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Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1899

Bibliografische Daten

fullscreen: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1899

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
Publikationsort:
Ostfildern
Veröffentlichungsjahr:
1869
Verlag:
Thorbecke

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz408032952
Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1899
Veröffentlichungsjahr:
1899-01-01

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz014854767_1899

Abschnitt

Strukturtyp:
Abschnitt
Titel:
Geschichte der Freiherrn von Bodman

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Bodman, Johann Leopold von und zu
Titel:
1. Urkunden in Abschrift oder im Auszuge, sowie sonstige Nachrichten, Fortsetzung 1694-1899
Beteiligte Personen:
Bodman, Johann Leopold von und zu

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1899
  • Gustav Reinwald
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Major a. D. Theodor von Tafel, Nekrolog
  • Pfarrer Dr. J. K. Wöhrnitz, Nekrolog
  • Pfarrer G. Reinwald, Nekrolog
  • I. Vorträge, gehalten auf der 29. Jahres-Versamnlung in Ravensburg am 31. Juli und 1. August 1898
  • II. Abhandlungen und Mitteilungen
  • III. Vereinsnachrichten
  • Geschichte der Freiherrn von Bodman
  • Titelseite
  • 1. Urkunden in Abschrift oder im Auszuge, sowie sonstige Nachrichten, Fortsetzung 1694-1899
  • 2. Nachträge 1264-1268
  • Bodensee-Forschungen. X. Abschnitt

Volltext

— 436 — geführet, ihro der Fussstoss, auch 1 fl. Zehrung gegeben, und solchergestalten 
auf 
ewig verwiesen worden, den 15. July 1761. Sara Mayerin ist eine halbe Stunde lang auf dem öffentlichen Platz 
mit 
angehängter Schandtafel: Du sollest nicht stehlen, ausgestellet, durch den 
herrschafftlichen Bannwarth mit 24 Ochsenzäm-Streichen gezüchtiget, alsdann 
durch 
denselben und einen Wächter auf 12 Jahr lang von der Herrschafft Bod- 
mann 
Grund 
und Boden mit Darreichung eines Gulden Zehrung ausgeschafft 
worden, 
den 
16. 
July 1761. 
Katharina 
Müllerin wurde dem Scharfrichter an seine Hand und Band 
übergeben, 
von 
ihme 
eine 
halbe Stunde lang auf dem Pranger ausgestellet, mit 
Ruthen 
durch 
einen 
ganzen 
Schilling bis an die Gränzen hoher Jurisdiction auf 
Mitte 
der 
Hurtbrugg 
ausgestaupt, ihr 1 fl. Reichs-Constitutions-mässige Zehrung 
dargereicht, 
auch 
nach 
gegebenem gewohnlichem Stoss ewig relegiret. Den 
18. 
July 
1761." 
No. 
XV. 
„Copia 
anmasslicher 
Paritory-Urthel von dem Landgericht 
der 
Grafschafft 
Nellenburg 
wider 
Freyherren 
Johann 
Adam 
zu Bodmann, 
dd. 
4. 
Februarii 
1728. 
In 
Sachen 
Nellenburgischen 
Fiscalis 
Impetranten 
eines- wider und gegen 
Herren 
Adam 
Freyherren 
von 
und 
zu 
Bodmann 
Impetraten andertentheils 
puncto 
Mandat! 
poenalis 
de 
reaffigendo 
Patentes 
et 
imposterum 
non amplius tur- 
bando 
contra 
Recessum 
Hegovianum 
et 
desuper 
extradendo 
reversales S. et in 
punkto 
Abzugs 
de 
restituendo 
CC. 
et 
citatione 
ad 
videndum 
se 
incidisse in 
poenam 
violatae 
jurisdictionis, 
werden 
allvorderist 
die 
Sachen 
ex 
officio 
für ge­ 
schlossen 
angenommen: 
und 
weilen 
die 
Landgrafschafft 
Nellenburg 
a 
Seculis 
und 
solang 
diese 
in 
ihrem 
Esse 
seye, 
je 
und 
allwegen 
in 
Possessione 
jurisdic­ 
tionis 
vel 
quasi 
in 
dem 
ganzen 
JSsellenburgischen 
District 
und 
in 
specie 
gegen 
den 
Ort 
Bodmann 
sich 
befindet, 
auch 
deshalben 
uhralte 
Lehen-Brief 
und 
Privi- 
legia, 
innhalt 
deren 
auch 
der 
Landgerichts-Ordnung 
von 
des 
Landgerichts 
Zwang 
niemand 
weder 
Geist- 
noch 
Weltlich 
befreyet, 
annexis 
clausulis 
dassatoriis 
aller 
derer 
sich 
etwann 
hervorthuenden 
Freyheiten 
und 
Exemptionen 
vorhanden; 
auch 
die 
Herren 
von 
Bodmann 
selbsten 
so 
wol 
für 
sich 
als 
die 
gemeine 
Ritter­ 
schaft 
des 
sogenannten 
Hegäuischen 
Vertrags 
Aufrichtung 
beygewohnet 
auch 
mit 
unterschrieben. 
Und 
wiewollen 
man 
zu 
dato 
nit 
glaubet, 
dass 
der 
Ort 
Bodmann 
ein 
Reichs-Lehen, 
indeme 
bis 
anhero 
dem 
Landgericht 
deshalben 
nichts 
vorgelegt, 
doch 
aber 
gesetzt, 
dass 
es 
sich 
auch 
also 
verhielte, 
gleich 
wolen 
sich 
diese 
feudalitaet 
den 
Landgerichtlichen 
Juribus 
nicht 
schädlich 
seyn 
mag 
sondern 
hierinnfalls 
die 
Possessio 
immemoralis, 
worinn 
das 
Landgericht 
mittels 
vielfaltigen 
von 
200 
Jahren 
hero, 
sowohl 
gegen 
die 
Herrschafft 
von 
Bodmann 
zu 
Bodmann, 
als 
deren 
Unterthanen 
von 
Jahr 
zu 
Jahr 
vorweisen 
mögenden 
actibus 
sich 
notorie 
befindet, 
den 
ganzen 
Ausschlag 
geben 
thut, 
dergestalten, 
dass 
weder 
die 
ver­ 
meintlichen 
Exeptiones 
fori 
declinatoriae, 
weder 
auch 
die 
sub 
hodierno 
ganz 
unförmlich 
eingeschobene 
Extractus 
Hochpreyssl. 
Reichs-Hofräthlichen 
Protocolli Protocolli
	        

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