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14. Jahrgang (1877)

Bibliographic data

Structure type:
Periodical
Collection:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Title:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publicationplace:
Hamburg
Persistente Url:
http://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Structure type:
Periodical volume
Collection:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-188
Title:
14. Jahrgang
Volume count:
1877
Publicationplace:
Bremerhaven
Publisher:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Ausgabebezeichnung:
[Electronic ed.]
Persistente Url:
http://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831214
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Title:
Januar
Volume count:
1

Contents

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
    • -
    • -
  • 14. Jahrgang (1877)
    • I
  • Overall index
    • I
  • Januar (1)
    • 1
  • Februar (2)
    • 19
  • März (3)
    • 43
  • April (4)
    • 69
  • Mai (5)
    • 97
  • Juni (6)
    • 113
  • Juli (7)
    • 133
  • August (8)
    • 153
  • September (9)
    • 173
  • Oktober (10)
    • 205
  • November (11)
    • 227
  • Dezember (12)
    • 249

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Full text

0j 3 s 9. Bodmereigelder 10. Assekuranzpr�mie im Fall des Verlusts theilt j wieder ausliefern allein die Art und Weise der Con- der Assekuradeur das Geborgene mit dem Bod- trolle wie sich solche im Hafen von London einge- meristen. b�rgert hat braucht sich Niemand mehr gefallen zu Alle diese Vorrechte erl�schen durch den ge- lassen. Man halte sich einfach nuran dieBestim- richtlichen Verkauf sowie wenn das Schiff nach einem mungen der Chartepartie die in den weitaus aller- Privatverkaufe eine Reise unter dem Namen und f�r meisten F�llen besagen dass dieLadung langseits Gefahr des K�ufers gemacht hat ohne dass die Gl�u- biger Einspruch gethan haben. Pohls 370. D as ist wohl so zu verstehen dass die Forderungen vor dem gerichtlichen Verkauf augemeldet sein m�ssen. Das Holland. H.-G.-B. setzt f�r die privilegirten Schulden folgende Rangordnung fest 1. Berge Hulls- undLootsgeld 2. Tonnen- Baken- Feuer- Quarantaine- und andere Hafengelder 3. W�chter- Schiffsh�ter- und Schiitsarbeiter- lohn 4. Lagermiethe f�r Schiffszubeh�r 5. Gage von Schiffer und Mannschaft �. Gelieferte Schiffsbed�rfnisse. Vorsch�sse an alonaside des Schiffes zu empfangen ist. Es muss hierbei an zweierlei erinnert werden einmal daran dass sobald die Ladung seinen Besitz das Schiff verl�sst. der Kapitain den gesetzlichen Anspruch das lien an dieselbe verliert und dass i er darum zweitens verlangen kann undmuss wenn anderweitiges Uebereinkommen nicht verabredet ist dass das Z�hlen und Messen der Ladung sofort bei Ent- l�schung geschehe. Will der Empf�nger sich nicht dazu verstehen so kann der Kapitain f�r dessen Rechnung die Ladung auflegen u n d messen lassen u . s. f. Wird die richtige Ablieferung der Ladung auf diese Weise nachgewiesen so wird die Frachtsumme dem Schiffe zuerkannt. Dieser Rechtsgrundsatz ist in mehreren F�llen von h�heren Gerichtsh�fen in den Schiffer Bodmereigelder incl. Pr�mie. Die Schulden ad Nr. 12fu.6 gemessen das England inneuerer Zeit ausgesprochen worden.Das Vorrecht im Fall sie zum Behuf der letzten Heise gemacht sind unter n�herer Bestimmung. Die Reise wird als beendet angesehen mit dem 21. Tage nach Ankunft des Schiffs am Bestimmungsplatzo resp. m it beendigter Entl�schung wenn diese fr�her geschehen ist. Die Schulden ad 3 u. 4 gemessen das Vorrecht f�r so weit sie gemacht sind nach Ankunft des Schiffs und bis zum Verkaufstage. 