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Westallgäuer Heimatblätter 1922-020

Bibliographic data

Structure type:
Periodical
Collection:
Bodensee Bibliotheken
Title:
Westallgäuer Heimatblätter
Publicationplace:
Weiler, Allgäu
Publisher:
Verein
Size:
Online-Ressource
Persistente Url:
http://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407569901
Structure type:
Issue
Collection:
Bodensee Bibliotheken
Title:
Westallgäuer Heimatblätter 1922-020
Year publish:
1922
Persistente Url:
http://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407569901_1922_020

Contents

  • Westallgäuer Heimatblätter
    • -
    • -
  • Westallgäuer Heimatblätter 1922-020
    • -
  • Geschichte der Herrschaft Ellhofen (19. Fortsetzung)
    • -
  • Die Sürgen von Sürgenstein (Fortsetzung)
    • 115
  • Vor 300 Jahren
    • 116

Thumbnail gallery

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Full text


Westallgäuer Heimatblätter Zeitschrift des Vereins für Heimatkunde im Westallgäu e. V.
Monatsbeilage zum „Anzeigeblatt für das westliche Allgäu" und „Oberstaufener Anzeiger".
Nr.
20. August 1922. 1. Band.
Geschichte
der
Herrschaft Ellhofen.
<19.
Fortsetzung.)
Im
Kaufbriefe
1562
sagten
die
bisherigen Inhaber unserer
Herrschaft
„alle
und
jede
Unterthanen.
aigenleuth und Einwah-
ner,
wie
Sye
zu
Schloß
und
Dorf
Ellenhofen ihnen mit gloöten.
Hoben
und
Huldigungen
verwandt
und
zugethan geweft. der-
selbigen
quit
und
frey
Und
weysen
Sye
an
Balthasar v. Horn-
stein,
also
daß
Sye
im
hinfür
gepurliche
Huldigung. '.alypt und
Ayd
thun".
Das
Filialarchiv
Ludwigsburg
besitzt
einen Fas­
zikel,
woraus
ersichtlich,
daß
auch
die
Landkombure
vor
dem hie-
siegen
Amtshause
solche
„ErbHuldigungen"
entgegen-
nahmen.
Als
Beispiel
dieses
feierlichen
Aktes
diene
folgende
notarielle
Beurkundung:
„Kund
sei,
daß
am
5.
November
1578
zu
Ellenhofen
vor
der
neu
erbauten
gemauerten
Behausung
(Amtshous)
unter
freiem
Himmel
vor
mir
dem
Kaiserlichen
Notar
und
2
Zeugen
erschienen
sind
der
Herr
Hang
Dieterich
von
Hohenlandenberg,
Leutschordenslandcomthur
der
Balei
Elsaß
und
Burgunden
und
Comenthur
zu
Mshausen,
auch
Junker
'Balthasar
von
Hornstein.
Hofmeister
des
fürstl.
Stifts
Buchau,
dann
Veit
Min
Amman
zu
Ellenhofen
usw.
(es
folgen
hier
die
Namen
von
24
hiesigen
und
16
auswärtiigen
Untertanen)
Balthasar
von
Hornstein
vermeldete
nun
laut
und
verständlich,
daß
die
eben
genannten
Ellenhofischen
Untertanen,
lehn-
und
leibeigenen
Leute
sich
wohl
erinnern,
daß,
nachdem
er
Ellenhofen
käuflich
an
sich
gebracht,
sie
Hm
samt
und
sonders
anno
62
darauf
ge­
wöhnliche
Wicht,
Gelübd
und
Eid
getan.
Und
wiewohl
er
bis-
her
an
ihrem
geleiteten
schuldigen
Gehorsam
keinen
Mangel
hatte,
so
habe
er
doch
gelegentlich
solch
adelig
Gut
Ellenhofen
an
den
oben
genannten
Herrn
Landkomtur
verkauft,
weshalb
sie
nun
demselben
Gehorsam
zu
leisten
hätten,
was
sie
ver­sprachen,
