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Ungelöste Lebensfragen für das deutsche Volk

Bibliografische Daten

fullscreen: Ungelöste Lebensfragen für das deutsche Volk

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Neujahrsblatt
Publikationsort:
St. Gallen
Verleger:
Sabon-Verl.
Größe der Vorlage:
Online-Ressource
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407684441

Ausgabe

Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Neujahrsblatt. Hrsg. vom Historischen Verein St. Gallen 1894-001
Veröffentlichungsjahr:
1894-001-01
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407684441_1894_001

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 65. Jahrgang (1928)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

13f H A N S A Deutsche nautische Zeitschrift. Juli 1023 der Schiffahrt ergibt und das der Befrachter nicht auf den Reeder abw�lzen kann insoweit ihm nicht ein Kalkulations fehler bei Aufgabe des Ladedatums nachweisbar ist. F�r den Reeder bedeutet es an und f�r sich schon einen empfindlichen Verlust wenn sich die Abwicklung der Reise gegen�ber der aufgestellten Kalkulation auf der auch die Berechnung des Frachtsatzes beruht in die L�nge zieht. Es ist daher auch anerkannten Rechts da� der Reeder f�r eine Verz�gerung die durch Umst�nde h�herer Gewalt verursacht ist nicht zur Verantwortung gezogen werden kann es sei denn da� er vertraglich eine Garantie bez�g lich Innehaltung des Ladedatums eingegangen ist oder ihm eine unrichtige Positionsaufgabe misrepresentation zum Vorwurf gemacht werden kann. Der Schutzverein hat die Erfahrung gemacht da� sich offenbar die Befrachter �ber diese Rechtslage nicht im klaren sind da immci wieder unter Umst�nden au�erordentlich nachteilige Fassung der der Versuch gemacht wird trotz offensichtlicher Behinde rung der Schiffe durch Umst�nde h�herer Gewalt die Reedereien f�r Kahnliegegelder oder Waggonstandgelder in Anspruch zu nehmen. Selbstverst�ndlich m�ssen der artige Anspr�che der Abweisung anheimfallen und im all gemeinen hat der Schutzverein auch die Befrachter von der Haltlosigkeit derartiger Forderungen �berzeugen k�nnen. Unl�ngst hat der Schutzverein einen solchen Fall zum schiedsgerichtlichen Austrag bringen lassen und es ist und Le Le gue zu soda� der Schutzverein seinen Mit auch seitens des Schiedsgerichts ausdr�cklich festgestellt werden da� die Verz�gerung die durch widrige Um st�nde verursacht wird dem Reeder nicht zur Last gelegt werden kann und infolgedessen wurde der Befrachter mit seinem Anspruch auf Erstattung der Waggonstandgelder abgewiesen. Wenn auch der Reeder f�r die Kosten die dem Befrachter durch die Versp�tung des Schiffes entstehen k�nnen unter den angegebenen Umst�nden nicht aufzu kommen hat so mu� es zum mindesten als eine Anstands pflicht des Reeders dem Befrachter gegen�ber angesehen werden da� er unverz�glich Anzeige macht sobald die Verz�gerung erkennbar ist und den Befrachter laufend das hei�t von Tag zu Tag �ber die Aenderungen in der Position des Schiffes unterrichtet h�lt. Offen mag die Frage bleiben ob der Befrachter den Reeder verantwortlich halten kann sofern er diese Anzeigepflicht vernachl�ssigt. Wenn die Charter nicht die sogenannte Detain-Klausel an Land sich weigern mit den Windenleuten aus der enth�lt wird diese Frage verneint werden m�ssen. Trotz Schiffsbesatzung zusammenzuarbeiten. In allen F�llen ist dem sollte es sich der Reeder s t e t s angelegen sein lassen bei Nichtinnehaltung des Ladetermins den Befrachter m�g lichst eingehend �ber die Positions�nderungen zu unter richten. H�ufig wird es dann dem Befrachter m�glich sein durch Aenderung der Verladedispositionen Waggonstand Betrag f�r die Reederei einzukassieren. In diesem Zu gelder oder Kahnliegegelder ganz zu vermeiden oder doch sammenhang m�chten wir noch darauf hinweisen da� es erheblich einzuschr�nken. Hat der Reeder in dieser Be sich bei Befrachtungen auf Baltcon-Charter empfiehlt so ziehung alle Anstrengungen gemacht so mu� aber auch fort den Empf�nger zu benachrichtigen wenn die Arbeiter von Seiten des Befrachters erwartet werden da� er f�r an Land sich weigern mit den Windenleuten aus der Schiffs etwaige unvermeidliche Wuggonstandgelder oder Kahn besatzung zusammenzuarbeiten damit dieser alsdann den