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7. Jahrgang (1870)

Bibliografische Daten

fullscreen: 7. Jahrgang (1870)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-179
Titel:
7. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1870
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=7222383127

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
November
Band, Heft, Nummer:
11

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 7. Jahrgang (1870)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

Schiffen werden 6 pCt. Zinsen beansprucht. Man war sich bewusst dass damit noch lange nicht alle durch den Krieg dem Deutschen Seehandel geschla- genen Wunden geheilt werden k�nnten allein mit Absicht wollte man nur die directen Sch�den auf- f�hren um auch den Schein zu vermeiden als wolle man die grosse Frage zu einer Quelle von leichtem Gewinn machen. digung diejenigen Ladungen oder Theile von Ladungen deren Gemeinschaft mit dem Schiffe aufgehoben ist. 3 Seine Majest�t der K�nig von Preussen und die Fran- z�sische Regierung werden eine Specialcommission ernennen welche die Entsch�digung in jedem einzelnen Falle nach Maas- gabe des gegenw�rtigen Vertrages zu bestimmen hat. Dabei ist man �bereingekommen dass hinsichtlich der unter 2 er- w�hnten Entsch�digungstalle die zu leistende Entsch�digung im Ganzen den Betrag von .... Millionen Franken nicht �ber- steigen soll. Die erw�hnte Commission wird in Berlin sp�te- stens sechs Wochen nach Austausch der Ratificationen des ge- genw�rtigen Vertrages zusammentreten und bestrebt sein ihre Aufgabe in thunlichst kurzer Frist zu l�sen jedenfalls inner- halb sechs Monate nach Ablauf der f�r die Schadensanmeldun- etwa 80 Millionen Thaler repr�sentirt. Hoffen wir dass dievon der Versammlungbeschlossenen Schritte Einsendung einer Eingabe an den Herrn Bundeskanz- ler bestehend aus dem Entwurf eines Artikels zum Friedensvertrage dem Begleitschreiben dazu und einer die n�here Begr�ndung enthaltenden Denkschrift zu einem guten Resultat f�hren m�gen. Am 27. October hat der Pr�sident der Versamm- lung Herr Geh. Commerzieurath Brumm aus Stettin seine Ausarbeitung dem Bundeskanzleramte �berreicht. Der eingehend motivirte Entwurf des Artikels zum Friedensvertrage lautet also In Betracht dass der Norddeutsche Bund hei Beginn des Krieges auf die Aufbringung von feindlichen Handelsschiffen und die Wegnahme von feindlichen Kauffahrtci-Laduigcn ver- zichtete und hierdurch der Franz�sische Seehandel ungest�rt inmitten des Krieges fortgesetzt werden konnte wahrend die Deutschen Handelsschiffe an der Fortsetzung ihres Betriehes durch das von Frankreich beobachtete entgegengesetzte Ver- fahren gehindert wurden verpflichtet sich Frankreich an Deutsch- land f�r diesolchergestalt verursachten Schildenbesonderen Er- satz zu leisten hinsichtlich dessen Folgendes vereinbart wor- den ist. ebenfalls 6 Monate dauern wird. Wenn sich die Commission innerhalb jener Frist nicht �ber alle vorgelegten Entsch�di- gungs-Anspr�che hat verst�ndigen k�nnen so werden die noch nicht geregelten einem schiedsrichterlichen Urtheil unterworfen werden. Zu diesem Zwecke werden die vertragschliessenden Regierungen sich �ber die Wahl eines Schiedsrichters verst�n- digen. Die Entsch�digungen werden sp�testens vier Wochen nach ihrer definitiven Festsetzung ausbezahlt werden. Die unter 3 angef�hrte Summe ist auf Ys Mil- lionen Franken per Tag f�r die Dauer des Krieges veranschlagt sie betr�gt mithin bei Weitem nicht so viel wie ehedem Franz�sische Bl�tter herausgerech- nef haben. In der Versammlung zu Berlin waren folgende Seest�dte vertreten durch Hrn.Consul Brons Vertreter der Handelskammer. Friedrichs Vcrtr. derHan- delskammcr u.d.Naut. Verns. Papenburg.... Freericks Vertreter der Bremcrhafcn. die durch die Aufbringung erlittene Betriebsvers�umniss etc. werden den Schiffen 15 pCt. pro anno vom Schiffswerth f�r Vegesack die Entbehrung derLadung denKigentli�mern SpCt pro anno vom Laduugswerth verg�tet werden beides berechnet f�r die Bremen Dauer der Wegnahme. Die aufgebrachten Handelsschiffe sind sammt ihren Ladungen unmittelbar nach Auswechslung derRa- tificationen des gegenw�rtigen