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Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1972)

Bibliografische Daten

fullscreen: Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1972)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Kultur
Untertitel:
Zeitschrift für Kultur und Gesellschaft
Publikationsort:
Dornbirn
Verlag:
Verein KULTUR - Zeitschrift für Kultur und Gesellschaft

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz310869048
Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Zeitschrift für Kultur und Gesellschaft 1990-05
Veröffentlichungsjahr:
1990-05-01

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz310869048_1990_05

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Hofer, Markus
Titel:
Neue Mystik oder sanfte Verblödung?
Beteiligte Personen:
Hofer, Markus

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt
  • Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1972)
  • Januar 1972 (1)
  • Februar 1972 (2)
  • März 1972 (3)
  • April 1972 (4)
  • Mai 1972 (5)
  • Juni 1972 (6)
  • Juli/August 1972 (7/8)
  • September 1972 (9)
  • Oktober 1972 (10)
  • November 1972 (11)
  • Dezember 1972 (12)

Volltext

Die Such-Anzeigen im Heimatblatt brachten schon viele Erfolge! 
Selbst heute - 27 Jahre nach Kriegsende - 
werden immer noch Kollegen oder Ange- 
hörige gesucht! 
Am 1. 2. 1972 erhielt die Schriftleitung 
folgende Zuschrift: 
Sehr geehrter Herr v, Zalewski! 
Im Heimatblatt November 1971 gab ich 
eine Suchanzeige auf. Nach 14 Tagen bekam 
ich schon den ersten Hinweis, Und heute 
bekam ich wieder eine Nachricht betr. 
meiner Suchanzeige, 
Ich muß schon sagen, das hätte ich wohl 
erhofft, doch nicht erwartet. Sage Ihnen 
und dem Heimatblatt einen schönen Dank 
und sehr viele heimatliche Grüße. . 
Walter Wypior 
Moskau erpreßt den Bundestag 
Junktim zwischen Ratifizierung und Berlin-Regelung 
von Dr. Herbert Hupka MdB, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien 
(pds) Mit einem Wortbruch der Sowjetunion sind die Verhandlungen über Berlin ab- 
geschlossen worden. In den „Schlußbestimmungen“ des Viermächte-Abkommens vom 3. 
September 1971 über Berlin heißt es: „Dieses Viermächte-Abkommen tritt an dem Tage 
in Kraft, der in einem Viermächte-Schlußprotokoll festgelegt wird, das abzuschließen ist, 
sobald die in Teil II dieses Viermächte-Abkommens und in seinen Anlagen vorgesehenen 
Maßnahmen vereinbart worden sind.“ - 
Seit den Dezembertagen des Jahres 1971 wissen wir aber, daß die unter Teil II des 
Berlin-Abkommens festgelegten Gespräche zwischen Bonn und Ost-Berlin und zwischen 
West- und Ost-Berlin abgeschlossen worden sind und vereinbarte Texte vorliegen. Es ist 
seitdem also die Notwendigkeit gegeben, den Inhalt des Wortes „sobald“ umgehend aus- 
zufüllen. Das heißt, es müßte die Unterzeichnung des Viermächte-Abkommens erfolgen, 
und zwar unverzüglich. 
Leider sind wir von einer derartigen Unterzeichnung weit entfernt, und dies nicht 
etwa, weil eine der drei westlichen Mächte Schwierigkeiten macht, sondern ausschließlich 
aus dem Grunde, weil die Sowjetunion sich weigert, das Berlin-Abkommen zu unter- 
zeichnen, bevor die Verträge von Moskau und Warschau von der Bundesrepublik Deutsch- 
land ratifiziert worden sind. Da ein fester Termin darüber, in welchem zeitlichen Ab- 
stand nach der Ausfüllung des Berlin-Abkommens die Unterzeichnung zu erfolgen hat, 
von den vier Mächten nicht vereinbart worden ist, besteht für keine der Westmächte die 
Möglichkeit, irgendwelchen Druck auf die Sowjetunion auszuüben, obwohl feststeht, daß 
hier offensichtlich ein Bruch des Berlin-Abkommens durch die Sowjetunion vorliegt, denn 
ihre Auslegung von „sobald“ ist eine andere als die hierzulande und auch sonst übliche. 
Der Moskauer Vertrag ist ein Vertrag zwischen der Sowjetunion und der Bundes- 
republik Deutschland, das Berlin-Abkommen ist ein Vertrag der vier Siegermächte des 
zweiten Weltkrieges. Es hat darum der eine Vertrag mit dem anderen Vertrag nichts zu 
tun, nur daß es sich in beiden Verträgen jeweils um die Sowjetunion als dem einen Ver- 
tragspartner handelt. Aber durch den Moskauer Vertrag sind die drei Westmächte nicht 
betroffen, und das Viermächte-Abkommen über Berlin ist ein Abkommen der Sieger- 
mächte untereinander, ohne unmittelbare Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland. 
Es geht aber jedes Mal um Deutschland, darum das sowjetrussische Junktim. 
Die Logik der Machthaber in Moskau ist ganz einfach: Wenn die Deutschen in der 
Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin schon Erleichterungen für den Verkehr 
nach und von West-Berlin und von West-Berlin nach Ost-Berlin in Anspruch nehmen 
wollen, dann müssen sie zuvor erst einmal den Moskauer Vertrag ratifizieren. Wird der 
Moskauer Vertrag (und immer geht es dabei zugleich auch um den Warschauer Vertrag) 
nicht ratifiziert, gibt es auch keine Erleichterungen, wie sie das Berlin-Abkommen vor- 
sieht. Damit wird ein ungeheurer psychologischer Druck auf den Deutschen Bundestag 
ausgeübt. Es wird schon jetzt die Vorstellung verbreitet, daß bei einer Ablehnung der Ra- 
tifizierung des Moskauer Vertrages die für die Ablehnung der Ratifizierung stimmenden 
Abgeordneten des Deutschen Bundestages schuld daran sind, daß Tante Emilie Onkel
	        

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Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt. Preußler, 1958.
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