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47. Jahrgang (1910)

Bibliografische Daten

fullscreen: 47. Jahrgang (1910)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Thünen-Institut für Ostseefischerei
Titel:
Allgemeine Fischwirtschaftszeitung
Publikationsort:
Buxtehude
Veröffentlichungsjahr:
1950
Verleger:
Görg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=130449946_D

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Thünen-Institut für Ostseefischerei
Titel:
09.1957.Heft 45
Band, Heft, Nummer:
09.1957.Heft 45
Publikationsort:
16
Veröffentlichungsjahr:
1957
Verleger:
Buxtehude : Görg
Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Signatur:
ZN4
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=ZN4091957Heft45D

Inhaltsverzeichnis

Strukturtyp:
Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 47. Jahrgang (1910)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

900 HANSA Deutsche nautische Zeitschrift. September 1910 icli kann nicht mehr arbeiten denn Reis und Curry Ordnung gem�� zu handeln. Znm anderen wird durch �iini Fr�hst�ck das ist nichts. E r blieb auch dabei diese Zuerkennung des u n b e d i n g t e n Wegerechts an und kam nicht wieder zur Arbeit an Deck. Ja den fischenden Fischdampfer jedes sich n�hernde wenn bei der Ko s t a zum Fr�hst�ck au�er dem �blichen Brot und Butter Reis und Curry b zu Mittag Graupensuppe mit Pflaumen f�r 15 Mann 24 Pf d. Schellfische mit frischen Kartoffeln and als Nachtisch gegen�ber zum Ausweichen verpflichtet nach dem f�r alle Mann Pfannkuchen c nachmittags Kaffee unl Grundsatze da� das unbehinderte besser man�vrier d zum Abendbrot gebratene Schollen mit frischen f�llige Schiff dem in seiner Man�vrierf�higkeit be- Kartoffeln wenn dabei die Leute so Hau werden da� hinderten aus dem Wege gehen soll. Diese Ausleguug sie nicht mehr die Winde bedienen k�nnen dann ist es findet aber in den Vorschriften der Seestra�enordnung h�chste Zeit da� die Speisetaxe f�r deutsche Schiffe weder nach der einen noch nach der anderen Seite revidiert wird sonst wird schlie�lich noch der Seemanns- irgend eine St�tze. Will man aber die obige Auf- 8tand an mangelhafter Bek�stigung zugrunde gehen. Ich konnte mich wirklich nicht entschlie�en noch gebratene H�hner zum Fr�hst�ck herbeizuschaffen a� aber den von meiner Mannschaft verschm�hten Reis mit Curry selber und schickte die Ijeute dahin wo viel- leicht Milch und Honig Mu�. So gescheiten am 6. August fassung des Gerichts und man wird nicht umhin k�nnen es zu tun als sinngem�� und den Bed�rf- nissen der Praxis entsprechend anerkennen so folgt biennis die Notwendigkeit einer dementsprechenden �nderung der Seestra�enordnung von selbst. Dabei wird man dann h�lt mau an dem unbedingten Wegerecht f�r den fischenden Fischdampfer fest selbst �ber den in der Kritik der Seestra�enordnung ge- machten Vorschlag der einer Ausweichverpflichtung des gew�hnlichen Dampfers dem fischenden Dampfer neben der bereits bestehenden des gew�hnlichen Seglers dem fischenden Segler gegen�ber das Wort redet noch hinausgehen m�ssen. Mag die gesetzliche Ge- w�hrung des unbedingten Wegerechts auch an den fischenden D a m p f e r vielleicht f�r den gew�hnlichen Segler unter g e w i s s e n Umst�nden eine H�rte bedeuten so ist doch so viel sicher da� dadurch alle Unklarheiten �ber die Ausweichfrage beseitigt manches 1910 im Hamburger Hafen. Zur Wegerechtsirage der Fischdampfer. Th. B. Der bereits in den Er�rterungen �ber die Wege- rechtsfrage der Fischdampfer in Nr. 25 der Hansa angezogene Fall Europe- Grovehorst hat k�rzlich vor