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10. Jahrgang (1873)

Bibliografische Daten

fullscreen: 10. Jahrgang (1873)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-120
Titel:
10. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1873

Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831210

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
August
Band, Heft, Nummer:
8

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 10. Jahrgang (1873)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

Redigirt vonH. Tecklen- burg zu Bremen undvon W.v.Freeden zuHamburg als vorantwortl. Re dacteur. Die Hansa erscheint jeden 2. Sonntag. Bestellungen bei der n�chsten Post oder Buchhandlung oder bei der Redaction Hamburg See- mannshaus. Sendungen an die Redaction daselbst oder Briefkasten Alterwall 28 Druckerei der Hansa oder an H. Tecklenburg Catha- rinenstrasse 1 Bremen. Exped.d. Hansa inHambrg. Comm. Fr. Foersttr in Leipz. Abonnementspreis vier- telj�hrlich f�r Hamburg 1 101 f�rausw�rts 221Sgr. Einzelne Nummern 4 Sgr. Wegen InBerate welche mit 4s Sgr. die Petitzeile be- rechnetwerden beliebe man sich andieRedactionin Hamburg zu wenden. Fr�here Jahrg�nge mit In- haltsverzeichnis vorr�thig b. der Redaction 1867 1868 1869 1870 1871 eleg. gebdn. ZUAThlr. 1872zuIThlr. Zeitschrift No. 1 6 . HAMBURG Sonntag den10. August 1873. X. Jahrg. I n h a l t Unsere Kriegsschiffe im Mittelmeere. Ueber emige Ergebnisse der Wettertelegraphie Schluss. Das Tieflade- gesetz. Germanischer Lloyd. Die naturwissenschaft- liche Expedition des Challenger. Von Gibraltar nach Guayaquil. Aus Wetterb�chern in der China-See. Die F r a g e n i n d e n Fr a ge b � c h e r n d e s De u t s c h e n Na u t i s c h e n Vereins. Verschiedenes. Hierzu eine Beilage enthaltend Registrirung und Bezeich- nung der Kaunaurtheischitfe. Privateigenthum auf See in Kriegszeiten. Nautische Literatur. Das Lied des Matrosen an den Landmann. Unsere Kriegsschiffe im Mittelmeere besonders der Friedrich Karl unter dem Kommando des Kapt. Werner machen in neuester Zeit viel von sich reden. In den Zeitungen ist die Controverse �ber die Rechtm�ssigkeit des Aufbringens eines Spa- nischen Kriegsschills im vollen Gange. Wir wollen einstweilen abwarten ob der Bericht des Kapitain mal engagirt die Rechte und Interessen seiner Na- tion entschieden und mit Umsicht vertreten hat ist schon jetzt zweifellos zu erkennen. Dass andere Nationen etwas scheel darein blicken dass Seepolizei jetzt auch von denen ge�bt wird an denen man sie bisher gern �bte ist ein neuer Beweis der ver�nderten Machtstellung unseres Vaterlandes. Sollte sich endlich best�tigen dass die Insur- genten jetzt die Fregatte Xumantia mit 100 Ga- leerenstr�flingen bemannt haben so d�rfte Europa es bald unserm Kapt. Werner Dank wissen dass er die seem�nnischen Gel�ste der Commune sofort mit frischer Energie auf die terra firma zur�ckverwiesen hat und werden gewisse Ger�chte �ber R�stungen zu Wilhelms- haven alles Andere eher als eine Weigerung beweisen auf dem von Werner nach unmittelbarstem Ermessen f�r richtig erkanntem Wege die ocanischen Gew�sser Werner ver�ffentlicht wird k�nnen aber die Be- vor internationalem Seeunfug zu beh�ten weiter zu merkung nicht unterdr�cken dass unseres Erachtens zu jeder Zeit jedes Kriegsschiff die Aufgabe hat die Seepolizei auszu�ben. Zur Handhabung derselben geh�rt doch jedenfalls das Anhalten eines unter einer nicht anerkannten Flagge fahrenden bewaffneten einer ordnungsm�ssig installirten F�hrung aber entbehrenden Schiffes. Ganz gewiss auch hat jedes Schiff �berhaupt das Recht jeden Seer�uber anzuhalten undunsch�d- lich zu machen. Kauffahrer haben selten die dazu n�thige Macht. Wenn aber dieses Recht selbst dem Kauffahrer zusteht so sollte man daraus f�r das Staatsschiff eine Verpflichtung folgern k�nnen. Jeden- falls ist die erw�hnte Controverse ein neuer Beweis f�r die Notwendigkeit der Revision des bestehenden und die Schaffung eines neuen Seerechts im geschrie- benen Recht d�rfte sich i n obiger Beziehung eine L�cke finden und auch die meisten Vertr�ge gehen so viel uns erinnerlich �ber die angeregte Frage vielleicht weil ihre Beantwortung sich von selbst ergiebt wie Times mit Stillschweigen hinweg. Doch wollen wir aber schon hier nicht unterlassen andie Dro- hung der Engl�nder imJahre 1848zu erinnern dass sie die damals intendirte schwarz-roth-goldene Flagge so lange aufbringen w�rden als sie nicht rite von ihnen a ls Seeflagge anerkannt sei. W i e opportun die Handlungsweise des Kapitain Werner �berhaupt gewesen sei wird man erst aus n�hern Darlegungen des Thatbestandes beurtheilen k�nnen dass er ein- gehen. Dass man Kriegsschiffe aber nicht mit f�nf Sch�ssen auf Expeditionen senden darf das haben wir 1870 sattsam erfahren. Dem Laien welcher sich der in vielen Zeitungen bemerkbar machenden Begriffsverwirrung erwehren und sich ein abgeschlossenes Urtheil bilden will em- pfehlen wir sich die Sache e contraris zu beleuchten. Gesetzt Kapt. Werner h�tte keine Notiz von der rothen Flagge genommen Nun dann h�tte er die Flagge der Insurgenten als einer kriegf�hrenden Macht stillschweigend anerkannt sich damit gerade in die politischen Wirren Spaniens eingemischt und einer Regierung t e l quel bei welcher aber unser Gesandter noch aecreditirt ist Anlass zu gerechten Beschwerden gegeben. lieber einige Ergebnisse der Wettertelegraphie. Schluss. Verschiedene Vorschl�ge sind gemacht um auch die Grossbritannischen Inseln i m Voraus v o r dem Herannahen eines Unwetters zu warnen. Grosse Bojen sollten vor den Westk�sten i n offener See verankert werden um als Aussenstationen zu dienen. Aber die drei Verwaltungen der Leuchtfeuer in Eng- land sind dar�ber einig dass kein Feuerschiff mit gen�gender Sicherheit f�r Menschenleben irgendwo kann hingelegt werden wo es nicht wenigstens ein- mal in der Woche besucht werden kann und nach

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