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Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs 1906

Bibliografische Daten

fullscreen: Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs 1906

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Appenzeller Kalender
Untertitel:
für das Jahr ..
Publikationsort:
Trogen
Verleger:
Kübler
Größe der Vorlage:
Online-Ressource
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407297863

Ausgabe

Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Appenzeller Kalender 1956
Veröffentlichungsjahr:
1956-01-01
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407297863_1956

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs
  • Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs 1906
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abhandlungen:
  • Das Tiroler Freistiftrecht. Ein Beitrag zur Geschichte des bäuerlichen Besitzrechtes. (Schluß.)
  • Zur Geschichte der vorderösterreichischen Münzstätte Ensisheim im Oberelsass. (Schluß.)
  • Mitteilungen:
  • Abhandlungen:
  • Mitteilungen:
  • Abhandlungen:
  • Mitteilungen:
  • Abhandlungen:
  • Mitteilungen:

Volltext

Das Tiroler Freistiftrecht. 
27 
Beilage Nr. I. 
1501 März 26. 
Stüfftorclnung des elosters Wilthau. 
(Kop. 18. Jahrb. Museum Ferdinandeum Innsbruck Handschrift, Dip. 1153 III: 
Spiel man »von den Freistiftgütern in Tirol«.) 
Dem edlen gestrengen herrn Florian Waldauf von Wallenstain ritter, 
meinem besonders guten freund. 
Mein freundlichen dienst zuvor, lieber Schwager, anheint ist eur 
diener zu mir komben mit dz k(unig) geschafft lautend, daß ich euch 
schrifftlichen unterricht geben soll des gebrauehs und herkhomens, wie 
meines gottshaus stüfftgieter in Tnthall gelegen, gehalten und gehandlet 
werden. Auf solchs thue ich euch den bericht, daß ich unnd mein gotts 
haus zweyerley gieter hab, nemblich zinsgieter und stüfftgieter. Auf den 
zinßgietern haben die bauleith paureht, die fallen auf ihre künder und 
erben und sie megen ihr paurecht ändern gueten pauleithen mit mein 
gunst und willen verkhauffen. 
Aber auf den stüfftgietern haben die stüfftleith weder paureht noch 
erbrecht, sie megen die auch weder verkhauffen versetzen noch verwenden 
unnd dieselbe stüfftgieter fallen nit auf der stüfftleith künder oder erben, 
dan man lasst dieselben stüfftgieter nur von jahr zu jahr hin wie andere 
bestand und davon gibt ain yeder stüfftman 1 kreuzer, darum er einge 
schrieben würd und dieselbe stüfftgieter mag ich alle iahr in der pau- 
stüfft oder pauthadigung besetzen und entsetzen und die hinlassen, wemb 
ich will nach meines gotteshaus nutz und notdurfft und derselben stüfft 
gieter bin ich und mein gottshaus in besitz nutz und gewehr und nit die 
stüfftleith, so die innhaben. 
Aber von den zinßgiethrn, darauf die pauleith von unsern Vorfahren 
paurechtbrief haben, mag man die pauleith nit entsetzen; dan die selben 
pauleith haben die gewehr auf den zinsgüetern; aber auf den stüfftgüthern 
megen die stüfftleith kein gewehr haben noch anziechen. 
Item die pauleith mag man umb schulden auf die zinßgieter und 
ihre paurecht pfendten, aber die stüfftleith mag man auf die stüfftgieter 
als grundt und poden nit pfenden, sondern alain auf die fahrende hab, 
dan sie haben weder erbreht noch paureht auf den stüfftgietern. So auch 
meine Vorfahren ainem pauman paurechtbrief umb ain gueth geben haben, 
so ist es nit mehr ein stüfftguet sondern ein zinsguet. Dermassen wie 
vorgeschriben steht, halte ich meines gotthauses stüfft- und zinsgieter in 
Tnthall gelegen und ist auch also von alter herkhomben. Daz wolt ich 
euch auf den k. befelch nit verhalten. Datum an freitag nach Letare 
anno domini 1501. 
Lienhard abt zu Wiltein.
	        

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