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28. Jahrgang (1891)

Bibliografische Daten

fullscreen: 28. Jahrgang (1891)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-309
Titel:
28. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1891
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831228

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Juni
Band, Heft, Nummer:
6

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 28. Jahrgang (1891)
  • Gesamtindex
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

Deutsche nautische Zeitschrift. Organ f�r Seewesen Schiffbau und Schiffsmaschinenkunde. Verantwortlicher Redakteur R . L a n d e r e r . Verlag von Eckardt Messtorff inHamburg1 . Erscheinungsweise. �io Deutsche nautische Zeitschrift er- scheint jeden Sonnabend. Bestellungen. Alle Buchhandlungen Post�mter und Zeitungs-Expeditionen des In- u n d Aus- landes sowie die Verlagsbandlung nehmen Bestellungen entgegen. Anfragen und Mittheilungen sind an die Redaktion Hamburg Steinll�ft Nr. 1 zu richten. Preis. Im Bachhandel viertelj�hrlich 4 Mark deutsch - �sterreichischen Postverkehr 4 Mark 75 Pfg. im Weltpostverein 5 Mark I. Jahrgang. Hamburg den 6. Juni 1891. M 10. Inhalt Aufdem Ausguck. Ueber Kin-Kxccntvr-Stiiicriiiigcii. Kchltiss. New-Yorker Spritzenboot Bekanntmachung betreffend das Veridarungsweeen. leber eogonen und Seekarten. Seeamtsentsclieiclunjren. Vermischtes. .Schiffbau. SchiflsvcrkSufc. Vereintnachrichten. Frachtenberichte. B�chenaal. Nach- richten fiii- Scitidircr. Auf dein Ausguck. In lein englischen Unterhause wurde vor Kurzem an den Pr�sidenten des Handelsaintes die Pr�ge gerichtet ob es zu seiner Kenntniss gelangt sei. dass in Folge des Tierladegesetzes englische lici Lloyds classiticirte Schifte ins Ausland verkauft weiden damit sie unter fremder Flagge nicht allein in fremden sondern auch in englischen H�ten tiefer laden d�rfen als ihnen dies his jetzt gestattet D e r betrettende Pr�sident wurde gleich- zeitig ersucht einesteils beim Comite of Lloyds dahin zu wirken dass solchen Schiften die lasse entzogen werde und anderenteils zu veranlassen dass britische und fremde Schifte in den H�fen Grossbritanniens hinsichtlich der Beladung gleich- massig behandelt werden. Aus der Erwiderung desbetreffenden Ministers ist der Punkt welcher sich auf die Behandlung d�rfen so w�rde es die Pflicht des ersten Beamten des Handelsaintes sein auf den Bericht des B e- sichtigers hindasSchill anzuhalten ebenso wiees die Itlicht des Besichtigers ist. alle solche F�lle welche zu seiner Kenntniss gelangen zu melden. Das Handelsamt ist nurdann berechtigt in H�fen Grossbritanniens sich in die Beladung fremder Schifte einzumischen wenn solche Schifte unsicher sind wegen leberlastung und ungeh�riger Beladung. Es ist demnach klar ausgesprochen dass auf fremde Schiffe nurdann die Bestimmung desTief- ladegesetzes angewandt wird wenn eine ersichtliche leberladung den Besichtiger zu einer Meldung an das Handelsamt herausfordert und dieses in Folge dessen das Schill anh�lt. Dass Schiffe welche fr�her die englische Flagge gef�hrt und unter dieser mit der Tieflademarke versehen worden sind leichter in den Fall kommen bei einer zu tiefen Belastung angehalten zu werden fremder Schiffe durch das Handelsamt bezieht von als andere ist nat�rlich klar da die Beamten des Wichtigheit weil dadurch die seinerzeit auf dem deutschen nautischen Vereinstage von Seiten des Directors desGermanischen Lloyds ausgesprochene sp�ter aber vielfach bestrittene Behauptung �ber die Anwendung des englischen Gesetzes auf fremde Grifte best�tigt wird. Die Entgegnung besagt n�mlich Folgendes Wenn ein Schiff unter fremde Plagge gebracht worden ist und nun in einem Halen des Vereinigten K�nigreichs tiefer ladet als e fr�her unter englischer Flagge dies h�tte thun Handelsaintes bei diesen die Angaben einer gege- benen Grenze f�r die zul�ssige Belastung ander Hand haben. Die Er�rterung ist aber noch aus einem anderen Grunde f�r die deutschen Schiftfahrtskreise von Interesse weil man daraus ersieht dass die englischen Rheder um den Nachtheil aufzuheben welcher ihnen aus derEinf�hrung der TieHadelinie erwachsen ist danach streben das Gesetz auch anderen Nationen aufzub�rden und bei lein grossen im 50 Pfg. Einzelne Nummern a 50 Pfg. Anzeigen. F�r dio dreigespaltene Petitzeile oder deren Kaum werden 40 Pf. berechnet. Annahme Durch die Verlagshandlung sowie die Annoucen Expeditionen. Erstere ertheilt auch Auskunft �ber Keilagen u.. w.

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Zitierempfehlung

Richter, Julius. Das Deutsche Kolonialreich Und Die Mission. Verl. d. Basler Missionsbuchhandlung, 1914.
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