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71. Jahrgang (1934)

Bibliografische Daten

fullscreen: 71. Jahrgang (1934)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
72. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1935
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831272

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Dezember
Band, Heft, Nummer:
12

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 71. Jahrgang (1934)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

4i8 HANS A Deutsche Schiffahrtszeitschrift. M�rz 1934 Gedanken zur Neugestaltung der Deutschen Seemannsordnung. Von Kapt. H. Bahde. Wenn es auch als unbedingt richtig anerkannt werden jenigen unangenehm erscheinen m�gen der leicht dazu soll da� nach der Ue�emahine der Macht durch die neigt dagegen zu versto�en sondern ein gro�er Teil der N. S. D. A. P. Bestrebungen dahin gehen alle Belange des staatlichen Lebens mit der Weltanschauung des National sozialismus in Einklang zu bringen so darf doch nicht ver gessen werden dati nicht alles was noch aus vergangenen Zeiten in die neue Periode der deutschen Geschichte hinein ragt die Keime krankhafter Weltanschauungen in sich tr�gt und daher durch etwas grunds�tzlich Neues ersetzt werden mu�. Unser F�hrer A d o l f H i t l e r selbst hat Verwahrung dagegen eingelegt dati alte bew�hrte Ein richtungen und Ueberlieferungen nun einfach beseitigt und durch neuartige unerprobte Gebilde ersetzt werden sollen. Ein solcher Fall ist auch bei der Deutschen Seemanns ordnung SO gegeben. Die SO von 1902 stammt aus einer Zeit als marxistische Ideen noch nicht das Denken der leitenden M�nner beeinflu�ten und kommunistische Utopien so gut wie unbekannt waren. Auch stand zu jener Zeit das F�hrerprinzip in hoher Bl�te soda� also gen�gend Ankn�pfungspunkte an die jetzige Zeit bei der Abfassung der Seemannsordnung gegeben sind. Es mag wohl sein da� sich kapitalistischer Einflu� insbesondere bei der Be arbeitung des Vertragsverh�ltnisses geltend gemacht hat jedoch bei objektiver Betrachtung der SO mu� man sie als ein sachliches gutdurchdachtes Gesetzeswerk ansprechen. W enn man daher die SO auch als veraltet und sogar als unsittlich bezeichnet hat so stellen solche Aeu�erungen doch im allgemeinen nur den Ausdruck der niemals alle werdenden Unzufriedenen dar. Nach mehr als drei�igj�hriger Seefahrtszeit kann ich behaupten da� ich die SO von 1902 niemals als dr�ckend oder gar als unsittlich empfunden habe. Und ich glaube im Sinne der Seefahrer zu sprechen wenn ich feststelle da� jeder der seinen Dienst verstand und ihn willig ausf�hrte sowie sich eines ordentlichen Betragens beflei�igte wohl �berhaupt kaum merkte da� es so etwas wie eine See mannsordnung gab. Keine Regel nat�rlich ohne Ausnahme denn auch der beste Seemann wurde manchmal ohne sein Verschulden sondern durch das anderer mit den Straf bestimmungen der SO bekannt. Es ist darum aus obigen Erw�gungen m. E. nicht notwendig eine ganz neue SO oder sogar neuartige Rechtsformen f�r die an der Seefahrt beteiligten Personen zu schaffen wohl aber ist vorhandenes der Neuzeit anzupassen. Solches ist ja auch bereits z. T. durch den sogenannten M anteltarif geschehen und man mu� sich wundern weshalb die SO nicht schon lange in dem Sinne neuerer Bestimmungen umgearbeitet worden ist. Da� es nicht geschah ist wohl ein Beweis daf�r da� die SO noch heutzutage den an sie gestellten Anspr�chen entspricht. Auch spricht f�r das Gesetz da� es nun schon in der dritten Regierungsform mit Erfolg weiter verwendet wird. Es sollen Bestrebungen f�r eine g�nzliche Ab schaffung der SO in Gange sein. Ich glaube nicht an einen Erfolg in solcher R ichtung denn jeder mit dem Bordbetrieb Vertraute wird einr�umen m�ssen da� um eine einschl�gige Gesetzgebung f�r die Seefahrt nicht herumzukommeii ist. Ein Schiff welches lange Zeit auf See allein f�hrt ist gewisserma�en ein Staat f�r sich und bedarf daher einer eigenen Gesetzgebung und es w�re unbegreif lich wollten die Seefahrer sich deshalb als Volksgenossen zweiter Klasse f�hlen. Es liegt in der menschlichen Natur begr�ndet da� viele Menschen nur unter dem Druck scharfer