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16. Jahrgang (1879)

Bibliografische Daten

fullscreen: 16. Jahrgang (1879)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-132
Titel:
16. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1879
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831216

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Februar
Band, Heft, Nummer:
2

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 16. Jahrgang (1879)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

Redigirt und herausgegeben von W. von Freeden. Bonn Thoma-Strasse 9 . Commission Expedition Fr. Foerster in Leipzig. Die Hansa erscheint jeden 2. Sonntag. Bestellungen bei der n�chsten Post oder Buchhandlung oder bei der Redaction. Sendungen an die Redaction oder Expedition Aiterwall 2H Druckerei der Hansa. Abonnement jederzeit fr�here Nummern nachge- liefert. Abonnementspreis vier- telj�hrl. f�r Hamburg VM. t�r ausw�rts 8 8 sh. Stcrl. Einzelne Nummern60 nl. Wegen Inserate welche mit 85 -4 die Petitzeile be- rechnet werden beliebe man sich an die Expedition in Hamburg zu wenden. Von fr�heren Jahrg�ngen sind noch in v�llig completem Zustande vorhanden u.werden gut gebunden in der Expedi- tion abgegeben Jahrg. 1872 1874je zu4M1876zu5. 1877 zu 7 Ji1878 zu 9 JL No. 3. Sechszehnter Jahrgang. HAMBURG Sonntag den 2. Februar. Zeitschrift f�rSSee-wesen. Inhalt �ffentlicht. Da andere Regierungen theilweise zu an- dern Resultaten gelangten so wurden die einzelnen Bemerkungen s�nimtlich der englischen Regierung wieder zur�ckgesandt. D a dieselbe aber einer m�nd- lichen Durchberathung Seitens aller Seestaaten un- zug�nglich blieb so konnte nur eine bureaukratische Erw�gung dieser einzelnen Monita vorgenommen wer- den aus welcher endlich ein neuer ..Entwurfvon Vorschriften zur Verh�tung des Zusammenstossens der Schiffe auf Secu hervorgegangen ist und sollen jetzt die Regierungen von Grossbritannien Frankreich Vereinigte Staaten von Nordamerika Deutschland Italien Belgien Spanien. Portugal Oesterreich also noch nicht denselben definitiv angenommen und die Verk�ndigung desselben zum 1. Juli als Gesetz in Aussicht gestellt haben. Ein fr�herer Termin sei nicht m�glich da nach den Vorschriften s�mmtliehe Schiffe mit Nebelh�rnern zu versehen seien und die Parla- mente ihre Zustimmung zu geben haben. Au letztem wird es also sein noch die letzte Gelegenheit wahr- Der neue Entwurf des Strassenrcchts zur See oder der Vorschriften zur Verh�tung des Zusammeustossens von Schiffen auf See. Die York und Antwerpen Regeln. Vom Vorstande des Deutscheu Nautischen Vereins. Germanischer Lloyd. Internationales Register t�r 187. Seeamtliches. Germanischer Lloyd. Seeunf�lle. Nautische Literatur. Oer neue Entwurf des Strassenrechts zur See oder der Vorschriften zur Verh�tung des Zusammenstossens von Schilfen auf See. In unserer No. 4 des Jahrganges von 1S77 waren wir in der Lage unsern p. t. Lesern die Beschl�sse der technischen Commission f�r Seeschifffahrt �ber das neue Strassenrecht auf See mitzutheileu. Dieselben zunehmen Unheil zu verh�ten Reformen abzulehnen waren gefasst auf Grundlage eines von der englischen die keine Verbesserungen sind und andere durchzu- Regierung vorgelegten Entwurfs welche wiederum durch die franz�sische Regierung in Folge der Colli- sion der Ville du Havre und der Lochearne auf freiem Ocean und wegen der zunehmenden H�ufigkeit der Collisiouen �berhaupt endlich vermocht worden war die seit 1862 von der Entwicklung der Seefahrt �berholten und sonst vielfach verfehlten Verordnun- gen �ber das Strassenrecht zur See zur Revision zu verstellen. Die englische Regierung hatte wegen dieser dringenden Aufforderung der franz�sischen Regierung im Jahre 1874 die Angelegenheit dem britischen Par- lamente unterbreitet und aus einer parlamentarischen Untersuchungs-Commissiou war ein neuer Entwurf hervorgegangen der im Jahre 1876 den Regierungen der andern seefahrenden Nationen mitgetheilt wurde. So musste denn auch Deutschland d. h. das offizielle Deutschland trotzdem das alte Gesetz von 1862 hier erst 1871 verk�ndet und sp�ter von offizi�sen und offiziellen Federn krampfhaft gegen alle Keform-Ver- suche vertheidigt war die spassigen Hansa-Affairen von 1872 sind ja wohl noch nicht vergessen sich daran machen diesen neuen Entwurf durchzuberathen Iund ist das Resultat derselben im Februar 1877 vor- setzen welche wenigstens ebenso nothwendig sind als diese neuen Vorschl�ge des j�ngsten Entwurfs. Das Reichskanzleramt hat nachstehende deutsche Uebersetzung der vereinbarten Vorschriften den ein- zelnen Landesregierungen der K�stenstaaten zur Er- kl�rung vorgelegt welche wir hier vollst�ndig mit- theilen damit man das k�nftige Gesetz im Ganzen �bersehen kann weil eine nur einfache Bezugnahme aut die vielfach verlassenen Beschl�sse unserer Com- mission leicht verwirrend h�tte wirken k�nnen. Wir werden nicht verfehlen weiter unten einige vorl�ufige Ausstellungen auzuf�gen. Einleitung. Artikel 1. In den folgenden Vorschriften gilt jedes Dampf- schiff welches nur unter Segel und nicht unter Dampf fahrt als Segelschiff dagegen jedes unter Dampf fahrende Schiff mag es zugleich unter Segel sein oder nicht als Dampfschiff. Artikel 2. Die in den folgenden Artikeln erw�hnten Lichter und keine audern m�ssen heijedem Wetter von Sonnenunter- gang bis Sonnenaufgang gef�hrt werden. Artikel 3. Ein Dampfschiff muss wenn es in Fahrt ist f�hren a. an oder vor dem Fockmast nicht niedriger als 5 m �ber dein Sehiffsrunipf und wenn die Breite des Schiffes Ii m Vorschriften �ber das F�hren von Lichtem. Lichter f�r Dampfschiffe.

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