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Dornbirner Schriften – Beiträge zur Stadtkunde 1988-005

Bibliografische Daten

fullscreen: Dornbirner Schriften – Beiträge zur Stadtkunde 1988-005

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Dornbirner Schriften
Untertitel:
Beiträge zur Stadtkunde
Publikationsort:
Dornbirn
Verlag:
Stadtarchiv Dornbirn
Größe der Vorlage:
Online-Ressource

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407475915
Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Dornbirner Schriften – Beiträge zur Stadtkunde 1988-005
Veröffentlichungsjahr:
1988-005-01

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407475915_1988_005_dosc_05

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Kalb, Franz
Titel:
Die zweite Waldteilung von 1790
Beteiligte Personen:
Kalb, Franz

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Dornbirner Schriften
  • Dornbirner Schriften – Beiträge zur Stadtkunde 1988-005
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Dornbirn vom Dorf zur Stadt
  • Dornbirner Sturmtage um 1790
  • Wie die Hatler ihre Kapelle bauten
  • Die Riedteilung von 1800
  • Die zweite Waldteilung von 1790
  • Das bayrische Landgericht Dornbirn
  • Die versuchte Zersplitterung von Dornbirn
  • Dr. Joseph Ganahl
  • Die Anfänge der Dornbirner Textilindustrie
  • Die Dornbirner Stickereiindustrie
  • Die heimischen Handwerker
  • Soziale Verhältnisse im 19. Jahrhundert
  • Ammänner und Bürgermeister
  • Gemeindepolitik als Geschichte
  • Das Wirken der Gemeinde
  • Politik in Dornbirn
  • Dornbirner Kirchenbauten zwischen 1771 und 1901
  • Die Malerfamilien Rhomberg und Rick
  • Sport und Erholung im 19. Jahrhundert
  • Auswanderer nach Amerika
  • Raum Chronologie
  • Impressum

Volltext

Franz Kalb 
Die zweite Waldteilung von 1790 
Im Mittelalter verfügte der König über die unbesiedelten Gebiete 
des Deutschen Reichs. Aus den Hohenemser Urbaren um 1613 
erfahren wir von einer Pfandschaft Rudolfs von Habsburg und 
Ludwigs des Bayern, die sich auch auf Dornbirn und den Dombir- 
ner Forst erstreckt haben soll. Tatsächlich finden wir außer der 
Jagdgerechtigkeit zu keiner Zeit eine Spur emsischer Herrschaft 
über den Dombimer Wald. Nach der nächstbekannten Quelle 
von 1584 gebot schon Erzherzog Ferdinand von Tirol, der den 
Gewerken der Eisenburg zu Dornbirn das Recht verlieh, in den 
Dombimer Wäldern mit Ausnahme jener, die für besondere 
Zwecke gebannt waren, das notwendige Holz zu schlägem und 
abzutriften. Obwohl das Bergwerk im Haslach nach wenigen Jah 
ren wieder stillgelegt wurde, erkennen wir fortan ein besonderes 
Interesse der Herrschaft an diesen abgelegenen Wäldern. Wahr 
scheinlich ist die Gemeinde um 1600 in die Rechte und Pflichten 
der Gewerken eingetreten, um sich künftig Fremdlinge vom Hals 
zu halten. Sie zahlte dafür einen jährlichen Nutzungszins an das 
Rentamt. Im Jahre 1747 hat die Gemeinde ihre Kaiserin Maria 
Theresia vergeblich gebeten, ihr „in Anbetracht der Verdienste 
um die Verteidigung des Vaterlandes” die Fronwaldung unent 
geltlich zu überlassen. 
Als dann anno 1790 mit Zustimmung des Vogteiamtes große 
Waldteile ausgelost werden sollten, beeilte sich die Herrschaft, die 
von ihr beanspruchten Fronwaldungen zu umschreiben, stieß 
aber hinsichtlich des Kreuzegg- und Serawaldes auf den Ein 
spruch der Gemeinde. Von den übrigen 6 Waldungen standen 
schon anläßlich der Katastrierung 1857 nur noch 3 im Besitz des 
k. k. Ärar, nämlich Müsel, Rudach und Langenegg. Ausgenom 
men von der Verteilung 1790 waren auch die sogenannten Etter 
und sonstigen Wuhrwälder, vor allem die Enz, die Walkere, der 
Wald hinter Schneidershof (Boden), die Niedere bis auf Knopf 
und die Kohlhalde auf der Ebniter Seite. Selbstverständlich durf 
ten auch die gebannten Alpwaldungen von Groß-Binnel, Groß- 
Sera und Gschwendt nicht verteilt werden. Der Alpwald aus dem 
Spätenbach war schon nach dem Loskauf abgestoßen worden. 
Entgegen anderen Behauptungen sei hier aber festgestellt, daß zur 
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Dornbirner Schriften – Beiträge Zur Stadtkunde 1988-005. 1988-005-01.
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