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16. Jahrgang (1879)

Bibliografische Daten

fullscreen: 16. Jahrgang (1879)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-132
Titel:
16. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1879
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831216

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Dezember
Band, Heft, Nummer:
12

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 16. Jahrgang (1879)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

kommen so verhalt es sich mit denselben doch �hnlich w ie mit andern nur unter besonderen Umst�nden entstehende Aus- gaben bei derSceschilllahrl. wie z.U. Auscisungskosteu. Loot- sengelder Art. 622 H.-G.-B. Besch�digung des Schiffes und des Zubeh�rs durch Prangen Art. 719 No. 3. welche nicht als grosse Havarie angesehen werden sondern vom Verfrachter zu tragen sind. Die Art. 640 u. 643 No. 4 H.-G.-B. beruhten den Fall dass nach dem Beginn der Heise w�hrend einer Ausbes- serung desSchiffs die Unter gel�scht werden enthalten aber keine Vorschrift in Betreff der Verpflichtung zur Bezahlung der Kosten. Art. 515 des preuss. Entwurfs gestaltete dem Ablader die Ladung andem Orte wo dasSchilf sich befinde gegen Bezahlung dervollen Fracht zur�ckzunehmen wenn das Schiff wahrend der Reise ausgebessert werden m�sse. F�r den Fall dass ein Ablader nach der Einladung der G�ter ohne ge- setzlichen Grund von dem Frachtvertrage zur�cktreten wolle enthielt derEntwurf im Art. 517 die Bestimmung dass hierzu die Genehmigung aller �brigen Ablader erforderlich seiund dass der zur�cktretende Ahlader dem Schiffer ausser der Frachtentsch�diguug die Kosten zu erstatten habe welche durch das Einladen u n d Ausladen d e r herausgenommenen sowie durch das Umladen der im Schiffe verbleibenden G�ter entstehen w�rden i n den Motiven war hierzu bemerkt Darin dass der Ablader bei nothweiidig werdender Reparatur desSchills auch ohne Genehmigung deriihrigen Ablader undohne Krsatzder durch den R�cktritt entstehenden Aus- und Umladekosten zu- r�cktreten d�rfe liege der Unterschied zwischen dem wegen der Reparatur berechtigten und dem unberechtigten R�cktritt. In der Commission zur Berathang des 1I.-G.-B. wurde sowohl fUr den Fall wenn das Schiff wahrend der Reise ausgebessert werden m�sse und der Ahlader ausdiesem Grunde die Ladung herausnehme als f�r die gegenw�rtig in den Art. 30-l32. ti36638 erw�hnten Falle der Vorschlag gemacht dass. wenn der Zufall bloss die Ladung treffe dieKosten der Ausladung oder der Ausladung und Wiedereinladung ausschliesslich vom Betrachter getragen werden in allen �brigen F�llen die allge- meinen Regeln Uber die Tragung der L�sehiingskosten Art. 594 H.-G.-B. Anwendung Huden sollten ehr. Berathungspro- tokolle S.2371. Dieser Vorsehlag wurde angenommen und der Antrag die fraglichen Kosten in allen F�llen der erw�hnten I Uebernehmung derdurch die L�schung und Aufbewahrung der Waaren am Lande entstandenen Kosten gegen die Ladungs- interessenten zusteht. Ein solcher Anspruch kann sich aber nicht auf die Grunds�tze von der grossen Havarie st�tzen deun um die Anwendung dieser zu rechtfertigen gen�gt es nicht dass die Aufwendung im gemeinsamen Interesse von Schiff und Ladung gemacht sind sondern es muss sich dabei um die Er- rettung von Schiff und Ladung aus einer gemeinsamen Gefahr gehandelt haben. Verkl. wurde vielmehr auf Grund des er- w�hnten Umstandet nur aus der Gesch�ftsf�hrung einen Er- satzanspruch herleiten k�nnen wobei f�r den Beitrag derein- zelnen Ladiingsinteresscnten wesentlich auf die durch ihre spe- ziellen Waaren veranlassten Kosten R�cksicht zu nehmen sein w�rde. Dass das H.