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Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für die Großh. Amts- und Amtsgerichts-Bezirke Engen und Radolfzell, Jg. 1872 (31)

Bibliografische Daten

fullscreen: Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für die Großh. Amts- und Amtsgerichts-Bezirke Engen und Radolfzell, Jg. 1872 (31)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für die Großh. Amtsbezirke Engen und Radolfzell
Publikationsort:
Engen
Verlag:
Anton Roos

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=344181-7
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für die Großh. Amts- und Amtsgerichts-Bezirke Engen und Radolfzell, Jg. 1872
Band, Heft, Nummer:
31
Publikationsort:
Engen
Veröffentlichungsjahr:
1872
Verlag:
Theophil Schneider's Buchdruckerei
Größe der Vorlage:
23,0 x 34,9 cm

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=344181-7_1872

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Zeitungen

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für die Großh. Amtsbezirke Engen und Radolfzell
  • Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für die Großh. Amts- und Amtsgerichts-Bezirke Engen und Radolfzell, Jg. 1872 (31)
  • Register zu den amtlichen Verordnungen und Bekanntmachungen
  • Zeitungen

Volltext

thig, welche schon auf Grund des Gesetzes von 1851 liquidirt 
wurden und nach Maßgabe jenes Gesetzes auch berücksichtigt wer 
den konnten. 
— Die Einrichtung eines besonderen Verwaltungsgerichts- 
hofs im Jahre 1864 in Baden geschaffen, wird im Jahre 1872 
sowohl von der preußischen als österreichischen Regierung bean 
tragt. Diese dem Vorgang eines kleinen Landes entnommenen 
Akte der Gesetzgebung verdienen bemerkt zu werden. Die Organi—⸗ 
sation der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist anerkannt eine der besten 
—A—— 
Preußen. Am 26. Dezbr. hat das Staatsministerium eine 
Sitzung im auswärtigen Amte gehalten. Zum ersten Male nach 
jeiner jüngsten Erkrankung hat der Ministerpräsident Fuͤrst Bis 
marck biebei wieder den Vorsitz geführt. Die Genesung des Für— 
sten scheint eine vollständige zu sein, denn derselbe hat sich nach 
der Provinz Sachsen zur Abhaltung von Jagden begeben. 
Ausland 
Oefterreich. Der ReichSrath, welcher am 27. Dez zusam— 
mengetreten ist, vernahm am 28. die Thronrede aus kaiserlichem 
Munde. Dieselbe hebt hervor, daß die Geneigtheit, die äußersten 
mit der Staatseinheit verträglichen Zugeständnisse zu gewäbren. 
den erwünschten inneren Frieden herbeizuführen nicht vermocht 
hat. Die Krone wahrte durch die Verweisung der Länder mit 
ihren Ansprüchen auf den durch die Verfassung vorgezeichneten 
Weg das Recht des Gesammtstaates, zugleich das eigenste Inte 
resse der einzelnen Königreiche und Länder schirmend. Die erste 
Aufgabe der aus Männern der Vertretung gebildeten Regierung 
ist, den verfassungsmäßigen Rechtszustand zu befestigen und dem 
Gesetze alenthalben unbedingten Gehorsam zu sichern. Die Re— 
gierung wird die im Schoße der Reichsvertrelung geltend gemach 
ten Wuͤnsche Galiziens innerhalb der Grenzen der Einheit und 
Macht des Gesammftstaates erfüllen. Die volle Unabhängigkeit 
des Reichsrathes muß durch die selbständige Bildung der Reichs 
vertretung gesichert werden. Für diese unmittelbare Verkörperung 
des österreichischen Staatsgedankens werden behufs ihrer Verwirk⸗ 
lichung im geeigneten Zeitpunkte — unter Wahrung aller ver 
tretungsberechtigten Interessen — Wege geebnet werden. Inzwi 
jchen wird ein Gesetzentwurf zur Hintanhaltung des Mißbrauche 
des verfassungsmäßigen Mandats vorgelegt werden. Die Thron— 
rede empfiehlt die Sorge für den öffentlichen Unterricht. Die Re 
gier ung wird die Voltsschul-Gesetze ernst und zugleich schonungs 
voll durchführen, das Universitätswesen ordnen und entsprechende 
Vorlagen zur Ausfüllung der durch die Lößung des Konkordats in 