Vertrages in demjenigen Zu- stande herauszugeben in welchem sie sich bona fide zur Zeit der Herausgabc befinden. Falls die auszuliefernden Gegen- st�nde w�hrend ihrer Wegnahme eine wesentliche Werthver- minderung erlitten haben so wird den Eigenth�mern eine ent- sprechende Entsch�digung gew�hrt werden. Falls Inden die Altona .. auszuliefernden Gegenst�nde nicht mehr vorhanden sein soll- ten so wird ihr Werth wieder erstattet werden. Was diejeni- Hamburg gen Schiffe anbelangt welche nicht in natura zur�ckgegeben werden k�nnen so wird als Grundlage der zu gew�hrenden Entsch�digung der Werth angenommen den diese Schiffe zur der Seewarte zu Hamburg. Consul Beurmann ... .Vertreter des Zeit ihrer Aufbringung gehabt haben. Bez�glich der besch�- digten oder zu Grunde gegangenen Ladungen wird die Ent- sch�digung nach dem Werthe festgesetzt werden welchen die Waaren an ihrem Bestimmungsorte zu der Zeit gehabt haben w�rden zu welcher das Schiff nach Wahrscheinlichkeitsrech- nung daselbst eingetroffen w�re. Flensburg L�beck Rostock .. Nautischen Vereins. Handelskammer. . 6. Bischoff Vertreter des Nautischen Vereins. Consul H. H. Meier. .Vertreter der Handelskammer. Syndikus.VcAiowncAer .Vertreter der Handelskammer. Dispachr. Terklenborg Vorsitzender des Deutschen Naut. Vereins. F.Reck Vertreter des Nautischen Vereins. Lorenzen Vertreter der commerzirenden Gesellschaft. Dr. Soetbeer Vertreter der Handelskammer. A. Hertz Vertreter der Handelskammer. Hansen Vertreter der Handelskammer. Fehling Vertreter der Handelskammer. B�selin Vertreter des Nautischen Vereins. Burchardt Vertreter der 2 Die Rheder Mannschaften und Ladungs-Eigenth�mer sind f�r alle Ausgaben und directen Verluste zu entsch�digen welche nachweislich durch das wegen der Gefahr der Aufbrin- gung nothgedrungene Stillliegen beziehentlich Einlaufen in Schutzh�fen verursacht sind. Als Entsch�digung f�r die da- durch erforderlich gewordenen Ausgaben und directen Verluste Wolgast. werden zur Vermeidung weitl�uftiger Detailfeststcllungcn den- jenigen Schiffen die in einem nichtdeutschen Hafen liegen ge- blieben oder in einen solchen Hafen eingelaufen sind 5 Sgr. f�r die Normallast per Tag denjenigen Schiffen welche in ei- Grcifswalde. nem deutschen Hafen liegen geblieben oder in einen solchen Hafen eingelaufen sind 2 Sgr. l�r die Normallast perTag ver- Stralsund .. g�tet werden beides berechnet f�r die Dauer des nothwendi- en Aufenthaltes. In beiden F�llen wird bei Dampfschiffen er Maschinen- und Kohlenraum dem Lastengehalt hinzuge- rechnet. Barth F�r die Ladungen in denjenigen Deutschen Schiffen welche in Sehutzh�fen eingelaufen sind werden den Eigenth�mern 6 pCt. pro anno von dem Ladungswerthe berechnet f�r die Zeit des Aufenthalts in den Schutzh�fen als Entsch�digung Swinem�nde verg�tet werden. Indess haben keinen Anspruch auf Entsch�- W 1 jj. 212 9 Vertreten waren durch Handelskammern und son- stige Corporationen von Kaufleuten und durch nau- tische Vereine etwa 6t des Deutschen Seehandels der in dem Werthe seiner Schiffe ein Capital von gen von der Commission festzusetzenden Pr�clusivfrist die 1 Die Rheder Mannschaften und Ladungs-Eigenth�mer sind f�r alle Ausgaben und directen Verluste zu entsch�digen welche nachweislich durch dieAufbringung derFahrzeuge oder die Wegnahme der Ladungen verursacht sind wie f�r Hafen- gelder Gerichtskosten und andere durch den Unterhalt oder die Heimsendung der Schiffe ihrer Mannschaften undihrer La- dungen entstandenen Aufwendungen. Als Entsch�digung f�r Geestem�nde A. Rickmers Vertreter der Emilen Leer Elsfleth. Nautischen Vereins. Ad. Schiff Vertreter des Nautischen Vereins. v.Freedeh Vertreter des Meyer Handelskammer. Vertreter des laetow Wallis Kaufmannschaft. Vertreter der Kaufmannschaft u. desHun- delsvereins. Vertreter der Kaufmannschaft. Nautischen Vereins sowie H�lzerlandt Vertreter des Nautischen Vereins. Gr�dener Vertreter der Kaufmannschaft. Consul Dieckelmann. .Vertreter der Lobeck Wallis Beug Kaufmannschaft. Vertreter der Kaufmannschaft. Vertreter der Handelskammer. Vertreter der Correspondenz-Rheder. Handelskammer. Consul Heyse Vertreter der

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