Bodenseebibliotheken Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1889

Bibliografische Daten

fullscreen: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1889

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
Publikationsort:
Ostfildern
Veröffentlichungsjahr:
1869
Verlag:
Thorbecke

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz408032952
Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1889
Veröffentlichungsjahr:
1889-01-01

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz014854767_1889

Abschnitt

Strukturtyp:
Abschnitt
Titel:
Anhang

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Zeppelin, Eberhard von
Titel:
Urkunden-Regesten aus dem Gräflich Douglas'schen Archiv zu Schloß Langenstein im Hegau
Beteiligte Personen:
Zeppelin, Eberhard von

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1889
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorbericht
  • I. Vorträge bei der 19. Jahres-Versammlung in Überlingen mit 16. und 17. September 1888
  • II. Abhandlungen und Mitteilungen
  • III. Vereinsangelegenheiten
  • Illustration
  • Anhang
  • Festschrift zu Ehren des 25-jährigen Regierungsjubiläums Seiner Majestät des Königs Karl von Württemberg
  • Wappen der alten Reichsstadt Buchhorn
  • Urkunden-Regesten aus dem Gräflich Douglas'schen Archiv zu Schloß Langenstein im Hegau

Volltext

— 44 — 85. 
1531. November 1. Zu wissen sey aller menigclich. Als sich lange zeit Heer zwischen den löblichen Fürsten von Österreich als Jnnhaber der Lanndtuogthey in Obern vnd 
Nidern Swaben, vnd derselben Lanndt Vogt vnd Ambtlewtn daselbs an ainem 
vnd 
des heiligen Reichs Statt Buchorn annderstails, der hernach geschriben 
Sachenhalben Irrung vnd Spenn gehalten / haben sich demnach der allerdurch- 
lenchtigist 
Großmechtig Fürst vnnd Herr / Her Ferdinand Römischer Hnngrischer 
vnd 
Beheimischer Kunig Infant in Hispanien / Erzherzog zu Österreich u. vnnser 
allergenedigister 
Herr. Und die Edlen Wolgebornn Herr Wilhelm des heiligen 
Reichs 
Erbtrucßaß 
Freyherr zu Waldtpurg / Camerer / Herr Schweigkhart von 
Gündelfingen^ 
Freyherr 
vnd Herr Hanns Marquart von Künigsegg^ Freyherr zu 
Allendorff 
/ 
als 
Vormunder 
weilenndt Herrn Georgen des heiligen Reichs Erb- 
truchßässeu 
Freyherrns 
zu 
Waltpurg verlassen Snne als Landtvögten gedachter 
Landvögthey 
ains 
vnd 
die 
Ersamen 
vnd weisen / v / Bürgermaister vnd Rat der 
Statt 
Buchhorn 
/ 
annderstails 
/ 
Derselbn Sachenhalben miteinannder veraint 
vnd 
vertragen 
/ 
Jnmassen 
wie 
hernach 
volgt. Erstlich der Grenntzen halben dar 
Inn 
die 
von 
Buchhorn 
hinfür 
Hohe 
vnd 
Nidere Gericht / zu Jrer Stat haben 
/ 
die 
sollen 
ansahen 
bey 
der 
von 
Buchhorn 
Hochgericht / von dannen bis in 
Mülbach 
/ 
der 
aus 
des 
Gotzhawß 
Hofen 
Weyer 
geet; vnd denselben Mülbach 
hinab 
zwischen 
Buchhorn 
vnd 
dem 
dorss 
Hosen 
bis 
in 
Boden See. Und auf der 
anndern 
obern 
seriten 