der Gesetzgebung über die Verbältnisse zwischen der katholischen 
Kirche und der Staatsgewalt entistandenen Lücken machen. Die 
Thronrede kündigt ferner eine Reihe von Vorlagen an und schließt 
mit dem Ausdrucke der Erwartung, daß das Werk der Einigung 
der Voͤlker Oesterreichs auf volksthümlichen Grundlagen und dem 
Geiste des Jahrhunderts gemäß gelingen werde — Das Cere 
moniell bei der Eröffnung des Reichsraths war höchst feierlich 
Der Kaiser wurde beim Eintritt in den Thronsaal mit einem drei— 
maligen stürmischen Hoch begrüßt Die Thronrede wurde fast 
nach jedem Absatze, häufig bei Einzelstellen durch die lebhafteften 
Bravo's unterbrochen, besonders bei der Stelle: daß Oesterreichs 
Völker, des Staatsrechts Haders müde, nach Friekten und Ord⸗ 
nung verlangen. Der Kuiser verlas die Thronrede persönlich. 
Italien. Das Blatt „Faufulla“ meldet: Mehrere italiensche 
Erzbischöfe und Bischöfe richteten aus Anlaß der Weihnachts- 
Festtage Adressen an den Justizminister, welche ehrerbietige Glück 
wünsche für den König enthielten. 
Frankreich. In Folge der Erhöhung aller Steuern ist die 
Stimmunag in Frankreich sehr erregt, besonders im Süden. In 
der Nähe von Moutvpeller hat man sich gegen die Steuerbeamten 
bereits Thätlichteiten zu Schulden kommen lassen und der dortigt 
Maire hat angeordnet, daß die Steuerbeamten in Zukunft mi 
Revolvern bewaffnet sein müssen, um die Angriffe gegen ihre Ver— 
son abwehren zu können. 
Aus Stadt und Land. 
Konstanz, 15. Dez. (Schwurgericht.) Anklage gegen An— 
ton Brustolini von Saletio (Italien) wegen Todschlags. Nach der 
übereinstimmenden Aussage des Kronenwirths in Nußbach, seines 
Hausknechts und seines Metzgerknechts, welche über den Hergang 
der Sache allein nähere Auskunft zu geben wissen, verhält sich der— 
selbe folgendermaßen: Am Abend des 3 Septbr.d. J. war der 
Angeklagte in der Krone und aß dort zu Nacht, und ging nachher 
fort, ohne die Zeche zu bezahlen. Der Kronenwirth schickte ihm den 
Hausknecht nach, welcher den Angeklagten im Bierhause traf und 
ihn zur Zahlung aufforderte. Der Angeklagte ging in die Krone 
zurück; ein Kamerad begleitete ihn, und bezahlte die in 48 kr. be— 
stehende Zeche. Beide blieben eine Zeit lang, tranken Wein, bezahl 
ten denselben und entfernten sich dann, kamen aber wieder und be— 
nahmen sich unanständig, worauf der Kronenwirth die beiden 
Knechte anwies, den Angeklagten hinauszuführen, was auch ge— 
schah. Gegen 10 Uhr kamen die beiden Italiener wieder und setz 
ten ihr unanständiges Benehmen fort, in Folge dessen sie von den 
beiden Knechten wieder hinausgeführt wurden Die Knechte schlos⸗ 
en dann die Hausthüre von innen. Jetzt bätten die beiden Jta⸗ 
liener die Fenster eingeschlagen und seien fortgesprungen. Die 
Knechte versolgten sie, und es gesellte sich zu ihnen ein in der Krone 
wohnender Eisenbahnarbeiter. Der Angeklagte sei seinem Kame— 
raden vorausgeeilt und der Arbeiter habe ihn eingeholt. Die 
stnechte sahen, daß derselbe mit dem Angeklagten im Handgemenge 
war, und als sie ihnen naͤher kamen, rief der Arbener aus: S 
weh, ich habe einen Stich in den Bauch bekommen. Der Metz⸗ 
gerknecht nahm sich seiner an und führte ihn in die Krone zurück, 
der Hausknecht sprang dem Angeklagten nach und arretirie ihn. 
Des andern Tages starb der Arbeiter an den Folgen seiner Ver⸗ 
letzung. Am Orte der That wurde ein dolchartiges Messer gefun⸗ 
den, welches ein Eisenbahnbau-Aufseher als das Eigenthum des 
Angeklagten erkannte. Der Angetlagte behauptet, er habe kein 
Messer gehabt, das ihm vorgezeigte sei nicht sein Eigenthum, und 
er habe den Arbeiter nicht gestochen. Er sei betrunken gewesen und 
von den Dreien die ihn verfolgten, mißbandelt, auf den rechten 
Arm, auf den Rücken und auf den Kopf geschlagen worden, und 
könne sich an den ganzen Hergang der Sache nicht mehr genau 
erinnern; aber gestochen habe er nicht. Dieser Angabe stehen die 