-G.-B. in derartigen F�llen iu welchen es sich um eine Aufwendung zum gemeinsamen Besten von Schiff und Ladung handelt nicht die Grunds�tze dergrossen Havarief�r die Repartition der Kosten hat zur Anwendung bringen wollen ergiebt unzweifelhaft dieBestimmung desArt. 709 No. 2. der zufolge die Reclainekosten auch wenn Schiff und Ladung zu- sammen mit Erlolg reclamirt werden nicht als grosse Havarie anzusehen sind. V on dem Gesichtspunkte der Gesch�ftsf�hrung aus istderAnspruch desVerkl. iu dem gegenw�rtigen Rechts- streit nicht begr�ndet. Verkl. hat ferner als grosse Havarie Kosten geltend ge- macht welche e r t�r die Annahme von besondern nicht zur Schiffsmannschaft geh�rigen Arbeitern um das Schiff lenz z u pumpen verausgabt hat. So weit es sich darum handelte das Schilf zu der Zeit w�hrend die Ladung sich darin befand �ber Wasser zu halten m�gen dieAusgaben welche f�r ausseror- dentliche H�lfe bei den Pumpen erforderlich gewesen sind als grosse Havarie anzusehen sein weil seihige bestimmt gewesen sind das Schilf und dieLadung vor dergemeinsamen Gefahr des Untersinken IU retten efr. Arnould on the law of marine insurance 5.Aullage von Maclaclilan. Bd. 18. 847 Cacoret traite sur les assurances maritimes IL S. 133 134. Soweit dagegen die erw�hnten Kosten entstanden sein sollten nach- dem dieLadung ausdem Schiffe herausgenommen war um eine genaue Untersuchung des Schiffs und die Instandsetzung zu erm�glichen fallen sieals die Ausbesserung desSchiffs betreffend dem Verfrachter allein zur Last. Aus der Rechnung und dem betreffenden Belag ergiebt sich dass 4 Mann 2 Tage und 2 N�chte gepumpt haben. Eine n�here Angabe dar�ber wann diese Arbeit ausgef�hrt ist fehlt. Erk. d. I. Sen. d.R.- Ob.-H.-�. v. 20. Febr. 1879 in S. Garms Verkl wider K�seberg u. Gen. Repert. Str. 153878. V erschiedenes. Die besten Dimensionen der Propeller-Schrauben sind noch so wenig wissenschaftlich genau festgestellt dass nachdem erst k�rzlich die Proben des Panzerschiffes Iris e 268 3 dass die Waaren auch in ihrem eigenen Interesse aus dem Schiffe h�tten herausgenommen undsoweit nicht deren Ver- kauf nothweiidig gewesen am Lande h�tten aufbewahrt wer- den m�ssen dass also die in Rede stehenden Maassnahmen im Interesse desSchiffes wie derLadung gelegen h�tten. Dieser Umstand kann die Anwendung der Regeln vonder grossen Nothhafen anzulaufen gcn�thigt ist. Kine Ausdehnung dersel- ben istnicht zul�ssig dadasEinlaufen ineinen Nothhafen eine ausserordentliche mit aussergew�hnlicbcn Kosten verbun- dene Maassrcgel istund ausdiesem Grunde als grosse Havarie behandelt wird. Dagegen kann das L�schen eines leckge- wordeneu Schiffes um dasUntersinken zu verh�ten und das- selbe inStand zusetzen t�r sich allein nicht alseine solche I Havarie nicht rechtfertigen. Esmag sein dass dem Verkl. ausserordentliche Maassregel angeschen werden Wenn der- j aus dem angegebenen Grunde ein Anspruch auf theilweise artige Kosten auch nicht regelm�ssig bei allen Seereisen vor- Art nach Maassgabe derGrunds�tze �ber die grosse Havarie I zu repartiren abgelehnt. Bei derDiskussion wurde der Ein- wand erhoben dass die Bestimmung nicht konsequent sei da f�r den Fall dass der Zufall das Schiff allein getroffen habe nicht vorgeschrieben werde dass die Kosten derL�schung von dem Verfrachter