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Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für die Großherzoglichen Amts- und Amtsgerichtsbezirke Engen und Radolfzell, Jg. 1866 (25)

Bibliografische Daten

fullscreen: Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für die Großherzoglichen Amts- und Amtsgerichtsbezirke Engen und Radolfzell, Jg. 1866 (25)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für die Großh. Amtsbezirke Engen und Radolfzell
Publikationsort:
Engen
Verlag:
Anton Roos

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=344181-7
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für die Großherzoglichen Amts- und Amtsgerichtsbezirke Engen und Radolfzell, Jg. 1866
Band, Heft, Nummer:
25
Publikationsort:
Engen
Veröffentlichungsjahr:
1866
Verlag:
Anton Roos'sche Buchdruckerei
Größe der Vorlage:
20,6 x 26,1 cm

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=344181-7_1866

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für die Großh. Amtsbezirke Engen und Radolfzell
  • Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für die Großherzoglichen Amts- und Amtsgerichtsbezirke Engen und Radolfzell, Jg. 1866 (25)
  • Register zu den amtlichen Verordnungen und Bekanntmachungen
  • Extrabeilage: Öffentliche Mahnung zur Bereinigung der Grund- und Unterpfandsbücher der Gemeinde Gailingen
  • "Die Rinderpest", gedruckt von Ch. Th. Groos in Karlsruhe

