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Dornbirner Schriften – Beiträge zur Stadtkunde 1988-005

Bibliografische Daten

fullscreen: Dornbirner Schriften – Beiträge zur Stadtkunde 1988-005

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Dornbirner Schriften
Untertitel:
Beiträge zur Stadtkunde
Publikationsort:
Dornbirn
Verlag:
Stadtarchiv Dornbirn
Größe der Vorlage:
Online-Ressource

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407475915
Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Dornbirner Schriften – Beiträge zur Stadtkunde 1988-005
Veröffentlichungsjahr:
1988-005-01

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407475915_1988_005_dosc_05

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Kalb, Franz
Titel:
Dornbirner Sturmtage um 1790
Beteiligte Personen:
Kalb, Franz

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Dornbirner Schriften
  • Dornbirner Schriften – Beiträge zur Stadtkunde 1988-005
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Dornbirn vom Dorf zur Stadt
  • Dornbirner Sturmtage um 1790
  • Wie die Hatler ihre Kapelle bauten
  • Die Riedteilung von 1800
  • Die zweite Waldteilung von 1790
  • Das bayrische Landgericht Dornbirn
  • Die versuchte Zersplitterung von Dornbirn
  • Dr. Joseph Ganahl
  • Die Anfänge der Dornbirner Textilindustrie
  • Die Dornbirner Stickereiindustrie
  • Die heimischen Handwerker
  • Soziale Verhältnisse im 19. Jahrhundert
  • Ammänner und Bürgermeister
  • Gemeindepolitik als Geschichte
  • Das Wirken der Gemeinde
  • Politik in Dornbirn
  • Dornbirner Kirchenbauten zwischen 1771 und 1901
  • Die Malerfamilien Rhomberg und Rick
  • Sport und Erholung im 19. Jahrhundert
  • Auswanderer nach Amerika
  • Raum Chronologie
  • Impressum

Volltext

Franz Kalb 
Dombimer Sturmtage um 1790 
Seit Menschengedenken wiederholten sich im alten, bäuerlichen 
Dornbirn Brauch und Sitte rund um das Jahr. Alljährlich um Mar 
tini (11.11.) hielt das Gericht im Beisein des Pfarrers den sogenann 
ten St. Martinsrat. Dabei wurden die Mesner und Lehrer gewählt 
und die Wirte angelobt. Sonntags darauf wurden die beschlosse 
nen Gebote und Verbote von der Kanzel verlesen. Die Sonntags 
feier, das Tanzen, die Spinnstubaten, das nächtliche „Juzgen und 
Gragölen”, das waren die wiederkehrenden Themen. Wer am 
Samstag abend nach dem „ Auve-Mareijalütto” noch einen Wagen 
auf dem Feld stehen hatte, durfte ihn erst am Montag wieder 
heimführen. Am Sonntag mußte alles, was nicht entschuldigt war, 
die sogenannte „Spätkirche” zu St. Martin besuchen und am 
Nachmittag den Rosenkranz, der nur für abgelegene Orte in den 
dortigen Kapellen stattfand. Während des Gottesdienstes mußten 
Läden und Gasthäuser geschlossen bleiben und auch das Hausie 
ren war dann verboten. Selbstverständlich galt das auch für die 
Feiertage, von denen im Kalender von 1750 insgesamt 29 rot ange 
strichen waren. Aber auch an anderen Tagen während der Woche 
gab es Prozessionen, die irgendwann einmal bei Pest, Hunger und 
Krieg gelobt und verbrieft wurden, wie es hieß, für ewige Zeiten. 
Wenn irgendeiner es wagte, ohne wichtigen Grund aus der Reihe 
zu tanzen, mußte er nicht nur die auferlegte Buße begleichen. Gab 
es daraufhin ein Unglück, Hagel, Überschwemmung, Viehkrank 
heit, dann galt das als Strafe Gottes und das Halten der Gelöbnisse 
wurde wieder umso strenger eingeschärft. Andererseits aber war 
das, was sich rund um den Kalender alles anbot, vom Göttebrot 
zu Neujahr bis zum Johanneswein nach St. Stefanstag die einzige, 
willkommene Abwechslung im arbeitsamen, grauen Alltag. 
Als gegen dieses traditionsgebundene Leben unserer Altvorderen 
wie ein Blitz aus heiterem Himmel die großen kirchlichen Neue 
rungen des aufgeklärten Kaisers Josef schlugen, wurden sie von 
der Mehrheit nicht als Erleichterung empfünden. Josef II. war 
nicht nur seiner Zeit weit voraus, er fühlte sich auch gegenüber 
dem einfachen Bürger und Bauern an Weisheit himmelhoch 
überlegen und in diesem Sinne waren auch seine Beamten 
geschult. Seine Reformen sollten zwar dem Volk zugute kommen, 
dessen Mitwirkung daran schien aber ganz und gar entbehrlich. 
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