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Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1891

Bibliografische Daten

fullscreen: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1891

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-324
Titel:
30. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1893
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831230

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und Seiner Umgebung
  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1891
  • Titelseite
  • Impressum
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorbericht
  • I. Vorträge bei der 21. Jahres-Versammlung in Bodman-Überlingen am 31. August und 1. September 1890
  • II. Abhandlungen und Mitteilungen
  • 1. Die Mettnau bei Radolfzell
  • 2. Trachten am Bodensee
  • 3. Über die Bodenseeschule
  • 4. Das Landkapitel Ailingen-Theuringen der ehemaligen Konstanzer und das Landkapitel Tettnang der jetzigen Rottenburger Diözese mit Ausdehnung auf die benachbarten alten Landkapitel Saulgau, Ravensburg, Lindau und Linzgau
  • 5. Das Rathaus in Meersburg und Einiges mehr. Lokalgeschichtliche Studie
  • 6. Herr Eduard von Pfister. Nachruf
  • 7. Auszug aus der Chronik der Stadt Lindau. 1890
  • III. Vereinsangelegenheiten
  • Errata

Volltext

101 gleiche» aus den Actis zuvor und dem damals erfolgten Entscheid geht hervor, daß man in solcher Ausmarkung und Begleichung des hohen und niederen Obrigkeitsbezirkes von wegen der Mettnau und deren von Reichenau darzu niemalen verkündet habe, noch auch wollen, endlich weil die Stadt 
derselben Zeit die hohe Obrigkeit aus erstberührter Mettnau wider die 
Nelleuburger verfochten und zum Teil darvor geübt, heruacher aber laut 
des 
letzteren Entscheid verglichen worden." 
Man 
würde sich aber allhie auch zu erinnern haben, was die Stadt 
Radolfzell 
nach 
ihrem Vermögen bei ausgestandenen Ketzer- und Lutherischen 
eingerissenen 
Irrtümern, als das Stift Konstanz von zugewandten Übeln 
bedrängt, 
angefochten 
und in exilio gewesen, ihren viel Gutthat christlich 
und 
mitleidentlich 
erzeigt, daher man sich solcher Ungelegenheit um so 
weniger 
versehen 
hatte. 
... 
In der Investitura fei eben Mettnau, Hag­ 
nau 
2C. 
nicht 
inbegriffen. 
Aus 
der mehr angezogenen Vertragskonfirmation 
wäre 
genugsam 
offenbar, 
daß 
solche bei hundert Jahren also observiert, 
konsequenter 
auch 
dies 
approbiert 
und kündig gehalten worden, daß dann 
darüber 
Marken 
aufgericht 
und 
gesetzt 
worden, woher aus diesem leichtlich 
abzunehmen, 
weil 
in 
solchem 
Vertrag 
ausdrückliche Lauchen (Lauchen = 
Lachen 
----- 
Marksteine) 
benennt 
worden, 
benammtlich des Schotterbäumlein, 
Mühlin- 
und 
Landgraben, 
Apfelbaum, 
Büchsenschützenhäuslein, und eben 
nit 
Not 
gewesen, 
daß 
man 
irgend 
einer 
Mark 
einen 
sondern Namen geben 
müsse, 
bevorab, 
weil 
der 
Vertrag 
lauter 
mit 
sich 
bringe, wo der Ansang, 
das 
Mittel 
und 
der 
Weg 
einander 
nach 
bis 
zum 
Ende 
folge, 
als die natür- 
liche 
Markung 
gleichsam 
auf 
dem 
Rücken 
trage; 
daß 
aber 
solche dieser Zeit 
etwas 
unsichtbar 
worden, 
hätte 
man 
hernach 
eine 
frische 
Umsteinnng gegeben 
nach 
Anzeig 
und 
klarlicher 
Ausführung 
oft 
angezogenen 
Vertrages, und 
wäre 
es 
derenden 
beschaffen, 
wie 
wahr, 
daß 
wohl 
in 
20 
Jahren 
die 
Marken 
hätten 
Vorsitzen 
(?) 
können, 
geschweig 
von 
so 
langer 
Zeit 
her. 
So 
gestände 
man 
dem 
Herrn 
Bischof 
die 
Obrigkeit 
im 
Boden 
und 
Unterstroh, 
so 
viel 
es 
Radolfzell 
bedürfte, 
nit 
anders 
dann 
mit 
seiner 
Maß, 
dann 
die 
Stadt 
habe 
in 
selbigem 
ein 
Rheinsnil 
von 
der 
Fihlin 
(?) 
hinaus 
in 
den 
See, 
im 
Übrigen 
ließe 
man 
es 
sein, 
was 
die 
Umstößer 
des 
See 
in 
Aufrecht- 
und 
Annehmung 
mit 
Ihrer 
Hoheit 
sich 
verglichen, 
doch 
denen 
von 
Radolfzell 
an 
ihrem 
alten 
Herkommen 
ohn 
schädlich 
Man 
solle 
sich 
vor 
dem 
absurdum 
hüten, 
gestalt 
sich 
dann 
die 
Reichenauer 
Beamten 
vernehmen 
lassen, 
daß 
sie 
auch 
mit 
Wachsung 
des 
Wassers 
und 
See 
gar 
an 
und 
in 
die 
Stadt 
die 
Obrigkeit 
suchen 
wollten, 
welches 
man 
keineswegs 
gestatten 
wollte 
und 
würde 
man 
mit 
der 
angenommenen 
Fischerordnung 
die 
Obrig- 
feit 
sowohl 
an 
die 
Stadtmauern 
oder 
in 
die 
Stadt 
ziehen 
und 
erzwingen 
wollen, 
ohngeachtet 
diese 
beide 
separata 
Jura 
seien, 
wie 
auch 
vermeldte 
Stadt 
ihre 
Jagd 
aus 
der 
Hagnau, 
Mettnau, 
Haardt 
und 
der 
Endten 
besucht 
und 
selbige 
zu 
exerzieren 
nicht 
unterlassen 
werde. 
Man 
könnte 
auch 
Ihrer 
Hoheit 
im 
wenigsten 
bestehen, 
daß 
dieser 
der 
Marknngssach 
halber 
erregter 
Streit 
ein 
„accessorium 
der 
Spenn" 
sei, 
so 
das 
Gotteshaus 
Reichenau 
mit 
der 
Landgrafschaft 
Nellenburg 
viel 
lange 
Jahre 
her 
habe, 
sintemalen 
man 
wegen 
dieser 
Markung 
eben 
jetzt jetzt
	        

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