Bodenseebibliotheken Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

7. Jahrgang (1835)

Bibliografische Daten

fullscreen: 7. Jahrgang (1835)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Alemannia
Untertitel:
Zeitschrift für Geschichte, Heimat- und Volkskunde Vorarlbergs
Publikationsort:
Dornbirn
Verlag:
Vorarlberger Verl.-Anst. [in Komm.]
Größe der Vorlage:
Online-Ressource
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407683461

Ausgabe

Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Alemania / Zeitschrift für alle Gebiete des Wissens und der Kunst mit der Berücksichtigung der Heimatkunde 1929
Veröffentlichungsjahr:
1929-01-01
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407683461_1929

Abschnitt

Strukturtyp:
Abschnitt
Titel:
3. Heft: Landschaft am Bodensee

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Mettenleiter, Fritz
Titel:
Bäume in deutscher Landschaft

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Nellenburger Bote
  • Nellenburger Bote, Jg. 1889 (29)

Volltext

Die Gemeinderäthe haben sodann die Angemeldeten nach Prüfung 
der Anmeldung, sofern sie nicht schon in die Geburtslisten eingetragen 
ind, sogleich in eine nach Formular Anlage J. zur obengenannten 
Verordnung zu führende Anmeldeliste nach der Reihe der Anmel⸗ 
Zungen einzuschreiben. Dabei ist strenge darauf zu achten, daß von 
den nicht in der Geburtsliste eingetragenen Pflichtigen die Geburts— 
cheine resp. Loosungsscheine vorgelegt werden. Taufscheine gelten 
nicht als Geburtsbeurkundungen. 
Hinsichtlich der in die Gehurtsliste Eingetragenen sind die An—⸗ 
jaben über Stand, Wohnort u. s. w, und besonders bei unehelich 
Heborenen die etwa später erfolgte Anerkeunung in die betr. 
Ruͤbrik der Geburtsliste nachzutragen. Bei der Anmeldung ist auf die 
Vorschriften rücksichtlich der Anzeige von Gebrechen und der Gesuche 
aum Zurückstellung ausdrücklich aufmerksam zu machen. Wehrord⸗ 
aung 88 687, 65 66, 82 
Fuͤr jedes Zurückstellungsgesuch ist ein Fragebogen nach For⸗ 
mular Aniage Ider Verordnung auszufüllen. 
Am 2 Februar ist die Anmeldeliste zu schließen und sind sodann 
in der Zeit vom 1. bis 15 Februar, die Stammrolleg für 1889 
nach⸗Schema 6 der Wehrordnung anzufertigen und die Stammrollen 
der früheren Jahrgänge zu ergänzen. 
Bis spätestens 15. Februar sind die Stammrollen für 1880, 
owie die der beiden Vorjahre, welche den Gemeinderäthen demnähhst 
ugesendet werden, wieder anher vorzulegen. Sind Militärpflichtige 
terer Jahrgänge eingetrogen worden, so ist die Stammrolle, in die 
ie eingetragen, ebenfalls beizulegen. 
den Stammrollen sind anzuschließen: 
die Auszüge aus den Geburtsregistern, welche die in die 
Siammrolle des laufenden Jahres aufgenommenen Mililär— 
pflichtigen enthalten; 
die über Todesfälle eingegangenen Benachrichtigungen; 
die Anmeldelisten des lausenden Jahres mit der Bescheini— 
—FV 
sorderung zur Anmeldung, sowie die Fragebogen über 
Zurückstellungsgesuche und etwaige Protokolle über Ge— 
breche janmeldung. 
Indem wir endlich bdezüglich der Fertigung der Anmeldelisten 
und der Stammrollen zur genauen Darnachachtung auf Ziff. Vu. V 
der Verordnung vom 13. Vez. v. J. hinweisen, bemerken wir, daß 
mangelhafte Vorlagen zur Vervollständigung zurückgegeben werden. 
Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß in der 
Rubrik „Vemerkung“‘ alle Pestrafungen der betr. Pflichtigen einzutragen 
ind. Von Militärpflichtige betr. Strafnachrichten, welche dem Bürger— 
