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12. Jahrgang (1875)

Bibliografische Daten

fullscreen: 12. Jahrgang (1875)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-203
Titel:
12. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1875
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831212

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
November
Band, Heft, Nummer:
11

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 12. Jahrgang (1875)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

Redigirt und herausgegeben von W. v.Freeden Hamburg Alexanderstrasse 8. Commission Expedition Fr. Foerster in Leipzig. Die Hansa erscheint jeden 2. Sonntag. Bestellungen bei der n�chsten Post oder Buchhandlung oder bei der Redaction Hamburg. Sen- dungen an die Redaction daselbst oder Briefkasten Alterwall 28 Druckerei der Abonnementspreis vier- telj�hrlich f�r Hamburg 2Ji f�rausw�rts2M. Einzelne Nummern 40 4- Wegen Inserate welche mit 45 die Petitzeile be- rechnetwerden beliebe man sich an die Redaction in H a m b u r g z u we n d e n . Fr�here Jahrg�nge mit In- haltsverzeichniss vorr�thig b. d. Redaction I870eleg.gebdn. zu3 K. 1872 zu 4.. 1874ZU 6 -i. Hansa aus altern Jahr- g�ngen starker Band 6 M. Hansa. Zeitsclirift fIJLX- Seewesen. No. 23. HAMBURG Sonntag den 14. November 1875. XII. Jahrg. Inhalt Erl�nterungen zu den Beitr�gen zu einem internationalen Seehandelsrecht Fortsetzung. Zur Austernzucht an der Ostfriesischen K�ste. Aus Briefen deutscher Kapitaine. X. San Francisco. Generalversammlung des Germanischen Lloyd. lieber die Pr�fung der Maschinisten f�r Seedampfer Fort- setzung und Scliluss. Beschl�sse der Reichscommission �ber Nordpolarfahrten. Erl�uterungen zu den Beitr�gen zu einem inter- nationalen Seehandelsrecht. Fortsetzung. Von H . Tecklenburg. IV. Von dem Frachtgesch�ft zur Bef�rderung von lieisenden. nach benachbarten H�fen die regelm�ssig zur Zeit des g�nstigen Monsuns geschieht und die von dem verp�nten Kulihandel durchaus verschieden ist. I n neuerer Zeit sind vom deutschen Konsulate in Foochow Verordnungen zumSchutze der Kulis erlassen worden wodurch die Concurrenzf�higkeit der deutschen Schiffe in der chinesischen Passagierfahrt stark beeintr�chtigt wird und wenn auch zu hoffen steht dass die an- deren europ�ischen und amerikanischen Staaten sich den humanen Bestrebungen anschliessen werden s o gerathen doch einstweilen die Pioniere der Mensch- lichkeit in Nachtheil. Dann aber mussten die Verordnungen auf das Nothwendigste sich beschr�nken. Wenn Vorschriften gegeben w�rden �ber den im Zwischendeck und auf dem Verdeck den Kulis zu gew�hrenden Raum die Dar�ber enth�lt das Deutsche II. G B. in Art. 665 Menge der mitzunehmenden Lebensmittel und die bis 678 mehrere Bestimmungen und im Art.679 die- enige dass die auf das Auswanderungswesen sich leziehenden Landesgesetze durch die allgemeinen Vorschriften nicht ber�hrt werden. Was nun diese anbelangt so ordnen einige derselben die Rechts- verh�ltnisse zwischen dem Vermiether und den Rei- senden soweit sie vor dem Antritt der Reise zu ordnen sind und soweit kann Alles der Gesetzgebung der einzelnen Staaten �berlassen werden. Anders verh�lt es sich mit Differenzen die w�hrend der Reise entstehen. Dann d�rfte es doch davon ab- hangen ob imAbfahrtshafen ein auf die daselbst be- stehenden Gesetze sich beziehender Contract mit dem Reisenden abgeschlossen wurde ist dies nicht ge- schehen so bleibt es immer sehr fraglich ob das Gesetz in einem Zwischenhafen R�cksicht auf fremde Gesetze nehmen wird. Nach Beendigung der Reise k�nnen wohl nur wegen schlechter Behandlung resp. Auff�hrung die Gerichte in Anspruch genommen wer- den denn in der Praxis wird das Passagegeld immer vorausbezahlt. F�r eine internationale Gesetzgebung w�rde also nur ein sehr kleines Feld �brig bleiben und da k�nnte noch immer die Unwichtigkeit des Gegenstandes angef�hrt werden. Das Auswanderungs- wesen aber wird durch Vertr�ge von Staat zu Staat am besten geregelt sowie durch spezielle Gesetze der betreffenden L�nder. Was allenfalls durch in- ternationale Verst�ndigung geregelt werden k�nnte w�re die Bef�rderung von Kulis von chinesischen Behandlung so d�rfte damit genug gethan sein. Die Verordnung des besagten deutschen Konsuls wird wegen ihres zu speziellen Inhalts und wegen einzelner durchaus unpassender Vorschriften getadelt. So z. B. w�rde der Kuli aus religi�sem Vorurtheil von dem Europ�er doch keine Arzenei einnehmen mithin sei der betreffende Paragraph unn�tz und durchaus nicht zu befolgen sei das Gebot eine Liste der Passa- giere anzufertigen denn dieLandesbeh�rden bek�m- merten sich gar nicht um den Transport von Passa- gieren. W�rden nun die Konsuln der verschiedenen Regierungen gemeinschaftlich berathen so m�sste sich wohl bald das Richtige finden. F�r die eigent- liche Gesetzgebung eignet sich dieser Gegenstand nicht. V. Von der Bodmerei. Damit besch�ftigt sich der 7. Titel des Deutsch. H.G.B.in22Artikeln. Wir sehen also dasses m�glich ist die Materie in der K�rze zu behandeln. Das Preuss. Landrecht enthielt �ber denselben Ge- genstand noch 93 Paragraphen. Ein internationales Gesetz welches auf das Gebieten undVerbieten sich beschr�nkt und alles Didaktische wegl�sst kann sehr kurz sein. In der That sind es nur wenige Punkte frei- lich sehr erhebliche die �bereinstimmend geordnet werden m�ssen wenn das Institut der Bodmerei ein m�glichst segensreiches werden soll. Die jetzige Un- bekanntschaft der Darleiher mit den im Bestimmungs-

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