aber 
bey 
dem 
Hochgericht 
angesahen / hiuumb in Alb er da 
der 
von 
Buchhorn 
vnd 
des 
Gotzhans 
Lewentall 
Prnnnen 
entspringt vom Alber 
bis 
an 
das 
Prngglin 
hinab 
am 
Mawr 
Ackher 
neben 
dem 
mawracker hin den 
Wüestgraben 
hinab 
bis 
an 
die 
Seewißen 
vnd 
dieselben 
Zeine 
hinaus bis an die 
Ach 
/ 
auch 
die 
Ach 
nider 
bis 
in 
Bodensee 
vnd 
das 
Hoch 
vnd 
Nider Gericht 
Innerhalb 
sölher 
marken 
gegen 
der 
Statt 
wertz 
den 
von 
Buchhorn 
zugehöru / doch 
soll 
der 
Lanndtuogthey 
der 
ennden 
allennthalb 
jr 
glatt 
zugebrauchen 
zuesteen vnd 
vorbehalten 
sein 
/ 
wie 
von 
alter 
Herkomen 
ist. 
Zum 
Anndern 
söllen 
die 
von 
Buchhorn 
vnd 
jr 
nachkommen 
jr 
Nider 
Gericht 
so 
sy 
kürzlich 
von 
der 
Statt 
Vberlingen 
vber 
das 
Dorff 
Hofen 
erkaufst 
haben 
/ 
hiefür 
gebrauchen 
Inner 
nachgemelten 
Marckheu 
als 
nemblich 
das 
hinfür 
im 
Bach 
/ 
so 
durch 
Seemos 
riudt 
/ 
die 
marckhen 
ansahen 
/ 
furtter 
den 
Pach 
Schnurrechts 
hinauf 
bis 
an 
Wynndthag 
/ 
von 
Wynndthag 
bis 
zur 
Stainrausseu 
/ 
ausserthalb 
der 
Steinraussen 
hinab 
gen 
Waggerhausen 
/ 
vnd 
daselbst 
zu 
uechst 
vmb 
alle 
Heuser 
herumb 
sürtter 
durch 
nider 
an 
des 
Gotzhawß 
Hofen 
weyer 
/ 
vnd 
vom 
Weyer 
an 
die 
Straß 
daran 
das 
Hochgericht 
stat 
/ 
vnd 
darnach 
soll 
es 
beleiben 
bey 
den 
grenitzen 
vnd 
marcken 
/ 
wie 
die 
der 
statt 
Buchhorn 
hohen 
gerichthalb 
als 
vorstet 
/ 
vuuder- 
schaideu 
sein 
/ 
aber 
die 
zway 
hewser 
sambt 
dem 
hos 
wyndthag 
/ 
vnd 
das 
ain 
hawß 
so 
der 
Swab 
zu 
Seemos 
innhat 
/ 
dessgleich 
sonst 
allannder 
dörffer 
/ 
Höf 
/ 
weyler 
/ 
höltzer 
/ 
gruudt 
vnd 
böden 
so 
ausserhalb 
btfer 
bestimbten 
marcken 
liegen 
/ 
sollen 
der 
Lanndtvogthey 
hinsnr 
wie 
bisheer 
mit 
aller 
nidern 
/ 
sambt 
der 
hoch» 
gerichtlichen 
obrigkait 
beleiben 
vnd 
zuesteen 
vnüerhindert 
der 
von 
Buchhorn 
vnd 
menicglichs. 
Doch 
soll 
den 
von 
Buchhorn 
aus 
sondern 
gnaden 
znegelassen 
sein 
/ 
auf 
jrem 
grundt 
vnd 
boden 
im 
Grosfenberg 
so 
vngeuerlich 
bis 
in 
dreissig 
jauch- 
ardten 
in 
ainem 
Jnsang 
vnd 
zeine 
thuet 
/ 
dessgleich 
auf 
jrem 
Boden 
ausserhalb ausserhalb
	        

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

Ausgabe

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Volltext PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße) DFG-Viewer OPAC
TOC

Artikel

PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße) RIS

Bild

PDF ALTO TEI Volltext
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Ausgabe

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Artikel

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Schriften Des Vereins Für Geschichte Des Bodensees U. Seiner Umgebung 1889. 1889-01-01.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welche Farbe hat der blaue Himmel?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.