Gesetzesbestimmungen davon abgehalten werden Unrecht zu tun. Die SO enth�lt ja auch nicht allein Strafbestimmungen und Beschr�nkungen der pers�nlichen Freiheit die dem- Als diese Zeilen geschrieben wurden war noch nicht bekannt da� sich die Seerechtskommission auch einer Revision der Seemannsordnung annehmen w�rde. Vergl. S. 111 d. J. SO befa�t sich mit Bestimmungen zum Schutze und Wohle der an Bord befindlichen Personen. Es ist unendlich schwer bei der Vielgestaltigkeit der in der Seefahrt verwandten Schiffe eine bis ins Kleinste gehende Regelung aller Bord verh�ltnisse zu finden. Insbesondere trifft dies zu f�r die gro�en und gr��ten Passagierdampfer. Wenn auch im all gemeinen diese Schiffe von den betreffenden Reedereien besonders betreut werden und f�r die Beziehungen der vielfachen Ressorts zu einander von ihnen einschl�gige Be stimmungen herausgegeben werden so ist es doch auf alle F�lle n�tzlich auch diese sogenannten internen Bordver- h�ltnisse gesetzgeberisch und zwar im nationalsozialisti schen Sinne zu regeln. Das F�hrerprinzip mu� sich auf solchen Schiffen ganz besonders klar auswirken. Es liegt durchaus nicht im Sinne des F�hrerprinzips da� etwa durch Sonderbestimmungen der Reedereien den Leitern der einzelnen Ressorts eine gewisse Unabh�ngigkeit dem eigent lichen F�hrer des Schiffes dem Kapit�n gegen�ber ein- ger�umt wird. Der Kapit�n mu� der alleinige F�hrer des Schiffes sein und bleiben und zwar nicht nur im Auslande sondern auch im Heimatshafen und nur dem Reeder selbst oder dessen h�chsten Vertreter verantwortlich sein. Das F�hrerprinzip ist auch ohne Zweifel von dem Verfasser der 1902er SO gewollt gewesen doch ist es im Laufe der Zeit durch Reedereibestimmungen und Beeinflussung durch die seem�nnischen Verb�nde stark abgebogen worden. Es w�re daher bei der Neubearbeitung der SO das Wichtigste das F�hrerprinzip darin wieder fest zu verankern. Hand in Hand damit m��te aber auch die R eorganisation der Schulung der zuk�nftigen Schiffsf�hrer vor sich gehen. Die Kapit�ne und auch die Schiffsoffiziere als Inhaber eines staatlichen Bef�higungsnachweises m��ten in Bezug auf Verst��e gegen gesetzliche Bestimmungen nur von einer staatlichen Instanz zur Verantwortung gezogen werden k�nnen. Vor einer solchen Instanz m��ten auch besonders alle Differenzen und Uebertretungen welche das Vertrags verh�ltnis und die Disziplin und alle sonstigen In der SO vertretenen Belange betreffen geregelt werden. Es sind zwar f�r diesen Zweck die Seemanns�mter vor gesehen doch w�re auch daf�r eine andere Organisation zu treffen oder in der Form da� die See�mter als st�ndig tagende richterliche Entscheidungs - und Berufungsinstanz jederzeit ihre Entscheidungen f�llen k�nnen. Als Berufungs instanz gegen die Entscheidungen dieser Instanz sind eventl. Oberseemanns�mter vorzusehen. Es ist entschieden abzu lehnen da� andere Instanzen auch wenn sie Unter organisationen der N. S. D. A. P. sind sich mit irgend welchen Bordbelangen befassen. Auch die Bestrebungen auf den Schiffen n. s. Bordst�rme einzuf�hren vertragen sich nicht mit dem F�hrerprinzip denn dadurch w�rde ge wisserma�en eine Nebenregierung bezw. Kontrolle der F�hrung geschaffen. Da verlangt werden mu� da� die F�hrer deutscher Schiffe restlos hinter der n. s. R egierung stehen er�brigt sich eine Kontrolle von unten da ja gerade von obenher auf die nationalsozialistische Gestaltung des Bordlebens Bedacht genommen werden soll und selbst wenn diese Voraussetzung noch nicht gegeben ist so darf eine Unter grabung der Autorit�t nicht geduldet werden. Der einzige richtige Weg irgendwelche staatsfeindliche Machenschaften zur Sprache zu bringen w�re die Inanspruchnahme hierzu berufener Instanzen im In- und Auslande welche die n�tigen Schritte zu unternehmen h�tten. Bei einer Neubearbeitung der SO mu� auf jeden Fall auf eine klare nicht mi�zuverstehende Sprache ohne Hinzu f�gen irgendwelcher Klauseln Bedacht genommen werden. Es ist zu empfehlen in die Disziplin�r - und Strafbestim mungen die Begriffe passiver W iderstand und politische W �hlarbeit aufzunehmen da bis jetzt jede Handhabe

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