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Montfort : Zeitschrift f. Geschichte u. Gegenwart Vorarlbergs 1962

Bibliographic data

Structure type:
Periodical
Collection:
Bodensee Bibliotheken
Title:
Montfort
Publicationplace:
Dornbirn
Publisher:
Vorarlberger Verl.-Anst.
Size:
Online-Ressource
Persistente Url:
http://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz278241670
Structure type:
Issue
Collection:
Bodensee Bibliotheken
Title:
Montfort : Zeitschrift f. Geschichte u. Gegenwart Vorarlbergs 1962
Year publish:
1962
Persistente Url:
http://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz278241670_1962_mont_03_03_01

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5:Inhalt (1)
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9:Seite 5
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Full text


zu vertreten. Hiezu gehören z. B. die Führung von kulturellen und sozialen
Anstalten, die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Bestrebungen,
sowie die Liegenschaftsverwaltung und die Beteiligung an landeswichtigen Un
ternehmungen. Allerdings hat der Landtag auch hier ein Mitspracherecht, da
er wichtige 'Verfügungen dieser Art seiner Zustimmung Vorbehalten kann. Hie
be r gehört insbesondere das Recht des Landtages, die Geldgebarung des Landes
im Voranschlag für das kommende Verwaltungsjahr abzugrenzen, soweit dies
nicht durch Gesetze oder sonstige Verpflichtungen bereits geschehen ist.
Als oberstes Hilfsorgan der Landesregierung beruft die Landesverfassung
das „Amt der Vorarlberger Landesregierung“ mit dem Landesamtsdirektor als
Leiter des inneren Dienstes.
So sehen wir, daß die Vorarlberger Landesverfassung rein äußerlich zahlreiche
Voraussetzungen schafft, um die Wohlfahrt unseres Heimatlandes zu gewähr
leisten. Wir haben deshalb wahrhaftig allen Grund, den 40. Geburtstag dieses
Werkes zu feiern. Hiebei dürften wir aber nicht vergessen, daß wichtiger als
sein Buchstabe der Geist ist, der es jeweils erfüllt. Möge der Geist unseres Vor
arlberger Volkes getreu demjenigen unserer Vorfahren sich der Werte, auf denen
unsere Kultur beruht, stets bewußt bleiben. Ihre Pflege hat jedoch die verfas
sungsmäßig untermauerte persönliche und staatliche Freiheit zur unabdingbaren
Voraussetzung. Es würde den Tod des Rechtsstaates bedeuten, wenn Mächte,
denen die Verfassung dies nicht zuerkennt, die Staatsgewalt an sich ziehen oder
ausschalten, sei es auch nur langsam und lautlos.
Dr. Elmar Grabherr.
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