Digishelf Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Mittheilungen des Museen-Verbandes als Manuscript für die Mitglieder gedruckt und ausgegeben August 1901 (05)

Bibliografische Daten

fullscreen: Mittheilungen des Museen-Verbandes als Manuscript für die Mitglieder gedruckt und ausgegeben August 1901 (05)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Kunstbibliothek Berlin
Titel:
Mittheilungen des Museen-Verbandes als Manuscript für die Mitglieder
Untertitel:
Mittheilungen des Museen-Verbandes als Manuscript für die Mitglieder
Veröffentlichungsjahr:
1899

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=PPN616534280
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Kunstbibliothek Berlin
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-2793
Titel:
Mittheilungen des Museen-Verbandes als Manuscript für die Mitglieder gedruckt und ausgegeben August 1901
Band, Heft, Nummer:
05
Veröffentlichungsjahr:
1901_08

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=PPN616534280_190108

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
52.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Mittheilungen des Museen-Verbandes als Manuscript für die Mitglieder
  • Mittheilungen des Museen-Verbandes als Manuscript für die Mitglieder gedruckt und ausgegeben August 1901 (05)
  • 51.
  • 52.
  • 53.
  • 54.
  • 55.
  • 56.
  • 57.
  • 58.

Volltext

— 3 — 
Gesichtspunkte des Urheberrechts zum Beweise von Rechten von Erheblichkeit ist , liegt auf der Hand . Demnach ist der Angeklagte X . überführt , zu Düsseldorf im Jahre 1899 in rechtswidriger und auf Verschaffung eines Vermögensvortheils gerichteter Absicht , eine Privaturkunde , welche zum Beweise von Rechten von heblichkeit ist , verfälscht und von derselben zum Zwecke einer Täuschung Gebrauch gemacht , sowie durch dieselbe Handlung in der Absicht sich einen rechtswidrigen Vermögensvortheil zu schaffen , das Vermögen des S . um ungefähr 350 Mk . dadurch schädigt zu haben , dass er durch Vorspiegelung der falschen Thatsache , das Gemälde sei ein echter Jlunthe , einen Irrthnm erregte . Er ist also nach §§ 267 , 268 No . 1 , 263 und 73 St . G . - B . zu bestrafen . " 
Zu dem Falle unter 2 ; „ Anlangend die auf den acht Bildern angebrachten Nanienszüge , so behauptet Angeklagter , es habe auf fünfen derselben bereits der Name „ Klein - Chevalier " mit Bleistift gestanden , als er sie in Besitz nahm . Er habe ihn nur schärfer nachgekratzt . Den Namenszug „ C . Gehrts " auf den drei übrigen Bildern habe nicht er , sondern ein gewisser K . daraufgesetzt . Ob letzteres wahr ist , mag dahingestellt bleiben , denn der Angeklagte hat jedenfalls diese drei Bilder als echte Gehrts verkauft , obwohl er wusste , dass sie es nicht waren . Seine Behauptung , dass auf den übrigen fünf Bildern der Name „ Klein - Chevalier " bereits mit Bleistift geschrieben gewesen sei , ist durch die Aussage der Zeugen Klein - Clievalier und Kr . Aviderlegt . Ersterer versichert unter Eid , dass er auf keines der Bilder seinen Namen gesetzt habe , und letzterer bekundet , dass Angeklagter ihm zur Zeit die Bilder zeigt habe , und damals noch kein Name — auch nicht mit Bleistift — darauf gewesen sei . Einige Zeit nachher habe er die Bilder mals gesehen , und nun hätten die Namen „ Klein - Chevalier " und „ C . Gehrts " darauf gestanden . Darin , dass Angeklagter auf diese fünf Bilder eigenmächtig den Namen ihres Urhebers setzte , ist ebenfalls eine Urkundeufälschung zu erblicken . Klein - Chevalier bezeugt nämlich , dass die Bilder Entwürfe und Studien aus seiner akademischen Zeit seien , die er nicht für kunstvollendet und werth genug gehalten habe , in den Verkehr gebracht zu werden . Darum habe er sie nicht unterzeichnet . 
Indem also der Angeklagte den Namen des Künstlers unbefugt darunter setzte , täuschte er das Publikum über den künstlerischen
	        

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

Zeitschriftenband

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Volltext PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße) DFG-Viewer OPAC
TOC

Kapitel

PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße) RIS

Bild

PDF ALTO TEI Volltext
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Zeitschriftenband

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
URN:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Kapitel

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
URN:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Mittheilungen Des Museen-Verbandes Als Manuscript Für Die Mitglieder Gedruckt Und Ausgegeben August 1901. 1901_08.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welche Farbe hat der blaue Himmel?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.