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40. Jahrgang (1903)

Bibliografische Daten

fullscreen: 40. Jahrgang (1903)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-405
Titel:
40. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1903
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831240

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Oktober
Band, Heft, Nummer:
10

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 40. Jahrgang (1903)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

482 H A N S A Deutsehe nautische Zeitschrift. Oktober 1903. Herr Navigationslehrer W . D � r i n g schreibt �ber die Feststellung des Farbenunterscheidungs- verm�gens durch Anwendung gew�hnlicher Seiten- laternen machte Schreiber dieses folgende Er- fahrungen Der betreffende junge Mann war nach dem Holmgreenschen Verfahren als farbenblind erkannt. In der Revisionsinstanz bat er man m�ge es ihm gestatten auch auf Laternen gepr�ft zu werden. Dazu gab die Kommission gerne ihre Zustimmung. Interessant war es nun dall er hierbei genau die Farben rot und gr�n zu unter- scheiden vermochte auch kein einziges Mal fehl- griff. Die Kommission war erstaunt dar�ber und konnte sich dies nicht erkl�ren. Zur Erh�rtung dal er nicht farbenblind sei brachte er Atteste von Kapit�nen bei womit er gefahren. Trotzdem mu�te es bei dem durch das Holmgreensche Ver- fahren erzielten Resultat verbleiben. Wie der junge Mann es angefangen die Kommission zu t�uschen hatte ich bald durchschaut. Er war wie es meistens der Fall gr�nblind. Die Laternen mit dem roten Lichte erkannte er sofort. Wenn er dagegen nichts sah weder rot noch gr�n dann kalkulierte er ganz richtig dall es dann die Laterne mit dem gr�nen Lichte sein mullte. Als ich ihn darauf aufmerksam inachte l�chelte er und ging soine Wege. Zu der Bestrafung eines Kapit�ns der an Sonn- und Festtagen auf See Farbe waschen lieli erhalten wir das folgende Schreiben weil wir in Nr. 88 Seite 445 das Urteil des Seemannsamtes unter den gogebenen Umst�nden f�r berechtigt hielten Einmal wie lange es her ist. weil ich nicht mehr haben Sie gesagt Sie w�rden es lebhaft bedauern und als ein ung�nstiges Zeichen f�r Ihre T�tigkeit auffassen wenn Ausspr�che von Ihnen beif�llig impublizistischenOrgandes Soemannsverbandes beurteilt w�rden. In der letzten Nummer dieses Blattes finden Sie nun eine �u�erung die Ihrer Auffassung �ber dio Verurteilung eines Kapit�ns durch das ham- burgische Seemannsamt Siehe Hansa S. 44546 durchaus Bastimmt.W�reichnichtandorer Ansicht �ber das Urteil des Seemannsamtes ich w�rde die Angelegenheit nat�rlich nicht in der eben geschehenen W eise besprochen haben. So aber m�ssen Sie mir gestatten auszusprechen dall ich es unverst�ndlich finde wenn ein Kapit�n der die Mannschaft am Sonntage auf See Farbe waschen lallt bestraft wird trotzdem die Leute wie Sie selbst sagen �berstundenlohn f�r ihre sonnt�glichen Dienstleistungen erhalten haben. Ich bin der Meinung da� Urteilsspr�che wie der erw�hnte die Stellung des Kapit�ns immer mehr erschweren und dall es Pflicht w�re alle Mallnahmen zu bek�mpfen und zu verurteilen die zu einem solchen Ziel f�hren. Zwar darf ich nicht verlangen da� Sie die vorstehenden Worte weil durch sie Ihre Stellungnahme be- k�mpft wird ver�ffentlichen immerhin w�nschte ich aber wenn mein Standpunkt weiteren Kreisen zug�nglich gemacht w�rde. Mit vorz�glicher Hochachtung R. Br. av m Anmerkung der Redaktion. Kritiken selbst wenn sie so unzutreffend wie das obige Elaborat sind werden wir stets und gerne ver- �ffentlichen. Herr Br. mu� die letzte Nummer des Seemann denn den meint er doch wohl recht fl�chtig gelesen haben anderenfalls w�rde er dort au�er der angeblichen Zustimmung zu unserer Auffassung �ber die V erurteilung des Kapit�ns eine Bl�tenlese geschmacklosester Redensarten �ber die Hansa- gefunden haben. Wegen unserer Stellungnahme zu der �berstundcnlohnfrage Seite 43834 wird ihrem Verfasser der der neuesto Beiname als Hansa-Leuchte den Mitgliedern des Seemannsvorbandes pr�sentiert wird in einem einzigen Satz grenzenlose Naivit�t Hang zum Faseln ein weinerlicher Ton und ein phrasen- hafter Philisterton vorgeworfen. In derselben Nummer des Seemann wird dann das in Rede stehende Urteil des hamburgischen Seemannsamtes besprochen ohne u n s e r e Auffassung dabei hervor- zuheben oder gar beif�llig zu begr��en. Die aner- kennenden dort stehenden W orte gelten lediglich dem Seemannsamt und Herrn Dr. Nocht. Wir haben also keine Ursache zur Beunruhigung. Und nun zur Sache selbst. Der Auffassung des Herrn Br. verm�gen wir allerdings nicht beizupflichten. Der mit Mk.30 bestrafte F�hrer des Passagier- dampfers der die Decksmannschaft vier und mehr Stunden an Sonn- und Festtagen auf See Farbo waschen lie� hat nach unserer Auffassung unn�tiger- weise gegen S 38 Abs. 1 gehandelt der bekannt- lich ausspricht Auf Seo darf an Sonn- und Festtagen �ber das hinaus was zur Sicherheit und zur Fahrt des Schiffes zur Bedienung der Maschine zum Segeltrocknen Bootsdienst und zur V erpflegung und Bedienung der an Bord befindlichen Per- sonen unbedingt erforderlich ist der Schiffsmann- schaft Arbeit nut in dringenden F�llen auferlegt werden. H�tte sich der Kapit�n tats�chlich war es der 1. Offizier mit dessen Handlungsweise sich der Kapit�n sp�ter einverstanden erkl�rt hatte darauf beschr�nkt wozu er zweifellos auf Schiffen mit Passagieren an Sonn- und Festtagen auf See be- fugt ist lediglich das Deck waschen zu lassen das Seemannsamt w�rde eine etwaige Beschwerde der Leute sehr wahrscheinlich abschl�gig beschiedon haben. Im anderen Falle h�tten wir gewi� Ge-

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