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16. Jahrgang (1879)

Bibliografische Daten

fullscreen: 16. Jahrgang (1879)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-132
Titel:
16. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1879

Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831216

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
September
Band, Heft, Nummer:
9

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 16. Jahrgang (1879)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

Redigirt und herausgegeben vonW. von Freeden. Bonn Thoma-Strasse 9 . Commission Expedition Fr. Foer.ster in Leipzig. Die Hansa11 erscheint jeden 2. Sonntag. Bestellungen bei der n�chsten Post oder Buchhandlung oder hei der Redaction. Sendungen an die Redaction oder Expedition Alterwall 2S Druckerei der Hanta. Abonnement jederzeit rfibere Nummern nachge- liefert. Abonnementspreis vier- telj�hr f�rHamborg 2ytJi f�r ausw�rts�Jt 3 sh. Sterl. Einzelne Nummern 60 l6d. Wegen Inserate welche mit 86 -vi die Petitzeile be- rechnetwerden beliebe man sich an die Expedition in Hamburg zu wenden. Von fr�heren Jahrg�ngen sind noch in v�llig completem Zustande vorhanden u. werden gut gebunden in der Expedi- tion abgegeben Jahrg. 1872 1874 je zu 4 .If. 1876 zu 5M 1877 zu7.K 1878 zu 9.. Zeitsolirift f�r See-woson. Sechszehnter Jahrgang. No. 1 . HAMBURG Sonntag den14. September. INJ. Inhalt Die Gesellschaft f�r Reform und Codification des V�lker- rechts. I . Rechts etwas von der Pr�zision des positiven Gesetzes verleihen. E i n hervorragender Vertreter internationalen Hechts aus fr�heren Jahrhunderten Alberico Gentiii liegt hier in der N�he des diesj�hrigen Versammlungsorts be- graben. Geboren 1552 zuSanginesio musste er als Doctor der Hechte ausPerugia fl�chten kam l�SO nach England und lehrte b�rgerliches Hecht zu Oxford. Nachdem er sein ber�hmtes Werk �ber das Kriegsrecht geschrieben wurde er Advokat des K�nigs von Spanien beim Admiralitatsge- richtshofe u n d starb 1608 zu London. Seine Schriften waren ziemlich inVergessenheit gerathen. bis Prof. Holland von Oxford in einer Hede �ber ..Leben und Schriften von Gentiii im Nov. 1874 die �ffentliche Aufmerksamkeit wieder auf den Begr�nder internationalen Rechts lenkte und ausser einer Gedenktafel in St. Helena Kirche eine neue Ausgabe seiner Werke bewirkte welche ein eben so lauter Protest wie Mi l tons Gewalt Unterdr�ckung und Sbelgesetz gegen Di e j e t z i g e n Pa n z e r s c h i f f e . Deutsche Colonic Mnniz in Babia. Der Eisenschiffbau in West-Hartlepool. Aus Briefen deutscher Kapitaine. XIV. Uebersicht s�mmtlichcr auf das Seerecht bez�glichen Ent- scheidungen der deutschen und fremden Gerichtsh�fe Rescripts etc. der betreffenden Beh�rden etc.. einschliess. lieh derLiteratur der dahin bez�glichen Schritten etc. Nautische Literatur. Verschiedenes. Die Gesellschaft f�r Reform und Codification des V�lkerrechts hat ihre diesj�hrige Generalversammlung zu London in den R�umen der Guildhall unter dein Ehrenvorsitz des Lordmayors dieser Stadt in den Tagen vom 11. die seit einem Vierteljahrhundert inEuropage�bten Gewalt- 16. August abgeltalten. Anwesend waren etwa tiO 70 Mitglieder aus allen auch den entferntesten Theilen der Welt aus Europa wie aus Australien China Japan Amerika u. s. w. Nachdem der Lord- mayor die Versammlung herzlich begr�sst und seine guten W�nsche f�r die Erspriesslichkcit der bevor- stehenden Berathungen ausgesprochen hatte verlas Sir Robert Phillimore die eigentliche Er�ffnungsrede zun�chst ankn�pfend a nden freundlichen Willkomnis- gruss des obersten Vertreters einer Stadt welche wie keine zweite geeignet sei. i nihren Mauern G�ste aller Nationen zu empfangen u n d die Grunds�tze internationaler Rechtsprechung z u untersuchen dann aber sich wendend zu dem eigentlichen Zweck welcher Gelehrte undPraktiker vonallen V�lkern hier ver- sammelt habe. Diese Herren wollen auf eine richtige Grundlage stellen die Prinzipien des �ffentlichen uud privaten internationalen Rechts und in gewisser Beziehung auch die des �ffentlichen nationalen Rechts. Warnk�nig i n seiner philosophischen Rechtslehre unterscheidet drei Arten des Rechts insofern es die Verh�ltnisse entweder einzelner Personen oder ein- zelnerV�lker oder zwischen mehrerenV�lkern untereinander regelt und demgem�ss Privatreeht oder V�lkerrecht oder internationales Recht genannt wird. Es ist klar dass Ver- sammlungen wie diese das grosse Verdienst haben dass sie die �ffentliche Meinung i n verschiedenen Staaten har- monisch stimmen und den Grunds�tzen des internationalen thaten sind. Freilich es hat immer gegeben und es wird immer Leute geben welche alle Hegriffe internationalen Hechts verspotten die n u r Vergn�gen daran rinden das Recht zu verh�hnen undmitVerachtung die Grunds�tze der Moral von sieh weisen. Sie finden es albern und pe- dantisch dass Staaten in ihrem wechselseitigen Verkehr die ewigen Verpflichtungen der Gerechtigkeit h�her achten sollen als den vor�bergehenden augenblicklichen Vortheil. Sie verweisen tiiumphirend auf die F�lle wo das iesetz gebrochen wo die Gewalt an die Stelle des Hechts gestellt wurde und fragen ob die Vorsehung nicht immer auf Seiten der st�rksten Bataillone stehe. Sie sagen mit Salomo .lass unsre St�rke unser Hecht sein denn wasschwach ist. ist nicht Werth dass es bestelle. Und doch sind solche Reden so seicht wie sie freilich altsind. Die Exi- stenz internationalen Hechts l�ugnen heisst nichts anderes als das Recht �berhaupt l�ugnen denn was recht oder unrecht gegen einen Einzelnen ist muss auch recht oder unrecht gegen mehrere unter denselben Gesetzen lebende Mensehen d. h. gegen eine Nation sein. Jene Sp�tter vergessen dass alle Staaten in Krieg oder Frieden zum Zweck der Rechtfertigung ihrer Handlungen an das Recht appelliren dass es allgemein anerkannte Gebr�uche und Sitten giebt dass die grosse Familie der Staaten gewisse Schriftsteller als gerechte undunpartheiische Darsteller des Rechts auszeichnet dass diese nur gering gesch�tzt werden von Leuten deren Verbrechen sie vorab verurtheilt haben dass Gemeinde- wie V�lkerrechte wohl zertreten

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