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14. Jahrgang (1877)

Bibliografische Daten

fullscreen: 14. Jahrgang (1877)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-188
Titel:
14. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1877
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831214

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Januar
Band, Heft, Nummer:
1

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 14. Jahrgang (1877)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

X. Von der Versicherung gegen die Gefahren der Schifffahrt. Davon handelt der elfte Titel des Deutschen Handelsgesetzbuchs allein dieser bildet au uuseru Hauptassekuranzb�rsen keineswegs die Grundlage des Contracts zwischen Versicherer und Versicherten. In Hamburg gelten die allgemeinen Seeversicherungs- bedingungen von 1867 durch welche der betreffende Inhalt des Handelsgesetzbuchs erledigt wird. Diese Bedingungen gelten fast in ganz Deutschland mit alleiniger Ausnahme von Bremen wo neben dem Plan das H.-G.-B. als Aush�lfe gilt und einigen an kleinern lliitzen bestehenden Compaktgesellschaften. So w�nschenswerth es immerhin sein mag das Asse- kuranzrecht in seinen wesentlichen Theilen in Amerika und Europa auf die gleiche Grundlage aufzubauen so muss Angesichts der Thatsache dass nicht mal die beiden genannten Assekurauzb�rsen Deutschlands vermocht haben eine Einigung zu erzielen doch wohl die Hoffnung aufgegeben werden eine Ver- st�ndigung der verschiedenen Staaten herbeizu- f�hren. Deshalb muss dieser Theil des Seehandels- rechts den Landesgesetzgebungen �berlassen .bleiben. X . Von der Verj�hrung. Nach deutschem Handelsgesetzbuch verj�hren die Forderungen der Schiffsgl�ubiger in einem Jahre mit Ausnahme der aus dem Zusammeustoss von Schiffen hergeleiteten Entschiidigungsforderungcn. f�r welche sowie unter gewissen Umst�nden f�r Forderungen der Schiffsbesatzung die Frist zwei Jahre betr�gt. Ferner verj�hren in einem Jahre die auf den G�tern wegen der Fracht etc. wegen der bodmereigelder wegen der Beitr�ge zur Havarie grosse und der Be- zugs- und H�lfskosten haftenden Forderungen sowie alle pers�nlichen Anspr�che gegen die Ladungsbe- theiligten und die Forderungen wegen der Uebcr- fahrtsgelder. In f�nf Jahren verj�hren die For- derungen aus dem Versicherungsvertrage. Nach Franz. Holl. u. Span. H.-G.-B. verj�hren Bodinereiforderungen in f�nf Jahren. Nach Holl. H.-G.-B. verj�hren Anspr�che unter den Interessenten auf eine Vertheilung durch Havarie grosse zwei Jahre nach Beendigung der Heise nach Span. H.-G.-B. nach Ablauf von 5 Monaten nach Ablieferung der G�ter. Zur Reform unseres Navigationsschulwesens. i. Wer soll lehren In der letzten Nummer des vorigen Jahrganges haben wir unsern Lesern den Commissionsberioht den Wind gesprochen. W ir empfehlen ihm nur die Seiten 4 15 23 der Hansa von 1875 sich wieder ins Ged�chtniss zu rufen da wird er au dem lehr- reichen Citat �ber den Potomac River etc. lernen k�nnen wie man nicht citiren darf wenn man bei der Wahrheit bleiben will. Es ist allerdings sehr bequem wenn man einem Gegner Univahrhafligkeit oder Incompetenz vorwirft aber in Nr.609 der Ostsee- zeitung blickt der Pferdefuss doch zu deutlich hervor. Weun wir uns �berall erlaubt haben dem Re- fornibed�rfniss unsers Navigationsschul- und Pr�fungs- weseus n�her zutreten so geschah es in der Ueber- zeugung dass wohl wenige Leute unserer Seek�ste uupartheiis her �ber die Frage zu urtheilen in der Lage oder gar berufen sind. Aus einer Seefahrer- familie stammend deren �ltere m�nnliche Mitglieder alle bis auf eins nach und nach auf See geblieben vou Jugend auf mit seem�nnischen Anschauungen aufgewachsen im Winter im steten Verkehr mit im Vaterhause lernenden