meister nach der Vorlage der Stammrollen bis zu der Aushebung zu 
commen, ist alsbald hierher Kenntniß zu geben. 
Wir erwarten, daß diese Anordnungen auf das punkllichste zum 
Bollzug gelangen, daß die anwesenden Pflichtigen persönlich der Melde— 
oflicht genügen, daß sie zur sofortigen Anmeldung etwaiger Gesucht um 
Zurückstellnng aufgefordert, daß der Aufenthalt der abwesenden 
Pflichtigen nach Möglichkeit ermittelt wird und daß endlich die 
diaumrollen unbedingt auf 15. Jebruar hierher vorgelegt werden. 
Die erforderlichen Impressen sind in der Engler— 
schen Buchdruckerei vorräthig. 
Die Kenntnißnahme dieser Bekanntmachung ist sofort zu be 
cheinigen. 
Stockach, den 5. Januar 1889. Gr Bezirksnaut. 
Wecker. 
ar. aß. Belegeenrachung. 
Die Fischereiaufsicht im Jahre 1888 betr. 
Durch Erlaß Großh. Ministeriums des Innern vom 831. v. Mts. 
Nr. 25542 sind dem Geüdarmeriewachtmeister Fritz in Stockach 10 M., 
dem Gendarm Jaeger in Steißlingen 6 W., dem Gendarm Müller in 
Villingen 4 M. und dem Postenführer Nonnenmacher in Bodman 5 M. 
als Belohnung für ihren im Jahre 1888 gezeigten besonderen Eifer 
und Fleiß in Wahrnehmung der Fischereipolizei bewilligt worden. Die 
Bürgermeisterämter werden beauftragt, dies den Gemeindebediensteten, 
welche über die Beobachtung der zum Schutze der Fischerei bestehenden 
Vorschriften zu wachen haben GOrtspolizeidiener, Felde und Waldhüter) 
zu eröffnen und sie dabei wiederholt an die eifrige Ausübung der 
Fischereiaufsicht und besonders an 8 89 der Vollzugsverordnung zum 
Fischereigesetz vom 3. Februar 1888 zu erinnern. 
Stockach, den 7. Januar 1889 Gr. Bezir tsamt. 
Becker. 
at 2ꝛ2. Bekanntwachung. 
Den Bezug von Simmenthaler Waid⸗ 
farren betr. 
Den Gemeinderäthen des Bezirks werden mit nächster Post Rund⸗ 
schreiben des Kreisausschusses Konstanz nebst Bestellschein auf Simmen⸗ 
thaler Farren zugehen und erhalten dieselben den Auftrag für den Fall, 
daß von der sich bietenden Gelegenheit zum Ankauf guter Zuchtstiere 
Bebrauch gemacht werden will, die Bestellscheine entsprechend auszufüllen 
und längstens bis 30. Jannar d. Js. hierher vorzulegen. Das 
Rundschreiben ist in diesem Falle abzutrennen und zur Darnachachtung 
zurückzubehalten. — 34 
Stockach, den 5. Januar 1888. Bu. girk⸗amt. 
ecker. 
et. sbßb. Bekanntmachung. 
Die statistischen Arbeiten über das 
Veterinärwesen betr. 
An die Bürgermeisterämter des Bezirks: 
Es ist wünschenswerth, daß auch in Betreff derjenigen Tiere, 
velche zum häuslichen Gebrauch geschlachtet werden und daher der 
Fleischbeschau nicht unterliegen, genaue Angaben wenigstens für 1 Jahr 
Jesammelt werden, um eingehende Kenntniß von dem Fleischverbrauch 
und von der Bewegung des Viehstandes zu erlangen. Mit den be—⸗ 
üglichen Erhebungen sollen andere über verschiedene mit der Fleisch— 
heschau zusammenhängende Verhältnisse verbunden werden, deren Kenntniß 
an sich von Interesse und für die Beurtheilung des Materials der 
Fleischbeschau erwünscht ist. Ein hierauf bezüglicher Fragebogen wird 
en Bürgermeisterämtern feitens des statistischen Bureaus zur 
Beantworiung zugehen. 
Wir veranlassen die Bürgermeisterämter diesen Fragebogen pünktlichst 
auszufüllen und innerhalb 4 Wochen hierher vorzulegen. 
Stockach, den 4. Januar 1889. Gr. ezirtsamt. 
ecker. 
Oeffentliche Anfforderung. 
Die Anmeldung zur Stammrolle betr. 
In Gemäßheit des 8 25 der Wehrordnung werden die Militär⸗ 
oflichtigen, welche bei dem Ersatzgeschäft des Jahres 1889 meldepflich- 
ig sind, aufgefordert, sich zur Stammrolle anzumelden. 
