäßig zustandege⸗ 
drachte Gesetz billigen kannn) wird wuͤhlerischer Bestrebungen gegen die 
Verfassung mit den Mitteln ber Lüge und Verläumdung beschuldigt. 
Der in Rom (unter der Leitung und Erleuchtung des hl. Geistes) 
oersammelte Kirchenrath wird ein Inaqusitionsgericht, das den Verstandb 
nerloren hat, gelästert. 
Die Leesegel verschwanden, die Untersegel wurden gegeit, die Vorderragen 
an den Wind, die Hinterragen bac gebraßt und durg Anluven die Fahrt 
des Schiffes gehemmt. 
Jebzt setzte der Schooner ein großes Boot aus, das sich mit etwa 
dreißig bewaͤffneten Piraten füllte“ und auf uns zuruderte. Das Booi 
tam mit großer Geschwindigteit aufgeschossen, um an Steuerbord anzulegen. 
Wir hatten hier jedoch die Fallrepstreppe ausgehängt. Amos stand dort 
und musterte mit blitzenden Augen die Räuber „Er ist darin“, flüsterte 
er mir zu und, ich gab meinen Leuten einen Wink Fich fertig ju halten. 
„Warum habt Ihr Hunde so spät beigedreht ?“schrie dann ein⸗ 
rauhe Stimme aus dem bis auf dreißig Schritie nahe gekommenen Boote. 
„Feuer!“ commandirte ich. Das Segeltuch flog von den Kanonen 
weg, die auf das Boot einen fürchterlichen Kartaͤlschenhagel sandten. 
Ein entsetzliches Geheul folgte dem moörderischen Gruße 
„Feuer!“ rief ich abermals und fünfzehn Gewehr- und Pistolenschüsse 
dien auf das Bost nieder in todtbringender Raͤbe. Keine Kugel ging 
ehl. 
Noch war jedoch der Sieg für uns sehr zweifelhaft. Zwar hatte 
unser wohlgezieltes Feuer die meisten piraten im Boote theils getödtet, 
theils kampfunfähig gemacht, fo daß sie, nachdem die Ueberlebenden uns 
eine Gewehrsalve gegeben hatten, die nur Einige von uns leicht ver⸗ 
vundeten, eiligst zuͤruͤcruderten. Aber schon ward ein zweites Boot vom 
Schooner ausgeseßt, zugleich quol eine Dampfwolke an dessen Bord auf 
ind unser Schiff empfing eine volle Lage.“ Zwei meinen Mannschafi 
vurden getödtet. Schluß folgt.)
	        

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zu Werk und aktuellem Bild.

Zeitschriftenband

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Volltext PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Bild

PDF ALTO TEI Volltext
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Zeitschriftenband

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Freie Stimme Vom See & Hegau, Vom Schwarzwald & Der Baar. Damit Verbunden Der Radolfzeller Anzeiger, Jg. 1870. Wilhelm Moriell’sche Buchdruckerei, 1870.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet die vierte Ziffer in der Zahlenreihe 987654321?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.