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Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1899

Bibliografische Daten

fullscreen: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1899

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
Publikationsort:
Ostfildern
Veröffentlichungsjahr:
1869
Verlag:
Thorbecke

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz408032952
Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1899
Veröffentlichungsjahr:
1899-01-01

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz014854767_1899

Abschnitt

Strukturtyp:
Abschnitt
Titel:
Geschichte der Freiherrn von Bodman

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Bodman, Johann Leopold von und zu
Titel:
1. Urkunden in Abschrift oder im Auszuge, sowie sonstige Nachrichten, Fortsetzung 1694-1899
Beteiligte Personen:
Bodman, Johann Leopold von und zu

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1899
  • Gustav Reinwald
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Major a. D. Theodor von Tafel, Nekrolog
  • Pfarrer Dr. J. K. Wöhrnitz, Nekrolog
  • Pfarrer G. Reinwald, Nekrolog
  • I. Vorträge, gehalten auf der 29. Jahres-Versamnlung in Ravensburg am 31. Juli und 1. August 1898
  • II. Abhandlungen und Mitteilungen
  • III. Vereinsnachrichten
  • Geschichte der Freiherrn von Bodman
  • Titelseite
  • 1. Urkunden in Abschrift oder im Auszuge, sowie sonstige Nachrichten, Fortsetzung 1694-1899
  • 2. Nachträge 1264-1268
  • Bodensee-Forschungen. X. Abschnitt

Volltext

— 429 — No. VIII. 
Ulterior Confirmatio pristinae Exemtionis ab omnibus Indiciis 
für 
das Hauss Bodmann wie auch des dasigen Frey-Gerichts, 
und 
dass wenn nicht lauter freye Besitzer darzu aufzubringen 
möglich 
wäre, selbiges noch mit 5 andern Ehrbaren unver­ 
sprochenen 
Mannen, die nicht freyen seyn, besetzet werden möge von Kayser Ruperto de Ao. 1406. Siehe Copie der Urkunde No. 403. No. IX. 
Lehen-Brief von Kayser Sigismundo 
über 
das 
Freygericht 
und den Bann über das Blut zu richten 
auch 
Stock 
und 
Galgen zu Bodmann de Ao. 1424. 
Vergleiche 
Regest No. 491. 
König 
Sigmund 
x. 
x. 
verleiht 
„diese nachgeschrieben Lehen, die von 
Uns 
und 
dem 
Reich 
zu 
Lehen 
rühren 
gnediglich mit Nahmen das Frey Gericht 
zu 
Bodmenn, 
item 
das 
Mose 
gelegen 
zwischen Bodmenn und Wahlwys item 
den 
Bann 
über 
das 
Blut 
zu 
richten 
und 
Stock 
und Galgen zu Bodmenn, item 
die 
Vischenz 
zu 
Costenz 
in 
dem 
Ryn 
off 
sand Andres Abend, die man 
nennet 
die 
Hunj" 
„Doch 
haben 
Wir 
hierinn 
usgenommen Unser und 
des 
Reichs 
Unser 
Manne 
und 
sust 
eyns 
jeglichen Rechte." 
No. 
X. 
Lehen-Brief 
von 
Kayser 
Friedrich 
über 
das 
Frey-Gericht 
und 
den 
Bann 
über 
das 
Blut 
zu richten, 
auch 
Stock 
und 
Galgen 
zu 
Bodmann 
de 
Ao. 
1442. 
Siehe 
Copie 
der 
Urkunde 
No. 
576. 
No. 
XI. 
Lehen-Brief 
von 
Kayser 
Maximiliano 
I. 
de 
Ao. 
1495. 
Siehe 
Regest 
No. 
339. 
No. 
XII. 
CopiaAllergnädigsten 
Rescripti 
von 
Weyland 
Kayser 
Rudolphe 
II. 
an 
des 
Herren 
Erz 
Herzogen 
Maximilian 
Durchlaucht: 
das 
durch 
die 
Nellenburgisehe 
Beammte 
demolirte 
Hochgericht 
betreffend 
de 
8. 
Aprilis 
1603. 
„Rudolph 
x. 
x. 
Wir 
mögen 
E. 
L. 
hiebey 
freundlich 
nit 
verhalten, 
das 
Uns 
durch 
Unsere 
und 
des 
Reichs 
liebe 
getreue 
gemeine 
gefreyt 
Schwäbische 
Reichs-Rittersehafft 
und 
des 
Adels 
des 
Viertels 
Hegau, 
Allgäu 
und 
Bodensee 
verordnete 
Ausschuss 
und 
Verwandte 
in 
Untertänigkeit 
geklaget 
worden, 
was 
eigenthumlichen 
Widerwertlichen 
Gewalts 
Sich 
die 
Beammten 
Unserer 
Land­ 
grafschafft 
Nellenburg 
mit 
gewährter 
Niderhau- 
und 
zu 
Grundstellung 
Ihres 
Adelichen 
Mitglieds 
Unsers 
und 
des 
Reichs 
lieben 
getreuen 
Hanss 
Geörgen 
von 
Bodman 
Hals 
und 
Hochgerichts 
zu 
Bodman 
unlängst 
angemast, 
mit 
gehorsamster 
Bitt 
weil 
diese 
ungebürliche 
Ding 
an 
Unseren 
und 
des 
Reichs 
unzweifelichen 
Lehen, 
welches 
durch 
besagten 
von 
Bodman 
von 
Uns 
zu 
Gebühr Gebühr
	        

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