Aussagen beeidigter Zeugen entgegen, welche deñ Angeklagten 
nicht geschlagen haben wollen und nicht wissen, ob und don wem 
der Angeklagte mißhandelt worden sei. Der ausgezeichneten Ver— 
theidigung gelang es, eine Milderung der Anklage dahin zu be⸗ 
wirken, daß er nicht wegen Todschlags, sondern wegen Tödtung 
aus vorsätzlicher Körperverletzung für schuldig erklärt wurde. Er 
wurde zu 8 jähriger in Einzelhaft zu erstehender Zuchthausstrafe 
und zu lebenslänglicher Landesverweisung verurtheilt. 
V VomUntersee, 27. Dez. Nicht blos der Vesuv, son⸗ 
dern auch der Untersee kann, zwar in verkleinertem Mußstab, 
Feuer von sich geben. Ein eigenthümlicher Zufall führte dieser 
Tage zur Entdeckung brennbarer Gase auf dem noch nicht vol⸗ 
tändig zugefrorenen Radolfzellersee. Es befinden sich nicht weit 
bom Ufer zahlreiche mit Laft angefüllte Höhlungen in der obern 
Fisschichte, sog. Luft- oder Wasserblasen. Gestern wollte ein 
Schtittschuhläufer oder Spaziergaͤnger mit einem Streich hölzchen 
eine Cigarre auf dem Eis anzünden und während er sich duücke, 
trat er zufaͤllig eine Oeffnung in eine dieser Luftblasen, als 
o Schrecken! eine Gasströmung aufstieg, welche im Augenblick 
durch das brennende Zünddölzchen in eine 2 hohe bläulich leuch⸗ 
sende Flamme von eutsprechendem Umfang verwandelt wurde. 
Diese Entdeckung ermunterte namentlich die Jugend zur Wieder⸗ 
holung dieses Experiments, welches durch seine Neuheit viele Zu⸗ 
schauer herbeilockte. Die Gabentwicklung dürfte wohl den Was⸗ 
serpflanzen zuzuschreiben sein, welche sich unterhalb dieser Stellen 
hefinden und in Fäulniß übergegangen sind. 
Reueres und Reuestes. 
Charleville, 29. Dez. In Folge des in der Nacht von 
Zonntag auf Montag in einer französischen Marketendenbaracke 
an zwei baierischen Soldaten, einem Korperal und einem Trom— 
oeter verübten Mordanfaltes, wodei ersterer tödtlich, lehterer 
hwer verwundet wurde, ist strenge Untersuchung eingeleitet Der 
Zapfenstreich findet um sieben Uhr anstatt neun Uhr statt, aber 
nur für die Soldaten. In den bisherigen Verbältnissen zu den 
franz. Behörden und Einwohner ttat keine Veränderun g 
ein. Die von Pariser Journalen verbreitete Nachricht, franzöe 
sische Notabeln seien als Geiseln weggeführt worden, ist unbe⸗ 
gründet. 
London, 80. Dez. Die Genesung des Prinzen von Wales 
schreitet befriedigend fort. R 
—————— — — 
Verantwortlich: Th. Schneider. 
Aus dem Publikumnmnmm. 
Von der Donau, 80. Dez. Bezüglich der neuen Magße und 
Gewichte scheinen über die Brauchbarkein der seitherigen Phrami⸗ 
dengewichte verschiedene Ansichten zu bestehen. Während nämlich 
das eine Eichamt solche alte Gewichte von I.S4, 10, 20 Pfd. nach⸗ 
richt und stempelt, weist das andere solche als in der Form der 
geuen Eichung nicht entsprechend und deßhalb unbrauchbar zurück. 
Hierüber wünscht das Publikum Aufklärung. Sodann verbreiten 
einige Eichmeister flissentlich die irrthümlich Meinung, als wären 
nur diejenigen Gewichte, welche von ihnen geeicht und gestempelt 
seien, in ihrem Bezirk gültig, alle andern müssen von ihnen nachge⸗ 
eicht werden. Dem gegenüber sei bemerkt, daß alle Gewichte, welche 
im Deutschen Reiche geeicht sind, auch überall gebraucht werden 
dürfen und sofern solche richtig geeicht sind, durchaus keiner Nach⸗ 
eichung unterworfen sind. Bezuͤglich der Einführung der neuen Ge— 
wichte ꝛc., welche auf 1. Jan. 1872 bestimmt ist, sei bemerkt, daß 
wohl, wie uns aus quter Quelle mitgetheilt wird, die Revision 
iber die allgemeine Durchführung vorausfichtlich vor März ihre 
Thätigkeit deßhalb nicht beginnen wird und kann, weil die Fabri⸗ 
kanten in der uünverhältnißmmäßig kurzen Zeit, seit Fixirung der 
Rormale, den großen Anfordetungen, die an sie gestellt werden, un⸗ 
möglich nachzukommen vermochten, vielmehr noch Ronate mit Ded⸗ 
ung des ersten Bedarfs zu thun haben werden.
	        

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