dem englischen Appellationsgericht seine Erledigung dadurch gefnuden da� die Berufungsinstanz das lrteil des Admiralit�lsgerichts best�tigte wonach der schwe- dische Dampfer Grovehorst der den englischen Fisch- dampfer Europe auf dessen Steuerbordseite rannte Unheil verh�tet und den Bed�rfnissen der Praxis mehr und zum Sinken brachte f�r allein schuldig befunden Rechnung getragen w�rde. Da� die Fischdampfer also der Fischdampfer von der Ausweichptlicht nach diese Konzession f�r sich ausn�tzen und damit Unfug Art. 19 entbunden wurde. Mit diesem Urteilsspruch treiben werden d�rfte kaum zu gew�rtigen sein da macht sich das Appellationsgericht die in den Urteilen der Beweis daf�r ob der Fischdampfer im gegebenen Tweedsdale Upton Castle und Pitgaveny ver- Falle sein Netz aus hatte oder nicht unschwer wird tretene Auffassung zu eigen wonach der fischende erbracht werden k�nueu. Im �brigen aber weist diese Fischdampfer das unbedingte Wegerecht besitzt. neuerliche Entscheidung des englischen Appellations In seiner Begr�ndung des Urteils im Falle Europe- gerichts mit zwingender Deutlichkeit auf die Grovehorst f�hrte der Pr�sident des Appellations- Notwendigkeit einer diesbez�glichen Revision der gerichts unter anderem aus Der ganze Zweck warum Seestra�enordnung hin die anzuregen Sache unserer die F�hrung der dreifarbigen Laterne dem Fisch- Berufsvereiue und des n�chsten deutschen Seeschiffahrts- dampfer der sein Netz aus hat gesetzlich vorgeschrieben wurde ist doch nur der herankommenden Schiffen anzuzeigen da� er nicht in der Lage ist den Vor- schriften der See8tra�enordnnng Folge zu leisten und da� demzufolge das sich n�hernde Schiff ihm aus dem Wege gehen soll. Ich glaube nicht da� A r t . 19 auf den vorliegenden Fall Anwendung finden kann da nachgewiesen ist da� der Fischdampfer zurzeit der Kollision sein Netz aus hatte. Der Lord Justice schlo� sich dieser Auffassung an mit dem Hinzuf�gen Ich kann in der Vorschrift da� Fischdampfer die das Netz aus haben die dreifarbige Laterne f�hren sollen keinen anderen Zweck als den erblicken heran- kommenden Schiffen anzuzeigen da� der fischende Fischdampfer nicht in der Lage ist den Vorschriften der Seestra�enordnung gem�� zu handeln. Hie vorliegende Entscheidung gibt zu beachtenswerten Schlu�folgerungen nach zwei Seiten hin Anla� Einmal wird bei Anerkennung der hier vertretenen Auf- fassung die Vorschrift des Art. 19 f�r den tischeudeu Fischdampfer illusorisch denn er ist . . . nicht in der Lage deu Vorschriften der Seestra�eu tages sein wird. . w Signale f�r Segelschiffe beim Halsen und Wenden hat das englische Handelsanit in Vorschlag gebracht und zur Stellungnahme den Fachk�rperschaften zuge- stellt. Von der sachkundigsten englischen Vereinigung der Imperial Merchant Service Guild liert schon eiue Antwort vor eine durchaus ablehnende. Leider fehlen lalleinfahrende Schiff also n i c h t n u r s o n d e r n a u c h im Einklang mit der im Falle Pitgaveny S e g l e r dem D a m p f e r Entscheidung Fischdampfer n�here Angaben sein sollen und erstrecken soll. verkehrsreichen Gew�ssern besonders in Revieren auf Reeden etc. in Frage kommen k�nnen. Aber auch dort sind sie nicht ohne Bedenken besonders nicht f�r die �brige Schiffahrt. Immerhin ein letztes Wort l��t sich erst �ber die Idee sagen wenn man die Ursachen kennt die dem englischen Handelsanit f�r seiue Anregung ma�gebend gewesen sind. Fortsetzung S. 909. dar�ber welcher A r t solche Signale wie weit sich ihr Geltungsbereich Anzunehmen ist wohl da� sie hur in

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