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Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1899

Bibliografische Daten

fullscreen: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1899

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
Publikationsort:
Ostfildern
Veröffentlichungsjahr:
1869
Verlag:
Thorbecke

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz408032952
Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1899
Veröffentlichungsjahr:
1899-01-01

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz014854767_1899

Abschnitt

Strukturtyp:
Abschnitt
Titel:
Geschichte der Freiherrn von Bodman

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Bodman, Johann Leopold von und zu
Titel:
1. Urkunden in Abschrift oder im Auszuge, sowie sonstige Nachrichten, Fortsetzung 1694-1899
Beteiligte Personen:
Bodman, Johann Leopold von und zu

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1899
  • Gustav Reinwald
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Major a. D. Theodor von Tafel, Nekrolog
  • Pfarrer Dr. J. K. Wöhrnitz, Nekrolog
  • Pfarrer G. Reinwald, Nekrolog
  • I. Vorträge, gehalten auf der 29. Jahres-Versamnlung in Ravensburg am 31. Juli und 1. August 1898
  • II. Abhandlungen und Mitteilungen
  • III. Vereinsnachrichten
  • Geschichte der Freiherrn von Bodman
  • Titelseite
  • 1. Urkunden in Abschrift oder im Auszuge, sowie sonstige Nachrichten, Fortsetzung 1694-1899
  • 2. Nachträge 1264-1268
  • Bodensee-Forschungen. X. Abschnitt

Volltext

— 413 Kellenburgische Ober -Ammt würklich etliche Armatos ausgeschickt, um selbige 
ohnerachtet dieser Locus ohnstrittig noch innert disseitigen Territorial-Marken 
situiret, in gefängliche Haft zu nehmen und nach Stockach zu transportiren, 
durch 
deren schieinige Apprehension einen widermaligen Actum Possessorium 
praeveniendo exerciret, und auch andern Tags, als jene in stark vermehrter 
Anzahl 
einen 
neuen solcherley widerrechtlichen Anfall darinnen wagten, dass 
sie 
unter 
dem 
Vorwand eines zu Sicherheit der Gegend vorzunehmenden Streifes, 
einen 
vagirenden 
Kramer, sammt seinem Weib und bei sich gehabten Krämerey- 
Waaren, 
in 
dem 
ohn 
weit diser Gegend situirten Hoff Bodenwald disseitig ohn- 
disputirlichen 
Gebieths, 
aufheben wollen, dise nemliche Possession durch deren, 
mittelst 
Beyhülf 
ein 
und 
anderer herzugeloffenen Holzmachens halber ohngefehr 
in 
dem 
Wald 
gewesten 
Unterthanen, wie wol mit aller Moderation beschehenen 
Abtreibung, 
widermalen 
standhaft 
behauptet; als worüber dann er Fiscus, de 
novo, 
in 
der 
vorherigen 
so 
ungeschickt als gehässigen Gestalt auftrete und 
besag 
No. 
XXI, 
XXII, 
XXHI 
und 
XXIV, 
theils jene, super reperto dicto Cadavere 
instituirte 
Klage 
resuscitirte, 
theils 
super 
recenti isto casu eosdem Processus 
citatorios 
so 
wol 
über 
Auwalds 
Freyherrlichen Principalen, als die zu Rettung 
dero 
Territorial- 
und 
Blutbanns 
- 
Gerechtsamen 
gebrauchte unschuldige Unter­ 
thanen, 
(als 
welche 
wegen 
hierunter 
geleisteter 
Beyhülf, gar qua höchststräfliche 
Beleidiger 
der 
Nellenburgischen 
Hohen 
Landes-Obrigkeit angeklaget 
wurden,) 
mit 
dem 
Erfolg 
auszöge, 
dass, 
obschon 
Er 
Herr Principal hiewieder 
in 
instanti, 
cum 
Provocatione 
ad 
saepe 
fata 
tarn 
privilegia 
exemptionis quam 
Literas 
Investiturae 
und 
seine 
aus 
solchen, 
für 
möglichste 
Erhaltung der, dem 
Heil. 
Römischen 
Reich 
und 
dessen 
Allerhöchsten 
Oberhaupt 
zustehenden Jurium 
obhabende 
theure 
Pflichten, 
diesen 
in 
propria 
causa 
sich 
an 
die 
Bodmannische 
Reichs 
-Vasallos 
dringenden 
höchst 
gefährlichen 
Richter, 
gebührend 
declinirte, 
dannach 
unter 
dem 
3. 
Junii 
h. 
a. 
sub 
JSso. 
XXV. 
ein 
Interlocatum 
dahin 
aus- 
geschnellet 
wurde, 
dass 
der 
Beklagte 
vor 
dem 
Land-Gericht 
Gelegenheit 
haben 
werde, 
seine 
behaupteten 
Rechte 
nachzuweisen. 
„Alldieweilen 
nun 
diese 
Sache 
mehrmals 
Euer 
Römisch-Kayserliche 
Mayestät 
und 
des 
Heil. 
Rom. 
Reiches 
Allerhöchste 
Lehenherrliche 
Jura, 
für- 
nemblich 
angehet, 
wo 
dann 
Anwalds 
Freyherrlicher 
Principal 
sich 
gegen 
erwehnt 
seine 
obhabende 
Vasallische 
Pflichten, 
auf 
eine 
unverantwortliche 
Art 
verfehlen 
würde, 
daferne 
er 
nicht 
die 
gefährliche 
Stricke, 
welche 
solchen 
gelegt 
werden 
wollen, 
ohne 
Anstand 
Euer 
Mayestät 
Allerunterthänigst 
anzeigte, 
zumahlen 
nach 
bekanntem 
Inhalt 
gemein 
beschriebener 
Gesetzen, 
und 
bevorab 
in 
dem 
Heil. 
Rom. 
Reich 
eingeführten 
Lehen-Rechten, 
der 
blosse 
Dominus 
utilis 
und 
Vasallus, 
wenn 
a 
quocunque 
tandem 
tertio 
das 
Lehen 
angesprochen 
werden 
will, 
in 
Praejudicium 
Domini 
Directi, 
keine 
Personam 
standi 
in 
Judicio, 
für- 
nemlich 
aber, 
nach 
angebohrnem 
Licht 
und 
Recht, 
selbst 
diesen 
Rechts-Stand 
alsdann 
sorgsamst 
zu 
vermeiden 
hat, 
wenn 
der 
sich 
aufwerfende 
Judex, 
der 
öffentliche 
Adversarius 
selbst 
mit 
ist, 
welcher 
schon 
seit 
Seculis, 
diese 
theueren 
Gerechtsamen 
ohne 
den 
geringsten 
Schein-Rechtens, 
durch 
allerhand 
krumme 
Wege 
verschlingen 
wollen, 
und 
dahero 
offenbare 
Gefahr 
fürwaltet, 
es 
möchten 
solche; 
durch 
diesen 
neu 
angezettelten 
Process 
würklich 
also 
verschlungen 
werden; 
als 
worauf 
dermalen 
Nellenburgischer 
Seits 
qlles 
angesehen, 
und dess-
	        

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