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47. Jahrgang (1910)

Bibliografische Daten

fullscreen: 47. Jahrgang (1910)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-324
Titel:
30. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1893
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831230

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 47. Jahrgang (1910)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

7. Jahrg. HANSA. Deutsche nautische Zeitschrift. Die neuen Seeversicherungs-Bedingungen. 1127 Der iu der Nummer Ihrer Zeitschrift vom 5. Nov. Selbstverst�ndlich kanu diese Gefahr sei es einzeln a. c. seitens Mercator in der Wirtschaftlichen Kund- sei es dauernd gegen Pr�mienzulage von deu Asse- schau angef�hrte Angriff gegen die Assekuradeure be- kuradenren �bernommen werden aber die Allgemeinen z�glich der neuen Seeversicherungs- Bedingungen ganz Versicherung8 - Bedingungen bieten die Basis wenn besonders hinsichtlich Frcizeichnung in deu Konnosse- k e i n e Spezialabreden vorliegen und deshalb ist es klar menten ist leider so au�erordentlich unbestimmt und da� auf dem Wege der Konnossementsbestimmungen der verschleiert da� es kaum m�glich ist darauf zu ant- Reeder nicht die Macht haben kann und darf die A n - worten und m�chte ich anheim geben den Verfasser spr�che au seine Assekuradeure nach Belieben zu erh�hen. zu fragen ob er nicht bereit ist seine Bedenken in klarerer Form mitzuteilen denn es handelt sich zurzeit nicht darum da� die Assekuradeure etwas durchsetzen wollen sondern augenblicklich findet vor Handels- kammern Reederei-Vereinen nnd weiteren Kreisen eine allgemeine Begutachtung und Beurteilung statt was j a gerade verhindern soll da� Sch�rfen eingef�hrt werden. Diesem Ziele wird der angezogene Artikel nicht gerecht denn er spricht nur aus da� der Reeder dem Assekuradeur gegen�ber nicht das Recht haben solle nach Belieben Konnossementsklauseln zu bestimmen aber es ist nicht einzusehen da� hierdurch eine Be- unruhigung der Interessenten oder gar eine Beschwerung des Reeders entstehen kann denn dar�ber darf gar kein Zweifel herrschen da� der Versicherer von Waren be z�glich etwaigen R�ckgriffs gegen den Reeder an die Kotinossementsklauseln gebunden ist uud da� der Asse- kuradeur auch nicht verlangt auf diesen Zustand Ein- flu�zu gewinnen. E s kann sich also nur darum handeln oh der Reeder einseitig in die Konnossemente Bestim- mungen aufnimmt welche geeignet sind s e i n e also des Reeders Anspr�che gegen seine Assekuradeure zu erh�hen und das darf nicht sein. Die Bem�hungen zwischen Verladern und Reedern eine Eiuiguug �ber die allgemeinen Konnossements- bestimmungen herbeizuf�hren haben gar keinen Z u - sammenhang mit der hier vorliegenden Materie denn der Assekuradeur gibt dem Wareuversicherungsnehmer das Recht sich Konnossementsklauseln ohne weiteres zu unterwerfen und so soll es ja auch bleiben selbst verst�ndlich imRahmen des allgemein Orts- oder Handels- �blichen uicht in bezug auf au�ergew�hnliche Anreden die beispielsweise vorliegen w�rden wenn der Ablader einer Ladung besonders verabreden sollte da� ein etwaiger Schaden durch L�schwasser im Brandfalle nicht in gro�er Haverei zu ersetzen sei etc. Um die Unm�glichkeit klar zu tunm�ge folgendes Beispiel dienen EinReeder schlie�t eine Holz-Charter und verabredet iu dem Konnossement la� Seewurf von Holz ab Decklast iu Havarie - Grosse verg�tet werden soll. Hiernach hat also der Reeder seinen Anteil an der verlorenen Decklast zu bezahlen ganz im Gegen- satz zu allen Havarie-Grosse -Gesetzen nnd den York und Antwerp Rules welche alle die Gefahr des See- wurfes von Decklast auschlie�lich dem Eigent�mer der Ware belassen. Soll jetzt der Versicherer des Schiffes pl�tzlich gezwungen sein unter dem Namen Havarie- tjrosse dem Reeder einen Teil der geworfenen Decklast zu ersetzen nur weil dieser aus Gesch�fts- und Fracht- Interesse es wirtschaftlich f�r notwendig erachtet hat versage es mir deshalb auf die in demoben erw�hnten seinerseits diese Gefahr zu �bernehmen f Schreiben erw�hnten Einzelheiten einzugehen. Entscheidungen des Reichsgerichts. Schiffsunsfall. Regre� unter den mehreren Sch�digern. Urteil des 1. Zivil-Senats vom XL September 1910 in Klage der Ladungseigentumer ve.gieiohsweise zwei Drittel des Kuchen Packetj�hrt Kl. wider Xordd. Flu�dampfschiff. Schadens mit 913029 Mk. Sie behauptete aber da� die Be- A.-G. Bekl. Rej. 1 334109. klagte ein deliktisches Mitveischulden an dem Unf�lle tr�fe weil sie es entgegen dem 22 Hamb. Haf. Oes. unterlassen babe f�r n�chtliche Bewachung der Schute zu sorgen. Infolge- dessen sei die Schute mittels deren ein mit den Ladungs- In der Nacht vom 22. auf den 23. M�rz 1907 war aus dein Speigatt des im Hamburger Hafen liegenden der Kl�gerin geh�rigen Dampfers rBadenia Wasser in eine der Beklagten geh�rige beladeue Schute geflossen wodurch die Schute fr�h eigont�mern abgeschlossener Frachtvertiag auszuf�hren war morgens gesunken war. Die Kl�gerin erkannte uin Verschulden von ihrem ordeutlichen Liegeplatz vertrieben und unter das ihrer Schiffsbesatzung an diesem Unf�lle an und bezahlte auf j Speigatt der ladenia geraten. Die Kl�gerin vorlangte daher Hamburg 5. November 1910. P. Plass. Mercator schreibt darauf Ich m�chte zun�chst bemerken da� von einem Angriff gegen die Assekuradeure in der letzten Wirtschaftlichen Rundschau doch wohl nicht gesprochen werden kann. Hingewiesen ist lediglich auf die gro�e Bedeutung der neuen Seeversicherungsbedingungen und namentlich auf den 82 derselben. Eine bestimmtere Ausdrucksweise habe ich absichtlich nicht gew�hlt weil es naturgem�� nicht Aufgabe der Wirtschaftlichen Rund- schau sein kann eine bedeutungsvolle Angelegenheit bis in ihre Eiuzelheiten hinein zu er�rtern. Immerhin erschien es mir wertvoll die .Reedereikreise auf eine sehr wichtige Bestimmung des Entwurfs hinzuweisen. Diese Bestimmung ist umso bedeutungsvoller als sie in deu bisherigen Bedingungen meines Wissens nicht enthalten war. Ich bin �berzeugt da� sie bei deu von Herrn Generaldirektor Plass erw�hnten Verhandlungen eingehend er�rtert werden wird. Sie kasuistisch vor- her irgendwo iu der Presse zu er�rtern scheint mir nicht angezeigt da der schriftliche Weg f�r eine Ver- st�ndigung tats�chlich zu umst�ndlich sein w�rde. Ich

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