liegegelder keine unberechtigten Frachtabz�ge vornimmtv J. L. B. Hohe L�schkosten in franz�sischen HSfen. Dem Schutzverein Deutscher Rheder sind wiederholt Klagen �ber au�ergew�hnlich hohe L�schkosten in den H�fen St. Malo und Le Legue unterbreitet worden. So mu�te z. B. unl�ngst ein deutscher Dampfer f�r das L�schung einer Ladung losen Weizen in St. Malo Frs. 13. und in Le Legue Frs. 8. per T. bezahlen zu einer Zeit in der der Reeder f�r die gleiche Arbeit zum Beispiel in D�nkirchen nur Frs. 220 per T. zu bezahlen brauchte falls mit Schiffswinden entl�scht wurde und Frs. 325 falls die Entl�schung mit Elevatoren vor sich geht. In Le Havre wurde sogar nur Frs. 150 bezahlt. Der Schutzverein Deutscher Rheder ist daraufhin an die ma�gebende Stelle in Frankreich mit der Bitte herangetreten auf eine Herab setzung dieser hohen und die Schiffahrt ungew�hnlich be lastenden Kosten zu dringen hat jedoch bisher auf diesem Wege nichts erreichen k�nnen. Auch die Baltic and Inter national Maritime Conference ist in gleichem Sinne vor stellig geworden. Die Hafenbeh�rden berufen sich darauf da� der verh�ltnism��ig geringe Verkehr in diesen H�fen die H�he der L�schkosten rechtfertigt aber der Scliutz- verein ist wenngleich er auch diesem Umstande durchaus Winschleuten an Land Auftrag zur Entl�schung des Schiffes erteilt. In einem dem Verein vorgetragenen Fall weigerte sich der d�nische Empf�nger die Kosten der Windenleute an Land zu bezahlen indem er geltend machte da� der Kapit�n ohne zwingenden Grund die Windenleute ange nommen und diese daher auch zu bezahlen habe. Dem gegen�ber steht die Behauptung des Kapit�ns da� die Ai beiter sich geweigert h�tten mit den Schiffswinden- leuten zusammenzuarbeiten und da� er die Leute an Land nur aus dem Grunde angenommen habe um den Beginn L�scharbeiten nicht zu verz�gern. Da jede Partei ihre Be hauptung auf ihren Eid nehmen wollte haben wir der Reederei empfohlen die Sache fallen zu lassen. Vermessungskosten in Borga. Der Dampfer I. wurde im Mai 1923 f�r eine volle Ladung Papierhol von Borga nach Amsterdam befrachtet. Bei der Ankunft Hui.M . Grikel.SMn Reederei TeIeg.Adr. Gribel Fernspr. 35531 Rechnung tr�gt der Ansicht da� sich mit diesem Einwand allein der au�erordentliche Unterschied zu anderen H�fen nicht begr�nden l��t. Vielmehr ist er der Meinung da� gerade in diesen kleinen H�fen der Einflu� einzelner Firmen ein besonders gro�er sein d�rfte und da� die geringe Anzahl ma�geblicher Stauer kraft ihrer monopol artigen Stellung glauben die Schiffe wirklich belasten und ausnutzen zu k�nnen. Diese Gefahr besteht immer dann wenn im Frachtvertr�ge das L�schen zu current rate er folgen soll und wom�glich noch durch Empf�ngers Stauer besorgt werden mu�. ln solchen F�llen hat der Kapit�n nicht einmal die M�glichkeit sich seinen eigenen Stauer auszusuchen sondern ist ganz von dem Willen der Empf�nger abh�ngig. Der Schutzverein Deutscher Rheder hat schon zu wiederholten Malen auf die f�r die Reederei Frachtvertrags-Klausel derzufolge das L�schen zur orts �blichen Rate durch Empf�ngers Stauer besorgt werden soll hingewiesen und immer wieder darauf aufmerksam gemacht da� der Reeder sich wenn irgend m�glich die L�schrate gleich von vornherein im Frachtvertr�ge aus bedingen soll und da� er andernfalls zum mindesten sich nicht darauf einlassen darf Empf�ngers Stauer zu nehmen. Dies trifft im besonderen Ma�e auch f�r die H�fen St. Malo gliedern nur empfehlen kann beim Abschlu� von Reisen nach diesen H�fen den erw�hnten Punkten besondere Be achtung zu schenken. J. L. B. Vom Schutzverein Deutscher Rheder in 1027 herbeigef�hrte Entscheidungen in Fracht- streitf�llen. Windenleutekosten in Schweden. Die Frage zu wessen Lasten die Kosten f�r Windenleute gehen gab im laufenden Gesch�ftsjahre wiederholt Anla� zu Streitigkeiten obwohl die diesen F�llen zugrundeliegende Baltcon-Charter mit klaren Worten zum Ausdruck bringt da� die Gestellung und Bezahlung von Windenleuten an Land durch den Empf�nger zu erfolgen hat wenn die Leute es uns gelungen die Empf�nger es handelte sich hier um je einen Empf�nger in Uddevalla und Landskrona und zwei Empf�nger in Halmstad von der Ungerechtigkeit ihrer Forderung zu �berzeugen und den vollen strittigen

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