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5. Jahrgang 1868 (1868)

Bibliografische Daten

fullscreen: 5. Jahrgang 1868 (1868)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-33
Titel:
5. Jahrgang 1868
Band, Heft, Nummer:
1868
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=7222383125

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
August
Band, Heft, Nummer:
8

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 5. Jahrgang 1868 (1868)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

No. Zeitschrift f�r Seewesen. Organ der Deutschen Gresellschair zurRettung Schiit br�chiger. Hamburg Sonntag den 2. August 1868. V. Jahrg. Rcdigirt undverlegt vonSchuirman undThaulow Vorstehern derDeutschen Secmannsschule. Die Hansa er- seheint jeden zweiten Sonntag Bestellungen bei der n�chsten Post Buchhandlung oder bei der Redaction Hommers Hotel Hahntrapp No. 6in Hamburg. Abonnementspreis viertelj�hrlich in ganz Deutschland Prenssen jedoch ausgenommen wegen der noch bestehenden Stempelsteuer 20 Sgr. incl. Postsufschlag durch die Buchhandlungen 22j Sgr. Einzelne Nummern 6 Sgr. Frtthere Jahrg�nge mit Inhaltsverzeichnis bei der Redaction 2 f 20 Sgr. Insertionspreis 4 Sgr.die PetitzcUe. I n h a l t Rettung von Menschen oder Bergung von Sachen F�rstengebiet und aus der Gesammtheit derselben Fortsetzung.- Rathschl�ge bei dem Besuche von OJolbfiebci- ergiebt sich ein ziemlich klares Bild der in ganz H�fen. Fortsetzung. Deutsche Stationen zur Kettling Deutschland in dieser Hinsicht geltenden Rechts- Schiffbr�chiger. Fortsetzung und Schluss. Deutsche Aus- wanderung. Literarisches. anschauungen. Bei Weitem in den meisten Punkten findet sich principielle Uebereinstimmung ist selbst- Bettung von Menschen oder Bergung von Sachen t redend auch die eine detaillirter als die andere weichen sie in Bezug auf Einzeluheiten. auf Straf- bestimmungen etc. vielfach von einander ab. nehmen sie in vieler Beziehung R�cksicht auf die besonderen �rtlichen Verh�ltnisse und die an einzelnen Orten vergeblich veribchtene Princip. dass das Eigenthum herrschenden Gewohnheiten im Gauzen ruhen sie an Schiff und Ladung dem Rheder verbleiben m�sse doch auf so gleichartiger Grundlage dass man von und dem Strandbewohner nurein gewisser Bergelohn einem nur in den Einzelheiten mehr oder minder geb�hre hatte sich allm�hlig Achtung errungen und ntodificirteu. gemeinen Deutschen Strandrecht sprechen die erste H�lfte des 18. Jahrhunderts ist reich an kann. Und ein erheblicher Fortschritt gegen fr�her ist Strandung6ordnungen die dies Princip als solches in dem Deutschen Strandrecht des vorigen Jahrhunderts anerkannten und anscheinend auch practisch bei der das.wiewir gleich hier bemerken im Wesentlichen K�stenbev�lkerung zur Geltung brachten. Im Jahre noch das heutige Recht ist nicht zu verkennen. Vll wurden Strandungsrollen f�r die Nordseeinseln Die unnat�rliche H�rte der mittelalterlichen Auf- Norderney uud Juist 17351737 f�r Baltrum Spieker- l�ssung nach welcher der Gestrandete beinahe recht- oog undLangeroog undetwas sp�ter auch f�r Borkum los erscheint ist im Princip �berwunden dasneu Ein Beitrag zur Kenntnis vom heutigen Straiidrccht und dessen Einfluss auf die Rettung Schiffbr�chiger. Fortsetzung. Das fr�her namentlich von der Stadt Kremen erlassen 1724 und 1744 Strandungsordnungen f�r die erwachsene Recht gestattet nicht mehr Schiff und QlezogthOLiner Bremen undVerden. 1728 eine solche Ladung als gute Beute zu betrachten es erkennt viel- f�- Ostpreussen 1743 f�r Pommern 1724 f�r die mehr im Princip an dass das bisherige Eigenthum Herrschaft Jever u m dieselbe Zeit eine 1818 etwas daran durch die Strandung an sich nicht verloren abge�nderte f�r die Holl�ndischen K�sten denen dann geht. Statt des Rechts auf die Sechen selbst hat sich 1776 auch eine Strandungsordnung f�r Oldenburg ein Recht auf einen bestimmten Lohn f�r deren 1800 eine solche f�r das Land Hadeln 1801 f�r West- Bergung entwickelt zugleich aber auch ein bestimm- preussen 1803 f�r Schleswig-Holstein folgte w�hrend tes Recht auf die Bergung j a sogar eine Pflicht au Bestimmungen �ber das Verfahren bei Bergung ge- strandeter Schiffe sie setzen einen mehr oder minder hoch tiunnirten Lohn f�r dieselbe fest haben meist sehr dettillirte Vorschriften �ber die Vertheilung ausserdem das Allgemeine Preussische Landrecht und dieser. Alle oben erw�hnten Verordnungen enthalten das 1805 publicirte Schwedisch-Pommersche Seerecht ebenfalls hierauf bez�gliche Bestimmungen enthielten. Sehen wi r einstweilen von dem Allg. Pr . Land- recht ab so characterisiren sich die �brigen Gesetze mehr als Modificirungen des bestehenden denn als dieses Bergelohns unter die einzelnen Betheiligten Sch�pfungen neuen Rechts. Es umfassten diese aller- machen die Theilnahate an denBergungsarbeiten auf dings immer nur fQr einzelne Territorien erlassenen Anfordern der Strandbeamten zur Pfliohr und drohen Verordnungen so ziemlich das gesammte Deutsche

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