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Verhandlungen der achtzehnten Versammlung des Verbandes von Museums - Beamten zur Abwehr von Fälschungen und unlauterem Geschäftsgebaren (18)

Bibliographic data

Structure type:
Periodical
Collection:
Kunstbibliothek Berlin
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-3255
Title:
Verhandlungen der Versammlung des Verbandes von Museumsbeamten
Persistente Url:
http://www.digishelf.de/piresolver?id=PPN616566166
Structure type:
Periodical volume
Collection:
Kunstbibliothek Berlin
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-3273
Title:
Verhandlungen der achtzehnten Versammlung des Verbandes von Museums - Beamten zur Abwehr von Fälschungen und unlauterem Geschäftsgebaren
Volume count:
18
Publicationplace:
Würzburg
Publisher:
Kunstbibliothek der Staatlichen Museen zu Berlin
Ausgabebezeichnung:
[Electronic ed.]
Persistente Url:
http://www.digishelf.de/piresolver?id=PPN616566166_1918
Structure type:
Chapter
Collection:
Kunstbibliothek Berlin
Title:
Erste Sitzung

Contents

  • Verhandlungen der Versammlung des Verbandes von Museumsbeamten
    • -
    • -
  • Verhandlungen der achtzehnten Versammlung des Verbandes von Museums - Beamten zur Abwehr von Fälschungen und unlauterem Geschäftsgebaren (18)
    • [1]
  • Erste Sitzung
    • [1]
  • Zweite Sitzung
    • 13
  • Dritte Sitzung
    • 18
  • Besichtigungen
    • 23

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Full text


1 . Die Eücksicht • auf die Sammler und ihr Verhältnis zu den Museen ,
2 . die Nachteüe , die aus einer SpeiTe durch die Gegenmaßregeln der andern Staaten für die Kunsteinfuhr erwachsen würden .
Da die alten Kunstwerke in kirchlichem , städtischem oder Korporationsbesitz teils schon geschützt sind oder doch auch ohne Ausfuhrsperre geschützt werden könnten , so trifft jedes verbot durch den Eingriff in das Privateigentum in erster Linie die Sammler . Die deutsche Museumspolitik war aber und ist wohl allgemein darauf gerichtet , die Bildung von Privatsammlungen als Vorfrucht der Museen und unter dem Gesichtspunkt der Gönnergewinnung möglichst zu fördern und durch Eat und Tat zu unterstützen .
Dieses Verfahren , das an vielen Stellen schon Nutzen gebracht hatte und noch weiter bringen sollte , würde ohne Zweifel gestört oder zerstört , wenn die freie Verfügung der Sammler über ihren Besitz durch ein Verbot gemindert würde . Es hat sich bei den gegenwärtigen Verhandlungen in der Tat gezeigt , daß diese üble Folge sofort prompt eintreten würde . Andrerseits wurde befürchtet , daß ein deutsches Kunstausfuhrverbot von Frankreich und England mit derselben Maßregel beantwortet werden würde .
Ob das zutreffend ist . bleibt zweifelhaft , aber mit der keit war zu rechnen , da auch in England wegen der amerikanischen Gefahr über Kunstschutz verhandelt wurde . Nun ist allbekannt , daß in Deutschland trotz der Ausbeutung Morgans u . a . die einfuhr noch bei weitem die Ausfuhr überwog , und daß aus dem \'iel reicheren Privatbesitz der Sammlerstaaten Frankreich und land noch viel mehr zu holen war als aus Deutschland . Also wäre der Schaden für den deutschen Kunstbesitz und mittelbar für die Museen durch Ausfuhrsperre gi'ößer geworden als der Nutzen . Es wurde also 1907 geraten , den halböffentlichen Besitz der Kii'chen , Korp^ ) rationen , Fideikommisse mehr als bisher zu sichern und von einem Ausfuhrverbot abzusehen . »
Während des Krieges aber meldete sich die alte Sorge einer Ausbeutung Deutschlands stärker und aufgeregter ; was vorher Morgan war , wurde nun unsere schlechte Valuta ; die stärkere , bald verdoppelte Kaufkraft der neutralen " Währung .
Die beim Kriegsausbruch eingetretene Stagnation im handel wurde bald überwunden , als die Milliarden in Umlauf

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