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Das Bodenseebuch 1936-001

Bibliografische Daten

fullscreen: Das Bodenseebuch 1936-001

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Das Bodenseebuch
Untertitel:
ein Buch für Land u. Leute
Publikationsort:
Kreuzlingen
Verlag:
Bodan
Größe der Vorlage:
Online-Ressource
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407525408

Ausgabe

Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Das Bodenseebuch 1936-001
Veröffentlichungsjahr:
1936-001-01
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407525408_1936_001

Illustration

Strukturtyp:
Illustration
Titel:
Die neue Bodensee-Kampfbahn in Konstanz

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Leobschützer Heimatbrief
  • Leobschützer Heimatbrief (1961)
  • Januar 1961 (1)
  • Februar 1961 (2)
  • März 1961 (3)
  • April 1961 (4)
  • Mai/Juni 1961 (5/6)
  • Juli/August 1961 (7/8)
  • September 1961 (9)
  • Oktober 1961 (10)
  • November 1961 (11)
  • Dezember 1961 (12)

Volltext

Ein vergessenes Stück Oberschlesien 
Das Generalvikariat Branitz ; 
Wenn man unter Katholiken über die kirchenpoliti- 
schen Verhältnisse in Schlesien spricht, so wird es von 
den meisten als selbstverständlich angenommen, daß 
dieses Gebiet zur Erzdiözese Breslau gehört. Man weiß 
wohl, daß diejenigen Teile Oberschlesiens, die nach 
dem ersten Weltkriege durch das Diktat von Versailles 
zu Polen kamen, eine eigene Diözese, nämlich Katto- 
witz, erhielten, aber weniger bekannt ist, daß die 
Grafschaft. Glatz kirchlich der Erzdiözese Prag 
untersteht und außerdem andere Teile Oberschlesiens 
im Südwesten zur Erzdiözese Olmütz gehören. Es han- 
delt sich hier fast um den ganzen Kreis Leobschütz so- 
wie um Teile des Kreises Ratibor samt dem Hult- 
schiner Ländchen. Von diesen Gebieten soll hier 
die Rede sein. 
Bereits im 9. Jahrhundert wurden sie vom hl. Cyrill 
und dem hl. Methodius missioniert. Besondere Mühe 
darum gab sich der hl. Methodius, den Papst Had- 
drian II. in Anerkennung seiner Verdienste zum Erz- 
bischof und päpstlichen Legaten ernannte. Er regierte 
von 868 bis 885 in Velehrad und unterstand dem Metro- 
politen von Mainz. Als dann im Jahre 973 die Diözese 
Prag errichtet wurde, kam dieses Gebiet dorthin. 90 
Jahre später aber, im Jahre 1063 wurde von Papst 
Alexander II. und König Vratislaus II. das Bistum Ol1- 
mütz gegründet, und so kam das Leobschützer Land 
zu dieser Diözese. Es kann also in 2 Jahren seine neun- 
hundertjährige Zugehörigkeit zu Olmütz feiern. Oft 
wandelten sich in diesen vergangenen Jahrhunderten 
die politischen Grenzen, die kirchlichen aber blieben 
unverändert, ein Beweis für das alte Wort, daß die 
Kirche in Jahrtausenden zu denken gewohnt ist. 
Im Jahre 1742, als“ nach Beendigung des 1. Schlesi- 
schen Krieges im Friedensschluß zu Breslau Schlesien 
zu Preußen kam, wurde auch ein Stück der Olmützer 
Diözese von seinem Bischofsitz in Österreich getrennt. 
Um diesem nunmehr preußisch gewordenen Gebiet 
eine größere kirchliche Selbständigkeit zu geben, und 
um einen ständigen Bevollmächtigten des Olmützer 
Fürstbischofs im Staatsgebiet zu haben, knüpfte 
Friedrich der Große mit dem Hl. Stuhle ent- 
sprechende Verhandlungen an. Diese führten zur Errich- 
tung des heutigen Generalvikariats Branitz, im damali- 
gen Amtsgebrauch „Distrikt Katscher‘“ geheißen. Seit- 
dem ist dieser Deutsche Anteil der Erzdiözese Olmütz 
als selbständiger kirchlicher Jurisdik- 
tionsbezirk sowohl vom Preußischen als auch vom 
Reichskonkordat anerkannt. 
Als nach dem. Zusammenbruch 1945 die Vertreibung 
