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15. Jahrgang (1878)

Bibliografische Daten

fullscreen: 15. Jahrgang (1878)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-215
Titel:
15. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1878

Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831215

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
März
Band, Heft, Nummer:
3

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 15. Jahrgang (1878)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

Redigirt und herausgegeben von W. von Freedon. Commission Expedition Fr. Foerster in Leipzig. Die Ilansa erscheint jeden 2. Sonntag. Bestellungen bei der n�chsten Post oder Buchhandlung oder bei der Redaction Sendungen an die Redaction oder Expedition Aiterwall 28 Druckerei der Hansa. Abonnement jederzeit fr�here Nummern nachge- liefert. Abonnementspreis vier- telj�hrl. f�r Hamburg 2.J i�r ausw�rts3U 3 sh. Sterl. Einzelne Nummern60 6 d . Wegen Inserate welche mit 35 .V die Petitzeile be- rechnet werden beliebe man sich an die Redaction in Hambur g zu wenden. Fr�here Jahrg�nge mit In- haltsverzeichniss vorr�thig b. d.Redaction 1870eleg. gebdn. zu 3 M 1872 1873 1874 1875 zu 4 M 1876 zu 6 Jt 1877 zu 9.1. ..Hansa aus altern Jahrg�ngen 2 Jt. J Auf den ersten Blick erscheint offenbar der eng- lische Gesetzentwurf mehr R�cksicht auf etwaige Be- denken oder Empfindlichkeiten ausl�ndischer Staaten zu nehmen als z. B. unser Seeunfallsgesetz selber. St�nde vor dein b. in Art. 2 vgl. oben statt des W�rtchens ..oder das W�rtchen und so m�chte der Unterschied verschwindend klein dem Wortlaute nach sein jetzt aber sowie unser Gesetz lautet verfallen alle ausl�ndischen Kauffahrer a. wenn sie innerhalb der deutschen K�stengew�sser z. B. in Col- lision gerathen bei welcher nach Art.8 Menschen- leben verloren gegangen sind oder ein Schiff ge- sunken oder aufgegeben ist oder auch b. wenn �ber einen Unfall in weiterer Entfernung von deutschen K�sten die Untersuchung vom Reichskanzler ange- ordnet wird der deutscheu Rechtsprechung. Wenn dem ungeachtet wir entschieden Protest gegen die englische Vorlage erheben und darin eine grosse Gefahr f�r unsere Rhederei erblicken so liegt diese Verwahrung begr�ndet uicht in dem englischen Wunsch nach eigener Rechtsprechung an sich sondern weil der bis dahin �bliche Begriff des Wortes ..K�sten- gew�sseri hier gleichzeitig eine ungeb�hrliche Aus- dehnung bekommen hat. Aus guten Gr�nden damit nicht Unfug oder gar offenbare neutrale Personen und Gegenst�nde leicht gef�hrdende Feindseligkeiten in n�chster N�he k�nnen ausge�bt werden ist von Alters her v�lkerrechtlich angenommen dass die Territorialhoheit bis auf 3 engl. Meilen nach See zu auf Kanonenschussweite mit andern Worten sich erstrecken soll. Dass diese lineare Grenze an grosser Unbestimmtheit leide welche durch ihr Substitut in neuerer Zeit nach Einf�hrung der Monstergesch�tze noch vermehrt ist ist Jedermann Zeitsctirift ftir JSoo-weson- No. 5. HAMBURG Sonntag den 3. M�rz. Inhalt Gerichten nicht bloss civilrechtlich was nicht be- stritten war sondern auch criminalistisch zu ver- folgen. Am 14. Februar c. ist endlich bei dem Ober- hause ein Gesetzentwurf �ber Kronjurisdiction in Territorialgew�sseru eingebracht welcher diese L�cke in der englischen Gesetzgebung auszuf�llen bestimmt ist und auf Grund dessen also F�lle wie der oben citirte vollst�ndig in England sollen aus- getragen werden k�nnen mit dem Vorbehalt sobald Die Rechtsprechung in den Territorialgew�ssern. Vom Vorstande des Deutschen Nautischen Vereins. Die Collision der Amerika und Utile. S y s t e ma t i s c h e U e b e r s i c b t d e r a u f d e m Ge b i e t e d e s S e e - wesens ergangenen Rechtsgrunds�tze der Entscheidungen Uescripte etc. deutscher Gerichtsh�fe u. s. w. Nachtr�ge zu dem j�ngst erschienenen Werke Der Be frachter. Hierzu eine Beilage enthaltend Scgelanwcisung Vom Kanal zur Linie und von der Linie zum Kanal im September. Germanischer Lloyd. Seeunf�lle. Rheder-Vereine und Britische Gesetzgebung. Zahlungs-Mandate f�r Matrosen-Heuern. Verschiedenes. Die Rechtsprechung in den Territorialgew�ssern. die vorher speziell einzuholende Einwilligung gierung ertheilt ist. der Re- Man kann wohl sagen dass unter deu Collisionen der neueren Zeit keine weitgehendere Folgen gehabt hat als die des deutschen Dampfers Franconia mit dem englischen Dampfer Strathclyde im Anfange des Jahres 1876. Das Ungl�ck trug sich am Tage An- gesichts der Stadt Dover in der unmittelbaren N�he der englischen K�ste zu und hatte den Untergang vieler Menscheuleben und eines stattlichen Schiffes zur Folge die Untersuchung und Rechtfindung wurde er- schwert weil die Schiffe verschiedener Nationalit�t angeh�rten und der Schauplatz des Unfalls in cri- minalistischer Beziehung zu einer zweifelhaften Ge- richtssph�re geh�rte. Der Vorfall hatte zun�chst die unmittelbare Wirkung dass sich endlich die deutsche Reichsregierung veranlasst fand durch eiu eigenes Seeunfallsgesetz sich von der bis dahin beobachteten Gewohnheit loszumachen das englische Admiralit�tsgericht mit der Untersuchung �ber See- unf�lle deutscher Schiffe zu betrauen. Seitdem ist in unserem Seeunfallsgesetz bestimmt laut Art. 2 Seeunf�lle 1 deutscher Kauffahrteischiffe 2 ausl�n- discher Kauffahrteischiffe wenn a der Unfall sich innerhalb der deutschen K�stengew�sser ereignet hat der b. die Untersuchung vom deutschen Reichs- kanzler angeordnet ist zum Gegenstande der Unter- suchung deutscher See�mter zu machen. Auch in England ist man weder im Publikum noch in der Regierung l�ssig gewesen Formen ausfindig zu machen Unf�lle oben genannter Art Fr. c. St. vor englischen

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