wofern sie bei ihren Hergebrachten Rechten verbleiben, was.der Landkomtur zusagte. Hierauf hat Samuel Schmid von Altshausen auf des Landkomturs Befehl den Untertanen und Gerichtsverwandten folgenden Cid verlesen: Die Unterthanen und Gerichtsverwandten, so zu Ellenhofen und in denselben Gerichten gesessen und wohn- haft und daselbfthin gehörig sein. Sollen schwören Aide zu Gott and den Hailliigen, wolgenanntem meinem gnedigen Herren Lanndcomenthurn. als fetzo Jrer Ordentlichen Herrschaft, ge­ richtbar und pottmäßig zu sein, auch Jrer Gnaden and des Ordens Nutzen zu fordern und Schaden höchst Irs Vermögens abzuwenden, desgleichen Jrer Gnaden getrew. holdt. dienstbar und aehorsam zu fem in allen redlichen fachen und sonnst alles anderes zu thun und zu sanften, das getreue Unterthanen Jrer
Herrfchaft zu thun verbunden und schuldig fem. alles getreulich
und
ungesarlich.
Dann las derselbe den zu Ellenhofen gehörigen Leibeigenen
folgenden
Eid vor:
Die
leibeigenen Leut sollen schwören dem Land-
komtur
als
ihrem jeztigen Halsherrn in allen redlichen Sachen
getreu
und
gehorsam zu sein, sich auch von Irer Gnaden nicht
abschweif
zu
machen, noch keinen anderen Schirm ohne dessen
Wissen
und
Willen
anzunehmen. Ihrer Gnaden und des Ordens
Nutz
und
Fromm
zu
fördern und Schaden nach Kräften abzu-
wenden,
auch
sonst
alles
andere zu tun. was leibeigene Leut
ihrem
Halsherrn
von
Aiaenschakt wegen zu tun schädig sind.
Darnach
taten
alle
Versammelten in des Herrn Landkom-
tur
Hand
geloben
und
darauf
einen
gelehrten Eid. welchen Ihre
Gnaden
ihnen
persönlich
vorlas,
mit
auferhobenen Fingern leib--
lich
zu
Gott
und
allen
Heiligen
und
schwören, daß sie dem, was
ihnen
vorgelesen
und
von
ihnen
wohl
verstanden wurde, gehor­
sam
nachkommen
wollen.
Also
bitten
sie,
daß
ihnen Gott helfe
und
alle
Heiligen.
B.
v.
Hornstein
erklärte,
da
sie
mm
auf
fernen Schwa­
ger
von
Ordens
wegen
remittiert
und
gewiesen
feiten,
so hätten
sie,
soviel
ihrer
zugegen
seien,
ihre
Huldigungspflicht
erstattet.
Weit
aber
noch
etliche
angesessene
Leibeigene,
die
vielleicht
fernen
Wegs
und
anderer
Ungelegenheit
halber
heute
nicht
erscheinen
mögen,
so
soll
diese
Versäumnis
allein
dahin
verstanden
werden,
daß
sie
Ihrer
Gnaden
zu
gelegener
Zeit,
wann
sie
dazu
erfordert
werden,
von
Leibeigenschaft
wegen
auch
gebührende
Eidpflicht
zu
erstatten
schuldig
seien.'
Die
späteren
Landkomture
ließen
sich
beii
der
Huldigung
meist
durch
geeignete
Obervögte
oder
Komture
vertreten.
Dabei
ließ
sich
1626
Philipp
Albrecht
v.
Berndorf,
Hauskomtur
zu
Altshausen,
unter
einem
Apfelbaume
nächst
dem
Amtshause
sitzend,
die
Namen
aller
Untertanen,
Lehensleute
und
Leibeigenen
nach
Pfarreien
vorlesen.
Deren
waren
es
im
Ellhofen
25
nebst
22
Söhnen
und
2
Bregenzischen
Leibeigenen,
die
auch
hiesige
Gerichtshintersässen
waren.
Obwohl
während
der
Huldigung
Siegel
des
Landkomturs
v.ZHohenlandenberg
(Original
im
Hpt.
St.
Archiv
München). München).

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