Volltext

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VDeAindigungs-Blatt 
fuͤr die Großberzoalichen Amts- und Amtsgerichtsbezirke Engen und Radolfzell. 
Verantwortlich: L. Weibel. Druck und Verlag der A. Roos'schen Buchdruckerei in Engen. 
Mai. Gugen, Bienstag, den 2. Januar BLchaG;. 
— Noch einmal die Zusammenlegung 
der Grundstücke. J. 
Wenn wir früher in unsern Artikeln über die Zu— 
stände Mecklenburgs die tiefgreifenden Schäden des un— 
heilbaren Großgrundbesitzes dargelegt haben und dabei 
insbesondere auch den versittlichenden Einsluß ins Auge 
faßten, den der Besitz von etwas Grundeigenthum auf 
den kleinen Mann unverkennbar ausübt, so wollen wir 
heute einmal wieder das Gegenstück allzugroßer Güter 
aufs Tapet bringen, nämlich die allzuweitgehende Zer⸗— 
splitterung der Grundstücke. Jeder Bauer weiß, 
daß es ein Nachtheil ist, seine Güter nicht beisammen zu 
haben, sondern eins da und eins dort, und ohne viel 
nachzudenken, muß man sich schon sagen, daß der Weg, 
den man von einer Parzelle zur andern zurückzulegen 
hat, verlorene Zeit und verlorene Mühe ist, und daß, 
wvenn dieser Weg weit ist, der Schaden ein beträchtlicher 
werden kann. Äber wie es zu gehen pflegt, daß man die 
Bedeutung einer Sache nicht hoch genug achtet, weil man 
sie taͤglich erlebt, so ist es meist auch hier der Fall. Man 
hat sich daran gewͤhnt, seine Grundstücke vereinzelt zu 
sehen und wenn man das Unangenehme, was daraus 
— F— weit da⸗ 
hon entfernt, sich den ganzen Umfang der damit verbun— 
denen Nachtheile vor Augen zu führen. Wenn wir nun 
in dem Folgenden versuchen, diese Nachtheile einmal 
recht im Zusammenhange darzustellen und ebenso die 
durch die Jusammenlegung zu erlangenden Vortheile zu 
schilvern, so wird vielleicht Mancher denken: das habe ich 
schon lange gewußt, und der wird auch ganz recht haben, 
denn wenn Einem Etwas recht wahr und richtig vor⸗ 
tommt, so ist es, als hätte man immer ebenso gedacht.— 
Die Nachtheile der Güterzersplitterung und die mit 
der Zusammenlegung der Felder verbundenen Vortheile 
sind aber insbesondere folgende: 
Je zerstreuter die Felder eines Wirthes liegen, um so 
mehr Albeit hat er, und je besser sie zusammenhängen, 
um so weniger Zeit verbraucht er mit Führen, Hin⸗ und 
—B B. 
ba der Ernte verloren, wenn man auf recht weit 
voneinanderliegenden Feldern Arbeit hintereinander zu 
verrichten hat Wären dagegen die Grundstücke zusam— 
mengelegt, so würden diese Wege erspart, und es bliebe 
mehr Zeit für die Verrichtung der Ärbeit selbst. Wie 
weit, hat man nicht bisweilen Dünger zu schaffen, wäh— 
rend man im andern Fall in derselben Zeit die doppel— 
ten Düngermassen und mehr auf's Feld bringen könnte. 
Die Zeit ist in der Wirthschaft wie überall so gut 
wie Geld, denn jede Arbeit kostet um so weniger, je we— 
— 
niger Zeit man dazu braucht, und je mehr man Zeit er⸗ 
part, um so besser und voll lommener kann man mit den⸗ 
Alben Kräften die einzelnen Arbeiten verrichten. Durch 
Beides steigt der Ertrag der Grundstücke, einmal, weil 
e weniger Arbeit kosten und dann, weil man mehr Zeit 
ur besscre und sorgsamere Verrichtung der Arbeiten ge— 
vinnt und daduͤrch bewirken kann. daß das Feld 
nehr trägt. 
Wie sorderlich ist es endlich auch, daß man sein Feld 
so gut übersehen kann, wenn es nicht zerstreut, sondern 
zusammen liegt. Alle, die auf dem Feld arbeiten, sind 
Zaunn naher zusammen und der Wirth kann überall bes⸗— 
er nachsehen, er kann die Andern austellen und auf sie 
Acht haben, ohne seine eigene Arbeit zu unterbrechen 
und Zeit zu verlieren. 
Wenn die Felder zerstreut liegen, so kann man sie 
nicht eintheilen, wie man es für passend hält, sondern 
nuß bei der alten Eintheilung bleiben. Wo z. B. 
Dreifelderwirthschaft besteht, tann man nicht nach Will⸗ 
sür diese aufgeben und eine bessere Wirthschastsweise 
vaͤhlen, weil die zerstreut liegenden Stücke in eine an⸗ 
dere Att von Schlägen nicht immer einzutheilen sind. 
Run bleibt aber doch nicht für alle Zeit Dreifelderwirth— 
schaft zweckmäßig, sondern wird nach und nach unzweck⸗ 
näßig, wie es mit vielen Dingen geht, die unter frühe⸗ 
ren Verhältnissen passend sein mochten, jetzt aber es nicht 
mehr sind, weil die Verhältnisse sich geändert haben. 
Wie ganz anders waͤre es, wenn die Felder in einem 
Plane zusammenlägen. Man könnte sie leichter in eine 
Anzahl' von Schlaͤgen eintheilen und deßhalb leichter zu 
ainer einträglicheren Wirthschaftsweise übergehen. Man 
Innte ferner die einzelnen Felder so abtheilen, daß sie 
aine moͤglichst geschickte Form fuͤr's Ackern erhielten — 
urz, maͤn könnte sein Feld freier benutzen. 
Politische Rundschau. 
*(naen. 1. Jannar. 
Waden. Der Zusammentritt der Kammern dürfte 
anicht, wie neulich berichtet wurde, in der zweiten Woche 
es Jannar, sondern erst Ende des Monats ersolgen. 
Den Kammern werden dann wahrscheinlich in schneller 
Folge die in Aussicht gestellten Gesetzentwurfe und das 
zußerordentliche Budget festgestellt werden. Letzteres kann 
nicht eher festgestellt werden, ehe nicht von den Baube— 
hörden (der Eisenbahnen ꝛc.) Nachweisungen über ihre 
Aufwendungen im Jahre 1865 vorliegen. Fuͤr diese 
Rechnungsnachweisungen muß natürlich eine Frist von 
nebreren Wochen gelassen werden.
	        

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Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt Für Die Großherzoglichen Amts- Und Amtsgerichtsbezirke Engen Und Radolfzell, Jg. 1866. Anton Roos’sche Buchdruckerei, 1866.
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