7. Lieferungen f�r das Schiff und Reparaturen die nieht unter Nr. Ii fallen w�hrend der letzten 3 Jahre 8. Baukosten nebst Zinsen f�r die letzten drei Jahre . Bodmerei auf Schiff und Zubeh�r dievor der Abfahrt contrahirt wurde ohne Pr�mie 10. Anspr�che von Ladungsinteressenten wegen mangelhafter Lieferung ihrer G�ter. Schulden welche zu einer und derselben Nummer geh�ren u n d in ein- u n d demselben Hafen gemacht sind haben unter einander ein gleiches Recht doch wenn Schulden gleicher Art in Verfolg der Reise in anderen H�fen oder auch wohl in demselben Hafen wenn das Schiff nach dem Verlassen desselben dahin zur�ckkehren musste wiederum aus Noth gemacht sind so sind diesp�teren Schulden vorden andern privilegirt. Nach den oben verzeichneten Schulden sind noch privilegirt die unbezahlten Kaufgelder und der Inhalt von Pfandbriefen f�r gew�hnliche Schulden Schiff hat nichts m it der Dockgesellschaft oder ihren Beamten zu thun. darf aber auch nicht die Ladung verweigern u n d sie an Bord des Schiffes behalten. Dahingegen kann er darauf bestehen dass der Empf�n- ger ..alongside die Ladung wirklich entgegennimmt d. h. z�hlen und wenn er es f�r n�thig erachtet auch messen l�sst St�ck f�rSt�ck jedoch nicht erst sp�ter gelegentlich nachdem bereits Theile der Ladung durch dritte Hand entwendet oder sonst verschleppt sind wie solches in den Docks zu London bei dem enormen Zadraus von Holzwaaivn nur zu leicht und h�ufig geschieht. E s ist wesentlich f�r den Rheder dessen Schiff Holzladung nach England bringt zu wissen dass die Verantwortlichkeit f�r die Dockbeh�rden auf deren Grund und Boden und unter deren Aufsicht das Holz von den Schiffen entl�scht wird erst dann beginnt wenn dasselbe von ihren A u - gestellten ..tallied d.i. gez�hlt undaufgestapelt ist. Bis dahin wenn die Fracht nicht eher bezahlt ist wasnie der Fall ist das Schiff f�r dieselbe verant- wortlich. Eine k�rzlich in London von der Queens Bench entschiedene Klage iilustrirt dasGesagte aufs deut- lichste. DerFall warder folgende Die Norwegische Bark Tjerde November- . Kapt. Heyerdal. l�schte eine Ladung Holz im Surrey-Dock zu London und der Empf�nger wollte wie gew�hnlich doch geht dies Vorrecht verloren wenn das Schiff I von der Fracht eine Summe k�rzen wegen angeblicher einen neuen Eigenth�iner bekommen u n d f�r dessen short delivery nachdem derselbe zuvor sich geweigert Rechnung bereits GO Tage gefahren hat ohne dass hatte die Ladung bei derEntl�schung also langseits der Gl�ubiger protestirt hatte. Hei gerichtlichem z�hlen zu lassen und der Kapitain seinerseits erkl�rt Verkauf sind die Gerichtskosten vor allen andern Schulden privilegirt Schluss folgt. Eine Unsitte beiZahlungen von Holzfrachten in London. hatte dass er f�r Rechnung des Empf�ngers die Ent- l�schung controlliren lassen wollte. V o r Gericht berief sich derEmpf�nger auf die ..returns der Dock- gesellschaft die freilich erst drei vier Wochen sp�ter m. Diejenigen Rhedereien deren Schiffe h�ufig in aufgemacht eine kleinere Quantit�t enthielten. Der der Fahrt m it Holz namentlich Brettern und Dielen Kapitain aber konnte bezeugen dass die Ladung besch�ftigt sind werden aus Erfahrung wissen wie welche er eingenommen auch ausgeliefert und beim Ladungsempf�nger sich aufKosten des Schiffes aus i Einnehmen wie beim Ausliefern geh�rig gez�hlt worden dem s.g. short delivery of cargo einem angeblichen j sei. Dem Schiffe wurde aufdiese Beweisf�hrung hin Manco des eingenommenen Quantums eine Einnahme zu machen wissen. Z u dem pecuni�ren Schaden des Rheders der in den allerwenigsten F�llen dem Schiffe dem Befehlshaber oder der Besatzung zur Last fallen sollte kommt der manchmal noch empfind- lichere Zeitverlust der dadurch entsteht dass der Empf�nger vorsch�tzt die Aufgabe returns aus der Hand der Dockverwaltung nicht bekommen zu haben - - eine Sache mitwelcher dasSchiff auch nichtdas allergeringste zu thun hat wie wir unten sehen werden. die ganze Fracht ungek�rzt zuerkannt. Indem wir das Obige zur Kenntuiss interessirter Leser bringen machen wir nochmals darauf aufmerk- sam dass nach englischem Gebrauch die unempfangene Ladung welche neben dem Schiffe liegt unter der Obhut des Schiffes ist es ist daher nicht rathsam zu ge- statten dass Theile der Ladung entfernt werden ehe sie vom Eigenth�iner als empfangen bezeichnet be- ziehungsweise bescheinigt worden sind. Dies ist ein- fach und nach allen Seiten gerecht w�hrend die Selbstredend muss das Schiff das Eingenommene

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