der Deutschen begann, richtete sich die besondere Wut 
der Polen gegen das Leobschützer Gebiet. Man hatte 
es den Bewohnern nicht vergessen, daß sie am 20. März 
1921 beim Plebiszit in Oberschlesien zu 99,6% {f ür 
Deutschland gestimmt hatten. Man wußte, daß 
Leobschütz mit seinem deutschen Stadtrecht vom Jahre 
1187 die älteste und nach Neisse die größte deutsche 
Siedlung im oberschlesischen Raume war. Darum 
schreiben auch heute noch die polnischen Geschichts- 
und Schulbücher über Leobschütz als die ehemalige 
deutsche Zwingburg, von der aus die Germanisierung 
Dberschlesiens vorangetrieben wurde, 
Infolgedessen mußten sich fast alle Bewohner des 
Generalvikariats Branitz im Bundesgebiet eine neue 
Heimat suchen und mit ihnen fast alle Geistlichen. 
Nur vier von ihnen verblieben in der alten Heimat. 
Bischof Nathan, der elfte Generalvikar seit 1742, starb 
in Troppau an den Folgen der Vertreibung. Es starben 
inzwischen auch fast alle Mitglieder der Generalvika- 
riats-Verwaltung. 
Dies mag wohl die Hauptursache dafür gewesen 
sein, daß das Generalvikariat Branitz bis heute ohne 
eigene Vertretung im Bundesgebiet geblie- 
ven ist und zwar als einziges der selbständigen kirch- 
lichen Jurisdiktionsbezirke aus dem ostdeutschen Raum. 
Man hat es offenbar vergessen. 
Wenn etwa der Einwand erhoben werden sollte, die- 
ses Gebiet sei zu klein, um eine eigene Vertretung zu 
rechtfertigen, so sei auf die amtliche Statistik verwie- 
sen, z.B. auf das amtliche kirchliche Handbuch 
für das katholische Deutschland von Krose aus dem 
Jahre 1943, Seite 390: 
Da ist z.B. die Diözese Danzig. Sie zählt 146 585 
Katholiken und hat ihren eigenen Bischof, S.E. Karl 
Maria Splett in Düsseldorf. 
Die Grafschaft Glatz, Diözesananteil der Erzdiözese 
Prag, hat 165 095 Katholiken und besitzt einen General- 
vikar in der Person des Apostolischen Protonotars Dr. 
Franz Monse. 
Die Freie Prälatur Schneidemühl zählt 133528 
Katholiken. Ihr Kapitularvikar ist Prälat Ludwig Pol- 
zin in Berlin. 
Das Generalvikariat Branitz aber besitzt nach dem 
gleichen Handbuch 137091 Katholiken und ist ohne 
Vertretung. Der Kleruskalender von 1960 schreibt. 
dazu in seiner Statistik mit lakonischer Kürze: vakat 
— Fehlanzeige. m 
Wir aber meinen, daß alle kirchlichen Jurisdiktions- 
bezirke aus dem ostdeutschen Raum im Bundesgebiet 
offiziell vertreten sein sollten, und zwar möglichst 
durch einen Geistlichen, der schon vor der Vertreibung 
am Generalvikariat Branitz tätig war und daher in der 
Lage ist, die Tadition des Generalvikariats weiterzu- 
Führen. 
Dies scheint umso notwendiger zu sein, als den von 
dort stammenden Geistlichen und Kirchenangestellten 
bisher eine Dienststelle fehlte, die über ihre Verhält- 
nisse in der Heimat hätte Auskunft geben und etwa 
notwendige Bescheinigungen hätte ausstellen können, 
was schon allein mit Rücksicht auf den Lastenausgleich 
bisher sicherlich zu manchen wirtschaftlichen Nach- 
teilen und Härten geführt hat. 
Die Bundesregierung sollte sich daher, unter 
Berufung auf das Konkordat, dieser Angelegenheit an- 
nehmen und in geeigneter Weise dafür sorgen, daß auch 
das Generalvikariat Branitz baldmöglichst eine amtlich 
anerkannte Vertretung erhält. 
Dr. Rinke 
Zu nebenstehendem Bild: 
Originalabdrucke, Größe 24/18 in Passe-par- 
tout (35/30) zum Preise von DM 5.— (ein- 
schließlich Porto) zu haben bei K. Zwiener, 
Rheine/West£., Adolfstr. 23.
	        

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Leobschützer Heimatbrief. Leobschützer Heimatverl. Klink, 1949.
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