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62. Jahrgang (1925)

Bibliografische Daten

fullscreen: 62. Jahrgang (1925)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
62. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1925

Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831262

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Juni
Band, Heft, Nummer:
6

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 62. Jahrgang (1925)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

HANSA Organ f�r s�mtliche Bekanntmachungen der See-Berufsgenossenschaft des Schutzvereins Deutscher Rheder des Deutschen Seeschiffahrts-Tages des Deutschen Nautischen Vereins sowie aller Interessen der Seeschiffahrt Binnenschiffahrt Hochseefischerei und des Schiffbaus. htrausfltbtr und Dfrantroortlid C. Sdjroedter Dtrlaa dtr .�ansa Dcutsdjr naattsdje Ztttsifcrlft in Hamburg Bestellungen von Anzeigen und Abonnemente bind die Gesch�ftsstelle Hamburg 11 Steinh�ft 3 zu richten. Zuschritten die sich aut den redaktionellen Teil beziehen werden an die Schriftleitung alle �brigen Zustellungen an die Gesch�ftsstelle der Hansa Hamburg 11 Steinh�ft 3 erberen. Fernruf Hansa 414. tto. 23 Hamburg den 6. Juni 1925 Die Zwangsma�nahmen des V�lkerbundes gegen Handelsschiffe. Von Dr. Hans Wehberg Berlin. Deuschland hat seine grunds�tzliche Bereitwillig mittlung des V�lkerbundrates unterbreitet dann er keit erkl�rt in den V�lkerbund einzuireien. Sobald stattet der Vcikerbundrat keinen bindenden Schieds Deutschland Mitglied des V�lkerbundes geworden spruch sondern nur einen Bericht den die Par ist wird es an die Salzung gtbundeh sein deren teien annehmen oder ablehnen k�nnen. Es han1elt Art. 16 es allen Mitgliedern zur Pflicht macht sich also hierbei lediglich um einen Ve r s u c h gegen einen rechtsbrecherischen Staat der einen der Streiterledigung. Dabei ist jedoch folgende Be verbotenen Krieg begir.nt wirtschaftliche und finan sonderheit zu bemerken Wenn n�mlich der Bericht zielle �u�ersten Falls auch milit�rische Sanktionen vr n dem Rate einstimmig gefa�t wird bei der Be zu ergreifen. Denn nach der j�ngsten Note des rechnung der Einstimmigkeit werden die Stimmen Vclkerbundrates an Deutschland ist es ausgeschlos der Vertreter der Parteien nicht mitgez�hlt dann sen da� der V�lkerbundrat Deutschland von der darf gegen den Staat der sich diesem Berichte Erf�llung des Art. 16 befreien wird. Aber auch f�gt von der anderen Partei kein Krieg gef�hrt wenn Deutschland dem V�lkerb�nde fernbleibt hat werden. Die Streitfragen die im einzelnen hier cs ein gro�es Interesse an den sogenannten Sank entstehen ob z. B. die milit�rische Besetzung eines tionsma�nahmen des Bundes. Diese tragen ja in fremden Staatsgebietes oder die Friedensblockade folge der Internationalit�t des Handels keineswegs als Kriegseginn im Sinne der V�lkerbundsatzung isolierten Charakter sondern ihre Wirkung er zu betrachten sind k�nnen hier au�er Betracht blei streckt sich bis in alle Welt. Ihre Kenntnis ist ben. Die Feststellung ob ein verbotener Krieg vor daher f�r den Seeverkehr von gr��ter Wichtigkeit mag das Land dessen Flagge das einzelne Schiff tr�gt im Einzelfalle Kriegf�hrender oder Neutraler sein. u Was zun�chst die Voraussetzungen anbetrifft Unter denen die Gewaltma�nahmen des V�lkerbun des gegen einen bestimmten Staat Anwendung fin den so mu� ein vom V�lkerbund ausdr�cklich un tersagter Krieg vorliegen. Der V�lkerbund ver bietet bekanntlich nicht jeden Krieg auch nicht jeden Angrif skrieg wie dies das nicht in Kraft getretene Genfer Protokoll beabsichtigte sondern nur be stimmte Arten von Kriegen vor allem denjenigen der gef�hrt wird ohne da� vorher der Streit einem Schiedsgerichte oder der Vermittlung des V�lker bundrates unterbreitet wird. Einigen sich zweiStaa ten auf ein Schiedsgericht so ist damit normaler weise eine kriegerische Austragung des Streites ausgeschlossen weil die Parteien verpflichtet sind den Schiedsspruch nach Treu und Glauben auszu f�hren. Kommt aner eine s. lche Einigung nicht zu stande und wird der Konflikt lediglich der Ver liegt trifft jeder einzelne Staat selbst. Der V�lker bundrat erstattet freilich ein Gutachten das jedoch nur eine moralische Wirkung ausiiben kann. Nat�r lich ist es eine gro�e Schw�che der Satzung da� jeder Staat berechtigt ist selbst zu pr�fen ob ein BankKonto GoldmarkKonto W�hrungskonto Vereinsbank Hafen abteflung. Postscheck Konto Hamburg 14187. B�rsenstand hinter Pfeiler 3940. Bezugs und Anzelgenprelss freibleibend. Erscheinungsweise i Die Hansa erscheint Sonnabends. verbotener Krieg vorliegt. Sobald ein verbetener Krieg festgestellt ist m�s sen die wirtschaftlichen und finanziellen Beziehun gen zu dem rechts1recherischen Staate abgebrochen werden. Jedes Mitglied des Bundes ist verpflichtet den Wirtschaftsboykott zu er�ffnen. Den Handels schiffen er auf dem Gebiete des rechtsbrecherischen Staates domizilierten Reedereien mu� der Eintritt in die gesamten H�fen der Mitglieder des V�lkerbun des i nterspgt werden. Vertr�ge betreffend die Ladung eder die Versicherung dieser Schiffe sind von den Gerichten s�mtlicher Vclkerbundmitglieder nicht mehr klagbar. Den Angeh�rigen der Mitglieder des V�lkerbundes ist der Handelsverkehr mit den Be- W hnern des rechtsbrecherischen Staates untersagt. Die f rage gegen welche Schilfe oder Ladungen der Boykott des V�lkerbundes einsetzen soll wird 62. Jahrgang

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