1. Zur Anmeldung sind verpflichtet: 
a) Älle Deutsche, welche im Jahre 1889 das 20. Lebensjahr zu— 
rücklegen, also im Jahre 1869 geboren sind; 
alle früher geborenen Deutschen, über deren Dienstpflicht noch 
nicht endgültig durch Ausschließung, Ausmusterung, Verwei⸗ 
sung zum Landsturm, zur Ersatzreserve oder Marine-Ersatzre— 
erve, oder durch Aushebung für einen Truppen- oder Ma— 
rinetheil entschieben ist, sofern sie nicht durch die Ersatzbehör— 
den von der Anmeldung ausdrücklich enthunden oder über das 
Jahr 1889 hinaus zurückgestellt wurden. 
Die Anmeldung erfolgt bei dem Gemeinderath desjenigen 
Ortes, an dem der Militärpflichtige seinen dauernden 
Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so 
muß die Anmeldung an dem Orte des Wohnsitzes und 
beim Mangel eines inländischen Wohnsitzes an dem'! Ge— 
hurtsort, oder wenn auch dieser im Ausland liegt, an dem 
etzten Wohnsitz der Eltern geschehen. 
Ifn der Militaärpflichtige von dem Orte, in dem er sich nach 
Ziffer 2 zu melden hat, zeitig abwesend, so haben die El⸗ 
ern. Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherrn die Ver— 
oflichtung zur Anmeldung. 
Die Anmeldung hat vom 15. Januar bis 1. Februar 
1889 zu geschehen, fie soll enthalten: Familien- und Vor— 
name des Pflichtigen, dessen Geburtsort, Geburtsjahr und 
Tag, Aufenthaltsort, Religion, Gewerbe oder Stand, sodann 
Name, Gewerbe oder Stand und Wohnsitz der Eltern, 
sowie ob diese noch leben oder todt sind. Sofern die An— 
meldung nicht am Geburtsort erfolgt, ist ein Geburtszeugniß 
vorzulegen. Bei wiederholter Anmeldung müssen die Lo— 
sungsscheine vorgelegt werden. 
Wer die vorgeschriebene Meldung unterläßt, wird mit Geld⸗ 
strafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen 
bestraft. 
Stockach, den 9. Januar 1889. 
Gemeinderath: 
v. Massenbach. 
Stadtgemeinde Stockach. 
—E 
Bekan achung. 
Den Vehrgelderfond des Amtsbezirks 
Stockach betreffend. 
Gemäß 8 2 der Statuten des aligemeinen Lehrgelderfonds für 
den Amtsbezirk Stockach (Nellenburger Bote 1866, Seite 475) bringen 
wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß für das Jahr 1889 18 
Prämien vergeben werden. 
Die Bewerber haben ihre Gesuche 
innerhalb 5 Wochen 
nit den in 8 4 der Statuten vorgeschriebenen Lehr-Verträgen und 
Zeugnissen versehen hierher einzureichen. 
Stockach, den 8. Jacuar 1889. 
Gemeinderath: 
v. Massenbach. 
Beber vmachung. 
Aus dem Dekan Herz'schen und Pfarrer Utz'schen Lehrgelderfonde 
werden für das Jahr 1888 die Prämien wieder vertheilt, und zwar 
diesmal an hiesige arme katholische Bürgerssöhne, als Beitrag zur Er— 
lernung eines Handwerkes. 
Die Bewerber haben ihre Gesuche nebst Lehrverträgen binnen 4 
Wochen bei der kathoüischen Stiftungskommission dahier einzureichen. 
Stockach, den 10. Januar 1889 J 
Die Stiftungskommission. 
53.
	        

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zu Werk und aktuellem Bild.

Zeitschriftenband

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Volltext PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße) DFG-Viewer OPAC
TOC

Bild

PDF ALTO TEI Volltext
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Zeitschriftenband

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Nellenburger Bote, Jg. 1889. Ernst Engler’sche Buchdruckerei, 1889.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welches Wort passt nicht in die Reihe: Auto grün Bus Bahn:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.