Steuerleuten oder auch dort weilenden schiffbr�chigen Kapitainen selber nurmit M�he vom Schiffergewerbe abgehalten dann nach rite absolvirteni Studium der Mathematik Physik und neueren Sprachen in diesen F�chern 12 Jahre hin- durch Gymnasiallehrer darauf zum Navigations- schuldienst �bergehend 10 Jahre hindurch Vorstand einer bl�henden Anstalt und seitdem immer mit einem Fusse mitten in der Seefahrt stehend man braucht wohl kaum hinzuzuf�gen dass als einmal das Project einer gr�sseren Seereise ernsthaft be- sprochen wurde kleinere waren �fter gemacht die eigenen Sch�ler �bersteuerleute dringend davon als v�llig unn�thig resp. �berfl�ssig abmahnten und der eigene Vater welcher lauge lange Jahre selber als Kapitain gefahren die Idee verwarf weil der Sohn dann zu genau kennen lerueu w�rde. mit wie wenig die See eigentlich bedient wird und dar�ber wahr- scheinlich die rechte Lust zu seinem Berufe verlieren w�rde. Es soll dies Alles aber hier nicht blos zu dem Zweck erw�hnt werden um damit eine Legitimation zur Sache zu erbringen oder gar unser Civilstands- register gegen�ber den Andeutungen der �stseezei- tung zu berichtigen sondern uns gleich mitten iu die Frage zu werfen Wer soll Navigationslehrer sein Bei der Beantwortung dieser Frage stehen wir an der Nordsee auf ganz andern Boden als unsere Nachbarn au der Ostsee und wir sind entschieden der Ansicht dass unsere Nachbarn in dieser Bezie- hung noch viel Gutes von dem System annehmen k�nnen welches sich besonders an der Weser ent- 2J 12 9 �ber die Petition der Schiffer und Rheder von Sylt und Apenrade initgetheilt welche zur Revisiou de3 wickelt hat. Seit Menschengedenken verfolgt lreussen Gesetzes �ber die Pr�fung der Seeschiffer und See- und theilweise auch Mecklenburg L�beck und Hamburg steuerleutevom25.Sept. 185undvom30.Mai1870 dieIdeedassdieNavigationslehrerausdemStandeder aufgefordert hatten. Seitdem sind uns verschiedene fr�heren Steuerleute oder Kapitaiue d. h. der be- Besprechungen des Themas in K�stenbl�ttern zu Ge- fahrenen Seeleute zu entnehmen seien. Es h�lt an sicht gekommen in welchen die Aenderung der Pr�fungs- vorschriften bald empfohlen bald widerrathen wird. dieser Vorstellung so krampfhaft fest dass es auch an der Nordsee durch die Reichsbeh�rden darauf dringen l�sst dass an allen Schulen wenigstens ein oder Wir waren auf solche Stimmen gefasst seit wir uns durch die thats�chlichen Umst�nde gezwungen mehrere befahrene Seeleute als Lehrer angestellt sahen eine Reform unseres Navigationsschulwesens selbstst�ndig zu bef�rworten. Eine Reform beste- hender Zust�nde wird nie ohne Widerstand einiger Betheiligteu durchgef�hrt. Wenn wir indessen den setzt w�rden. Wunsch aussprechen dass die Diskussion �ber diese Frage innerhalb der parlamentarischen Grenzen ge- f�hrt werde so wollen wir damit nur dem berech- tigten Verlangen Ausdruck geben dass wir uns ge- genseitig �ber die w�uschenswerthen Ziele verst�n- digen und nicht die gewissenhafte Er�rterung von vornherein unm�glich machen. Will der Einsender in Nr. 009 der �stseezeitung letzteres so mag er immerhin weiter reden f�r uns sind seine Worte in Das w�rde nach unserer Ansicht der Aufaug des Ruins unseres Navigationsschulwesens sein. W�re die Ostseezeitung in der Verfassung dieseu Satz aussprechen k�nnen so w�rde sie ihren Lesern gewiss nicht ersparen jetzt miteiner ganzen Anzahl billiger Vergleiche aus anderen Gewerben ins Feld zu r�ckeu. W ir �berlassen das ganze Genre dieser Witze ihren Einsendern aber unwahr w�ren sie damit nicht Der Schneider als Schulmeister ist iu werden uud w�rde es wahrscheinlich gern sehen wenn die studirten Lehrer die dort mehrfach in den ersten Stellen fungiren auf den Aussterbe-Etat ge-

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