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14. Jahrgang (1877)

Bibliografische Daten

fullscreen: 14. Jahrgang (1877)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-188
Titel:
14. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1877
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831214

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
September
Band, Heft, Nummer:
9

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 14. Jahrgang (1877)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

Redigirt und herausgegeben v o n W .vonFreeden Hamburg Alexanderstrasse 8. Commission Expedition Fr. Foerster in Leipzig. Die Hansa erscheint jeden 2. Sonntag. Bestellungen bei der n�chsten Post oder Buchhandlung oder bei der Redaction Hamburg. Sen- dungen an die Redaction daselbst oder Briefkasten Aiterwall 28 Druckerei der Abonnementspreis vier- telj�hrl. f�r Hamburg 8t ftj t�r ausw�rts3. 3 sh.Sterl. Einzelne Nummern 60 4 6 d. Wegen Inserate welche mit 35 4 die Petitzeile be- rechnetwerden beliebe man sich an die Redaction in Hamburg zu wenden. Fr�here Jahrg�nge mit In- haltsverzeichniss vorr�thig b. d. Redaction I870eleg.gebdn. ZU 3 ii. 1872 zu 4.1. 1873 zu 4 K 1874 zu 5 .K. 1875 zu 6 .K. 1876 zu 9 1. ..Hansa aus No. HAMBURG Sonntag den 2. Sept. 1877. XIV. Jahrg Hansa. iltern Jahrg�ngen 4 M Abonnement Jederzeit unter Nachlieferung fr�herer Nummern. Zeitsclirift f�r Soe-woson- Inhalt somit auf den alten englischen Standpunkt zur�ck. Wenn die G�ter wegen Besch�digung im Nothhafen zur�ckbleiben so geschieht das nur zu ihrem eigenen Vortheil und es ist nicht einzusehen warum die an- deren betheiligten Interessen ihretwegen st�rker be- lastet werden sollen. Kann aber das Schiff die G�ter nicht wieder mitnehmen so kann es entweder die Reise �berhaupt nicht fortsetzen dann fallen diese Kosten ganz weg oder das Zur�cklassen einzelner Theile der Ladung ist selbst eine mit dem Havarie- Acte in Causal-Nexus stehende Folge und daher Ge- genstand der Havarie - Grosse oder das Schiff ist urspr�nglich �berladen gewesen dann bleibt der Rheder verantwortlich. Wollte man die in diesem Zus�tze enthaltene Bedingung ausf�hren so m�ssten bei jedem Einlaufen in einen Nothhafen aus dem nicht die ganze Ladung Bericht der Commission f�r Havarie-Grosse des Deutschen Zweig-Vereins f�r Reform und Codification des Interna- tionalen Rechts. Schluss. Das Ems-Lootswesen. lieber Kessd-Explosionen. Forts aus Nr. 13. Die Challenger-Expedition. I . Fortsetzung. Germanischer Lloyd. V erschiedenes. Hiezu zwei Beilagen enthaltend Segelanweisung Vom Kanal zur Linie im December. Apparate der Challenger 1. zum Lothen im tiefen Wasser. V erschiedenes. Die Marine. Probebogen. Bericht der Commission f�r Havarie - Grosso des Deutschen Zweig-Vereins der Oesellschaft f�r Reform und Codifi- cation des Internationalen Rechts. Fortsetzung u. Schluss 2. Artikel welche theilweise mit den York Rules �ber-wieder verladen wurde die betreffenden Kosten in der Havarie-Grosse-Dispache besonders abgesetzt und einstimmen bei tcelchen die deutsche Auffassung jedoch aufrecht zu erhalten ist. Art. 708t. Nothhafen-Kosten. Rule VII. erkl�rt Ladungs-und Wiederverladungs- kosten einer Ladung deren L�schen im Noth- hafen zur Havarie-Grosse geh�rt gleichfalls f�r Havarie-Grosse und Rule VIII. ebenso die Kost- und Monatsgelder. Beide Rules haben gleichlautend folgenden Zu- satz Ausgenommen dass derjenige Theil der L a - ndung welcher in solchem Nothhafen zur�ckgelassen wird weil er nicht in der Beschaffenheit ist wieder verladen werden zu k�nnen oder weil das Schiff nicht in dem Zustande oder unf�hig ist ihn zu transportiren nicht zum Beitrag zu solcher Ha- varie-Grosse herangezogen werden soll. Die Commission muss beantragen diesen Zusatz in beiden Rules zu streichen denn sie kann ihn weder f�r logisch richtig noch f�r praktisch durchf�hrbar halten. Wenn die im Causal Nexus -mit der Auf- opferung selbst stehenden Folgen derselben gleich- falls Havarie-Grosse sind so k�nnen sie nicht abge- sondert von derselben als etwas f�r sich Bestehendes behandelt werden sondern bilden eben zusammen ein Ganzes und so m�ssen auch die durch die Ha- varie-Grosse geretteten Interessen zu diesem Ganzen beitragen. Sonst m�sste man die Folgen �ber- haupt von der Havarie-Grosse trennen und k�me �ber ein besonders formirtes Capital vertheilt werden ein Verfahren welches unfehlbar zu mancher Ver- wirrung Anlass geben w�rde. Selbstverst�ndlich ist dass die zur�ckgelassenen Ladungstheile nicht zu einer sp�teren Havarie-Grosse auf derselben Reise beizutragen haben. Art 719. Beitragswerth des Schiffes. Entspricht der Rule X. jedoch mit einem Unter- schiede Der obige Artikel sagt dass von dem Werthe des Schiffes am Ende der Reise abzuziehen ist der noch vorhandeneWerthderjenigenReparaturenundAnsch fungen welche erst nach dem Havarie-Falle erfolgt sin Rule X dagegen dass ein Abzug gemacht werde vom Werthe des Eigenthums aller derjenigen dasselbe betreffenden Kosten welche erst nach dem Eintritt der Havarie-Grrosse entstanden sind. Demgem�ss w�rde also der Kostenbelauf s�mmt- licher Reparaturen im Nothhafen von dem im Bestim- mungshafen taxirten Werthe des Schiffes abzuziehen sein. Nun besteht aber zwischen den Kosten der Reparatur an einigen Orten und dem Werthe des Schiffes an andern ein solches Missverh�ltniss dass der Fall eintreten k�nnte dass nach Abzug ersterer gar kein Contributionswerth mehr �brig bliebe was offenbar falsch ist. Die Commission m�ss deshalb beantragen dass nur der am Ende der Reise noch vor- handene Werth der Reparaturen abgezogen werde. a

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