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10. Jahrgang (1873)

Bibliografische Daten

fullscreen: 10. Jahrgang (1873)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-120
Titel:
10. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1873

Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831210

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Juni
Band, Heft, Nummer:
6

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 10. Jahrgang (1873)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

Redigirt von H. Tecklen- burg zuBremen und von W. v.Preeden zuHamburg als verantworte Re dacteur. Die Hansa erscheint jeden 2. Sonntag. Bestellungen bei der n�chsten Post oder Buchhandlung oder bei der Redaction Hamburg See- mannshaus. Sendungen an die Redaction daselbst oder Briefkasten Alterwall 28 Exped. d. Hansa1 in Hambrg. Comm. Fr.loerster in Lcipz. Abonnementspreis vier- telj�hrlich f�r Hamburg 1 10 f�r ausw�rts 22Sgr. Einzelne Nummern 4 Sgr. Wegen Inserate welche mit 4j Sgr. die Petitzeile be- rechnetwerden beliebe man sich an die Redaction in Hamburg zu wenden. Fr�here Jahrg�nge mit In- haltsverzeichnis vorr�thig b. der Redaction 1867 1868 1869 1870 1871 eleg. gebdn. zu A Thlr. 1872 zu I Thlr. Druckerei der Hansa an H. Tecklenburg Catha- rinenstrasse 1 Br e me n . No. 11. HAMBURG Sonntag den 1.Juni 1873. X. Jahrg. mit einem andern Schiffe zum Bestimmungshafen bef�rdert wurden ist wohl auf einen Ausgleich kaum zu hoffen weil die Verg�tung vo n Distanzfracht i n solchen F�llen auf einem unanfechtbaren Prinzip nicht beruht. E s l�sst sich durch stichhaltige Gr�nde nicht vertheidigen dass die Ladung die doch an dem Verbleib des Schiffes imNothhafen durchaus unschuldig ist Extrafracht bezahlen soll bloss weil der Ver- frachter verhindert ist seine eingegangenen Verbind- lichkeiten zu erf�llen. E s ist vielmehr die englische Methode nach welcher dem Schiffer dievolle Fracht geb�hrt wenn er auf seine Kosten ein anderes Schiff annimmt als die rationelle anzuerkennen. Und da die Versicherung der Fracht die Regel bildet s o wird es schliesslich dem Rheder nicht zum Nachtheil gereichen wenn die Distanzfracht f�llt. Dann wird insolchen F�llen woessich ergiebt dass der Transport der G�ter bis zudem Hafender Trennung vom Schiffe i n der That etwas werth ge- wesen ist der Schiffer daf�r durch den Ueberschuss oder Zeitschrift ftxr Seewesen. Inhalt Zum internationalen Seerecht. III. Cascover- sichernng. Jahresbericht der deutschen Seemannsschule f � r d a s J a h r 1872. E i n e E n t s c h e i d u n g d e s H a m b u r g e r Seemanns-Amtes. Frageb�cher des deutschen Nautischen Vereins. Bemerkungen zur Wolkenbildung und Wind- richtung. V. Die Seefahrt des Bundesraths und Reichstags. Zum internationalen Seerecht. III. Die Distanzfracht. Dar�ber sind die Gesetze grundverschieden. Der Norden Europas bis ein- schliesslich der Niederlande England aber ausge- nommen kennt die Verg�tung von Fracht nach Massgabe des zur�ckgelegten Weges in F�llen wo der Schiffer i n einem Nothhafen die Reise aufgeben musste und nun die Ladung mit einem andern Schiffe zu ihrem Bestimmungshafen weiter bef�rderte. I m S�den des europ�ischen Continents und i n England wird nur dann Distanzfracht verg�tet wenn Schiffe aufgebracht und dann die G�ter freigegeben wurden. Nach deutschem Recht soll beider Berechnung der Distanzfracht nicht nurdieMeilenzahl des zu- der aus der empfangenen gegen die verausgabte r�ckgelegten Theils der Reise sondern auch das Ver- h�ltnis desAufwandes anKosten und Zeit der Ge- fahren und M�hen welche durchschnittlich mit dem vollendeten Theil der Reise verbunden sind z u und nun dem Empf�nger der G�ter f�r den �brigen denen des nicht vollendeten Theils veranschlagt Theil der Reise wie dies oft genug geschieht noch werden. Art. 633. Nach holl�ndischem d�nischem und schwedischem mehr als die urspr�ngliche Fracht aufzub�rden diese grosse Unbilligkeit wird k�nftig aufh�ren. Die Distanz- fracht ist i n solchem Falle ein a n dem unschuldigen Ladungsempf�nger ver�bter sjKaub der allerdings durch das Gesetz sanetionirt rd. Gesetz und Recht sollten sich aber vern�nftigerweise nicht wie eine ewige Krankheit fortschleppen. Recht wird der Berechnung der Distanzfracht die zur�ckgelegte Meilenzahl zu Grunde gelegt. Das russische Recht f�hrt Pohls als eigenartig dahin auf dass der Schiffer vomNothhafen aus den Weiter- transport besorgen muss zu dessen Kosten die La- dung ein Drittheil er selbst zwei Drittheil beitr�gt wogegen erschliesslich die volle Fracht erhalten d�rfte doch erinnern wir in St. Petersburger Dispachen die Berechnung der Distanzfracht nach der Meilen- tionen eingeimpft w�rde. Wor�ber jetzt schon v�llige zahl �berhaupt dieauch beiuns �bliche Zuweisung der ganzen �eberfracht auf die G�ter augetroffen zu haben wie denn �berhaupt i n einigen L�ndern die Praxis im allgemeinen Eiuverst�ndniss von der Gesetzgebung abweicht und beispielsweise vo n den der Umstand spricht dass sehr oft bei der Versicherung Dispacheurs in Havana Kost- und Mouatsgeld in die Kriegsgefahr ausgenommen zu sein pflegt der Havarie grosse verg�tet wird w�hrend doch das Rheder also nicht in der Lage ist die Fracht unter strenge spanische Gesetz davon nichts weiss. Bei solcher Verschiedenheit in Behandlung der Distanzfracht f�r G�ter welche aus einem im Nothhafen wegenSeeuntalls eingelaufenen und condemnirtenSchiffe ausreichende Assekuranz zu bringen was ihm f�r sonstige Unf�lle m�glich ist. W�uschenswerth w�rden dann aber genaue Bestimmungen dar�ber sein bis zu welchem Punkte in Capturf�llen die Distanzfracht Fracht erzielt wird eine angemessene Verg�tung bekommen. Aber ihm f�r die H�lfte des zur�ckge- legten Weges die H�lfte der Fracht zu bezahlen Es w�rde also gar nicht malw�nschensworth sein wenn dieser wunde Punkt inder Gesetzgebung einiger Staaten durch Vereinbarung auch anderen Na- Uebereiustimmung herrscht das ist die Bezahlung von Distanzfracht f�r neutrale G�ter in Capturf�llen. Die k�nftige Kommission wird wahrscheinlich f�r gut finden diese Gewohnheit aufrecht zuerhalten wof�r

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