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Vorarlberg. Eine Vierteljahreszeitschrift 1968-003

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorarlberg. Eine Vierteljahreszeitschrift 1968-003

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Neujahrsblatt
Publikationsort:
St. Gallen
Verlag:
Sabon-Verl.
Größe der Vorlage:
Online-Ressource

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407684441
Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Neujahrsblatt. Hrsg. vom Historischen Verein St. Gallen 1970-001
Veröffentlichungsjahr:
1970-001-01

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407684441_1970_001

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Vorarlberg
  • Vorarlberg. Eine Vierteljahreszeitschrift 1968-003
  • Titelseite
  • Titelseite
  • Nachrichten aus Kultur und Wirtschaft
  • Die Malerin Angelika Kauffmann
  • Angelika Kauffmann and her Times
  • Angelika Kauffmann et son temps
  • 1968 - Staatsjubiläum Vorarlbergs
  • 1968 - Staatsjubiläum Vorarlbergs
  • Theatergeschichte Vorarlbergs
  • Kammerkonzert in der Klosterkirche
  • Bergdörfer im Zeichen des Fremdenverkehrs
  • Der Hochschereweg
  • Der Ostgrat der Dreiländerspitze
  • Nachrichten aus Kultur und Wirtschaft

Volltext

ip68 — Staat sjubiläum ARNULF BENZER 
Nach Artikel 1 der Landesverfassung ist Vor 
arlberg ein selbständiges Bundesland der demo 
kratischen Republik Österreich und übt als selb 
ständiger Staat alle Hoheitsrechte aus, die nicht 
ausdrücklich dem Bund übertragen sind oder 
übertragen werden. Ausgangspunkt zu dieser 
staatsrechtlichen Stellung sind die Jahre 1918 
und 1920. Im Spätherbst des Jahres 1918 war 
die Auflösung der österreichisch-ungarischen Mo 
narchie in vollem Gange. Sie hatte verschiedene 
Folgen: Territoriale Gliederungen, „Provinzen“, 
innerhalb der Monarchie verschwanden, alte Ein 
heiten wie Tirol wurden auseinandergerissen, 
neue Staatsgebilde kamen auf. Zu letzteren ge 
hören die Republik Österreich und damit in der 
Folge Vorarlberg. 
Die Erreichung der Selbständigkeit Vorarlbergs 
hat eine lange Vorgeschichte. Durch Jahrhun 
derte gab es kraft der Landstände, der Gerichts 
und Verteidigungsorganisationen eine eigene 
Volksvertretung und damit ein „Land“ vor dem 
Arlberg. Zur Zeit des absolutistischen Regimes 
schränkten die österreichischen Kaiser die über 
lieferten Rechte des Vorarlberger Volkes ein; 
die Bayern, die einige Jahre im Land regierten, 
hoben sie vollends auf. In der Mitte des 19. Jahr 
hunderts, 1861, gewährte der Kaiser unter dem 
Druck der demokratischen Bewegung in Europa 
wiederum einen Landtag, band aber dessen Be 
schlüsse an seine Zustimmung. Der Wirkungs 
kreis dieser Volksvertretung war sehr beengt 
und zudem erfolgte die kaiserliche Verwaltung 
durch eine Statthalterei von Innsbruck aus, wes 
halb vor 1918 stets von „Tirol und Vorarlberg“ 
die Rede ist. Die Vorarlberger hatten sich öfters 
bemüht, die Führung der Verwaltung in das 
Land seihst zu bekommen. Am 16. März 1907 
z. B. faßte der Landtag einen Beschluß, in dem 
auf die Selbständigkeit gedrängt wird. Erst die 
Ereignisse von 1918 machten schließlich den 
Weg zur Erreichung des Zieles frei. 
Anfangs November waren die Abgeordneten 
zum österreichisch-ungarischen Reichsrat, Jodok 
Fink und Franz Loser, aus Wien nach 
Bregenz zurückgekehrt und berichteten, daß sich 
der alte Staatsverband auflöse. Daraufhin traten 
die Vertrauensmänner der christlichsozialen, der 
freisinnigen und der sozialdemokratischen Partei 
in Verhandlungen über die zu treffenden Maß 
nahmen ein. Am ersten Sonntag im November 
1918 versammelten sie sich im 1916 als „Land 
haus“ erworbenen Gebäude des ehemaligen 
„Österreichischen Hofes“ an der Bregenzer See 
straße und jetzigen Gebäude für das Landes 
gendarmeriekommando Vorarlberg zur provisori 
schen Landesversammlung; es waren 19 Vertre 
ter der christlichsozialen, sechs der freisinnigen 
und fünf der sozialdemokratischen Partei. Der 
noch vom Kaiser ernannte Landeshauptmann 
für Vorarlberg — es war der vierte seit 1861 —, 
Adolf Rhomberg, eröffnete die Versamm 
lung. Dann wählte sie drei Landespräsidenten: 
Dr. Otto E n d e r , Hypothekenbankdirektor und 
Rechtsanwalt, aus der christlichsozialen Partei 
als ersten, Franz Natter, Bürgerschullehrer 
aus der freisinnigen Partei als zweiten und Fritz 
Preis, Maschinenmeister, aus der sozialdemo 
kratischen Partei als dritten Präsidenten. Die 
Versammlung erklärte sich sodann einstimmig 
als die gesetzgebende Körperschaft für das Land 
Vorarlberg und setzte einen aus ihrer Mitte ge 
wählten Landesrat zur Verwaltung des Landes 
ein. Sie bestimmte weiters: „Damit hat sich das 
Land Vorarlberg jene Selbständigkeit gegeben, 
die es schon so lange einmütig erstrebte. Vor 
arlberg bildet von nun an nicht mehr ein gemein 
sames Verwaltungsgebiet mit Tirol, sondern er 
klärt sich auf Grund des Selbstbestimmungs 
rechtes als ein selbständiges Land im Rahmen 
des deutsch-österreichischen Staates.“ 
Die Möglichkeit und die Notwendigkeit der 
Stunde, die durch die Auflösung der Monarchie 
gegeben waren, wurden also von den vom Volk 
berufenen Männern sofort und mit staatsmänni- 
scher Klugheit wahrgenommen. Einer der damals 
beteiligten Politiker, Dr. Josef Mittelber 
ger, bemerkte später mit vollem Recht, daß es 
„in normalen Zeiten zur Überwindung der Be 
denken Vorgesetzter amtlicher Stellen wohl noch 
Jahre gebraucht hätte . . .“ Die Schwierigkeiten 
für das selbständig gewordene Land waren im 
Zustand des allgemeinen Umbruchs, als eine 
eingelebte monarchistische Ordnung der soge 
nannten guten, alten Zeit zu Ende ging, ent 
sprechend groß. Aus den Akten wird ersichtlich, 
daß die Landesregierung ihre Anordnungen mit 
Hilfe weniger Beamter entschlossen getroffen 
hat und Volk und Volksvertretung sich rasch auf 
die neue Form einspielten. Als dringendste Auf 
gabe bezeichnete die Landesversammlung am 
3. November 1918, „das Volk Vorarlbergs in 
dieser schwersten wirtschaftlichen Not und ra 
schester politischer Entwicklung in Ordnung und 
Ruhe in eine bessere Zeit des Friedens hinüber- 
21
	        

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