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Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1889

Bibliografische Daten

fullscreen: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1889

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
Publikationsort:
Ostfildern
Veröffentlichungsjahr:
1869
Verlag:
Thorbecke

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz408032952
Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1889
Veröffentlichungsjahr:
1889-01-01

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz014854767_1889

Abschnitt

Strukturtyp:
Abschnitt
Titel:
Anhang

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Zeppelin, Eberhard von
Titel:
Urkunden-Regesten aus dem Gräflich Douglas'schen Archiv zu Schloß Langenstein im Hegau
Beteiligte Personen:
Zeppelin, Eberhard von

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1889
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorbericht
  • I. Vorträge bei der 19. Jahres-Versammlung in Überlingen mit 16. und 17. September 1888
  • II. Abhandlungen und Mitteilungen
  • III. Vereinsangelegenheiten
  • Illustration
  • Anhang
  • Festschrift zu Ehren des 25-jährigen Regierungsjubiläums Seiner Majestät des Königs Karl von Württemberg
  • Wappen der alten Reichsstadt Buchhorn
  • Urkunden-Regesten aus dem Gräflich Douglas'schen Archiv zu Schloß Langenstein im Hegau

Volltext

— 59 — 126. 
1584. Septbr. 18. Johann Christoph von Gottes Gnaden Abbt auch Prior und gemainer Connent deß würdigen Gotzhauß Weingarten und der Bürgermeister und Rat 
der 
Stadt Buchhorn verhandeln wegen ettlichen nachparlichen spenn und miß- 
uerstendt des Torgel, deß Zeheudens, Rebleutten, Zugrechts, und der Steuern, 
Item 
deß 
Gißbeths am Endtsweyer und dann Boden- und fünften Zinsen 
halber, 
alles 
von der Vogtey Hofen herrüerendt. 
Erstlich 
soll all vnnd jeder widerwill, so ainicher vorhanden, vergeßen; 
hingegen 
jederthail 
dem andern alle gnad, srenndt- und Nachparfchafft zu erweyffen 
gemaindt 
sein. 
Belangende 
zum 
andern, das Torggelbawen soll denen von Buchhorn sürohin 
nach 
Jrer 
gelegenhatt 
Törggel 
jnn jrer Statt Buchhorn vnuerhiudert aines Herrn 
von 
Weingarten 
zu 
baweu 
vnbenomen vnnd zngelaßen sein, doch das sy ohne gut 
haißen 
vnnd 
verwilligen 
aines 
Herrn von Weingarten khainen Torgel mehr anß 
Hosischen 
Gerichten, 
es 
werr 
inn 
die 
Statt oder anderßwohin, zu fiteren vnnd zu 
setzen 
macht 
haben. 
Es 
mögen 
auch 
die 
von Buchhorn in crafst diß Vertrags jre 
tranben 
auß 
den 
Gerichten 
Hosen 
wohl 
in 
die Statt fueren vnnd allda truefhen 
lassen, 
doch 
sollen 
allwegen 
aines 
Bropsts 
zu 
Hosen Zehendtsaß inn die Törgel 
gelegt 
und 
der 
zehendt 
amter 
oder 
zehendt 
thail 
weins aufsrecht vnnd getrewlich 
gerichtet 
werden. 
Zum 
dritten 
ist 
lauter 
bedingt 
vnnd 
geredt, 
daß 
sürohin die hofische grichtparr 
Rebleuth, 
so 
deren 
von 
Buchhorn 
irr 
Reben 
inn 
den 
Gerichten Hosen baweu, die 
Rebleuth 
zunsst 
zu 
Buchorn 
vmb 
den 
gewöhnlichen 
vnnd 
gepüreuten schilling, wie 
annderr 
znnfftgenoßen 
zu 
erkhaussen 
schuldig 
sein, 
doch 
das 
dise 
Zunfftgenoßami 
ainem 
Herrn 
von 
Weingarten 
an 
feiner 
Obrigkhait 
und 
fünften 
gerechtigfhaiten 
in 
allweg 
ohnnachthailig 
fei. 
Belangend 
zum 
vierten 
das 
Zugrecht 
ist 
denen 
von 
Buchhorn 
wie 
anderen 
fröntbden, 
laut 
der 
Höfischen 
Gerichtsordnung, 
gueter 
in 
den 
Gerichten 
Hosen 
zu 
fhaufen, 
vergönnet 
und 
zugelassen, 
Es 
ist 
auch 
hie 
sonderlich 
beredt 
worden, 
daß 
der 
Spital, 
das 
Siechenhauß 
und 
die 
Psrnndt 
Sant 
Nicolaus 
dem 
Bropst 
in 
Hosen 
nichts 
mehr 
verzünsen 
noch 
cmsstendiges 
zu 
zahlen 
schuldig 
sein 
soll. 
Weil 
auch 
das 
Gißbeth 
am 
vnndern 
endtsweyer 
soweit 
sürgesallen, 
hat 
man 
sich 
bederseiths 
dahin 
verglichen 
und 
ver- 
ainigt, 
das 
der 
Herr 
Probst 
zu 
Hosen 
sollches 
allfo 
verbessern 
solle, 
damit 
es 
meniglich 
so 
daran 
gueter 
hat, 
vnschädlich 
seye. 
Es 
sol 
auch 
der 
Herr 
Probst 
die 
Landtstraß 
wie 
zuvor 
In 
anno 
ciin 
vnnt 
sibentzig 
abgeredt 
wider 
erbawen. 
Perg. 
Orig. 
Die 
Siegel 
der 
Abtei, 
des 
Konvents 
und 
der 
Statt 
sind 
abgefallen. 
127. 
1586. 
Nov. 
22. 
Montag 
vor 
st 
Catrinen 
tag. 
Revers 
der 
Priorin 
und 
des 
Convents 
von 
Löwenthal 
gegen 
Buchhorn, 
betr. 
den 
Wiederaufbau 
ihrer 
bei 
dem 
Brand 
1584 
zerstörten 
Hofstatt 
hinten 
auf 
der 
Stadtmauer 
gegen 
den 
See 
zwischen 
dem 
,,jetzt 
neu 
erbauten 
Spital" 
und 
Hans 
Sailers 
Steinmetzen 
Hofstatt 
gelegen. 
Perg. 
Orig. 
mit 
dem 
Siegel 
des 
Klosters 
Löwenthal. 
— 
K. 
wbg. 
Hans- 
n. 
Staats-Archiv. Staats-Archiv.
	        

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