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Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1985

Bibliografische Daten

fullscreen: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1985

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-33
Titel:
5. Jahrgang 1868
Band, Heft, Nummer:
1868
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=7222383125

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
April
Band, Heft, Nummer:
4

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und Seiner Umgebung
  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1985
  • Titelseite
  • Impressum
  • Inhaltsverzeichnis
  • Nachruf Emil Luginbühl †
  • Nachruf Rudolf Hämmerle †
  • Jahresbericht des Präsidenten für 1983/84
  • Bericht über die 97. Hauptversammlung am 15./16. September 1984 in Wasserburg
  • St. Galler Klosterbesitz im heutigen Vorarlberg während des Mittelalters
  • Einkommensquellen des Adels im ausgehenden Mittelalter, illustriert an südwestdeutschen Beispielen
  • Die Fugger als Grund- und Herrschaftsbesitzer in Vorderösterreich mit besonderer Betonung des Bodenseeraums
  • Berg und Weingarten. Eine Pfarreigeschichte
  • Der Besitzstand des Hochstifts Konstanz zu Anfang des 18. Jahrhunderts
  • Eine Freundschaft über den Bodensee. Briefe zwischen Joseph von Laßberg und Carl Johann Greith
  • Mündliche Geschichte — ein neues Instrument zur Annäherung an die historische Wirklichkeit? Lebensgeschichten aus der Bodenseeregion
  • Buchbesprechungen

Volltext

Alois Niederstätter 
Ergebnis mehrerer Schenkungen in Verbindung mit einer geschickten Arrondierung durch 
Tausch, Kauf und Ausbau.® 
Grundsätzlich sind zwei Gattungen von Grundeigentum zu unterscheiden, nämlich einer- 
seits der in unmittelbarer Verwaltung durch das Kloster stehende Landbesitz und anderer- 
seits die Zinsgüter, die entsprechend den Bedingungen der Tradition an die Tradenten oder 
deren Rechtsnachfolger gegen einen festgelegten Zins ausgegeben wurden.” Was bewog 
nun die Tradenten zu ihren Schenkungen an das Kloster? Sicherlich spielte die Sorge um das 
Seelenheil eine maßgebliche Rolle. Durch die Übergabe des Besitzes an St. Gallen und die 
Rücknahme als Lehen begab man sich aber auch in die klösterliche familia, die erhöhten 
Schutz vor allem im rechtlichen Bereich, die Möglichkeit einer Altersversorgung, Hilfe bei 
Katastrophen aber auch die Herausnahme der Freien — nur solche konnten ihr Gut ohne 
herrschaftliche Zustimmung tradieren — aus der Wehrpflicht gegenüber der Zentralgewalt 
und schließlich auch eine gerichtliche Sonderstellung bot. St. Gallen war — endgültig seit 926 
— eines der Klöster, die jene königlichen Sonderrechte besaßen, die seit Ludwig dem 
Frommen Königsschutz mit Immunität untrennbar verbanden, es war faktisch die Heraus- 
nahme des Klosters und seines Besitzes aus dem Amtssprengel des Grafen, aus dem also, 
was mit dem Begriff ‚öffentliche Gerichtsgewalt‘“ umschrieben werden kann. Dies bedeutet 
somit unter anderem die Exemtion auch der freien Hintersassen vom Öffentlichen Gericht, 
nur die Hochgerichtsfälle waren weiterhin dem Grafen auszuliefern. Sicherlich ließ sich 
diese Exemtion nicht überall und zu jeder Zeit durchsetzen, sie bedeutete aber doch eine 
wichtige Komponente für die Entwicklung klösterlichen Besitzes. Auf der anderen Seite war 
2s gerade die Immunität des Klostergutes, die den Konflikt mit den weltlichen Gewalten 
eskalieren ließ und so in weiterer Folge zu manchem Verlust führte. 
Der Freie trat durch Tradition und Lehennahme in ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis 
zum Kloster. Er genoß anfangs jedoch noch ein durchaus höheres Maß an Freiheit als der 
unfreie Hufenbauer, es war eine deutliche Unterscheidung zwischen freien und unfreien 
Gotteshausleuten möglich: homines ipsius monasterii tam Iingenul quam et servi super terram 
ipsius commanentes.® Es kam in diesem Bereich — wie Karl Hans Ganahl nachgewiesen hat? 
- bereits im 9. Jahrhundert zu einer Angleichung. Eine Trennung von freien Zinsleuten, den 
censores, und unfreien Hintersassen, den servi, war nach und nach nur mehr mit Rücksicht 
auf den Umfang der Leistungen von Bedeutung. Für die spätere Zeit wurde schließlich die 
Scheidung der Ansprüche in solche, die auf den Boden radiziert waren, und solche, die der 
Person folgten, vorgenommen, wobei sich diese beiden Gruppen aber keineswegs mit den 
Verpflichtungen Unfreier einerseits und der freier Hintersassen andererseits deckten. 
Das Zentrum klösterlicher Güterkomplexe bildete zumeist ein Fron-, Meier- oder Kell- 
hof, an dessen Spitze der Meier (maior, villicus) stand, dessen Tätigkeit in erster Linie 
verwalterisch-organisatorischer Natur war, während im Regelfall die eigentlichen bäuerli- 
chen Aufgaben vom Keller (cellarius) geleitet wurden. Ursprünglich waren die Meier den 
Draepositi, den sogenannten Außenpröpsten, unterstellt, dieses Amt verschwand Mitte des 
10. Jahrhunderts aufgrund der zunehmenden Regionalisierung der st. gallischen Grundherr- 
5 Vgl. dazu auch L. CAVELLI, Entwicklung der Landeshoheit der Abtei St. Gallen in der alten 
Landschaft. — Gossau 1914. S, 17. Zur Entwicklung des st. gallischen Besitzes in der frühen Zeit 
siehe Georg CARO, Studien zu den älteren St. Galler Urkunden. Die Grundbesitzverteilung in der 
Nordostschweiz und in den angrenzenden alemannischen Stammesgebieten zur Karolingerzeit. Teil 
Iu. IL. — In: Jahrbuch für Schweizerische Geschichte 26 (1901). S. 207-294 und 27 (1902) S. 187-370. 
7 CARO, Studien (wie Anm. 6) II. S. 289. 
3 Zit. nach Karl Hans GANAHL, Studien zur Verfassungsgeschichte der Klosterherrschaft St. Gallen. 
— Innsbruck 1931 (= Forschungen zur Geschichte Vorarlbergs und Liechtensteins 6). S. 93. 
) Ebenda.
	        

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