allein zu tragen seien. Hierauf wurde ent- gegnet dass hierin keine Unbilligkeit liege weil der Befrachter im Stande sei im Voraus zu �bersehen welche Zufalle das Schiff m�glicherweise treffen k�nnten unddarnach Stipulati- onen einzurichten dass dagegen derVerfrachter sich nichtin einer solchen Lage befinde weil ermeistens nicht im Voraus wisse welche Waaren ihm zur Verschiffung �bergeben w�rden Protokolle S. 2429 u. 3o ein Grund welcher f�r den Fall dass das Schiff w�hrend der Reise einer Reparatur unterzogen werden muss nicht passt. Bei derRedaction erhielt diese Bestimmung inBetreff der Kosten eine beschr�nktere Fassung sie wurde auf den Fall 1 gelielerten Torpedoboote Versuche mit 25 verschiedenen Schrau- in welchem die Waaren wegen einer Ausbesserung des Schiffs ben hatanstellen lassen. Das Resultat derselben ist so ent- herausgenommen werden nicht erstreckt Berathuugs - Proto- i muthigend als m�glich es scheint als ob f�r jedes Schiff eine kolle S.2447 Art. 544 und 545 undin dieser Beschr�nkung besondere Schraube die passendste ist und dass dem reinen ist siein dasH.-G.-B. aufgenommen. Aus welchen Gr�nden I Zufall dabei die F�hrung zuf�llt. Auch die bis dahin sich die Ab�nderung des ersten Beschlusses der Commission vor- Bahn brechende Ansicht alsob die bei gen�gender Sicherheit genommen ist l�sst sich aus dem Berathungs-Protokollc nicht j leichtere Schraube die wirksamere sei istwieder hinf�lligge- ersehen. mit 4 Serien von Schrauben beendet sind bei welcher Gelegen- heit das Schiff schliesslich seine eigenen Constructeurs L�gen strafte jetzt die englische Regierung an einem von Yarrow Co. Eine ausdr�ckliche Bestimmung dar�ber von wem die Kosten der L�schung der Unterbringung der Waaren am Lande und derWiedereinladung zu tragen sind wenn ein Schiff w�h- j dem richtigen Wege war insofern jetzt die Hypothese Boden rend derReise reparirt werden muss und ausdiesem Grunde die Herausnahme d e r Ladung erforderlich ist wurde hiernach nicht getroffen. Die erw�hnten Verhandinngen k�nnen aber in keiner Weise ein Bedenken gegen dieobigen Ausf�hrungen erregen sieergeben vielmehr dass dieCommission Kosten der in Rede stehenden Art nicht zur grossen Havarie hat reebnen wollen. Aus dem Vorstehenden ergiebt sich dass die Kostender L�schung und der Unterbringung der Waaren am Lande in einem Falle der vorliegenden Art nicht als grosse Havarie an- gesehen werden k�nnen wenn diese Maassnahmen ausschliess- lich im Interesse desSchilfs um dessen Ausbesserung zu er- 14 Knoten betragen dieMaschine 10500 indie. P.K. stark m�glichen getroffen sind. Von dem Verkl. wird behauptet werden. Druck TOB Au. Meyer A Dieckmann. Hamburg. Altrrwall 98. worden. Fast scheint es als oh Mac Intosh mit seiner bieg- samen Schraube worauf er am 22. Jan. 1847 bereits ein Patent genommen hatte ohne damals Erfolg zu erringen doch auf gewinnt dass die Schraube die vorz�glichere sein d�rfte welche hei gleicher Sicherheit die elastischere ist. Popowka-Yacht. An Stelle der anden K�sten derKrim in diesem Sommer gescheiterten Yacht Livadia istf�r den russischen Kaiser jetzt bei John Elder Co. in Glasgow eine Popowka in Bestellung gegeben. Dieselbe soll 230 lang werden auf 153 Breite an der breitesten Stelle vorn 6hinten 16 tief gehen und dort 3 Schrauben erhalten. Mit dem Aufbau auf der ger�umigen Plattform erh�lt das Schiff bis zu 46 Tiefe. Seine contraetlich bedungene Geschwindigkeit soll mindestens

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