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Konstanzer Zeitung, Jg. 1858 (30)

Bibliografische Daten

fullscreen: Konstanzer Zeitung, Jg. 1858 (30)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Konstanzer Zeitung
Publikationsort:
Konstanz
Veröffentlichungsjahr:
1829
Verlag:
Wagner

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=342155-7
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Konstanzer Zeitung, Jg. 1858
Band, Heft, Nummer:
30
Publikationsort:
Konstanz
Veröffentlichungsjahr:
1858
Verlag:
J. Wagner

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=342155-7_1858

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Extra-Beilage: Entgegnung auf den Artikel der Extra-Beilage zur "Konstanzer Zeitung", betitelt: "Ein Wort über die Kreuzlinger und Paradieser Vorstadt"

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Konstanzer Zeitung
  • Konstanzer Zeitung, Jg. 1858 (30)
  • Extra-Beilage: Telegraphische Depesche. Paris, 14. Januar 1858
  • Gesellenverordnung für die Stadt Konstanz
  • Rede seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs beim Schluss der Ständeversammlung am 4. Mai 1858
  • Extra-Beilage: Ein Wort über die Kreuzlinger und Paradieser Vorstadt
  • Extra-Beilage: Entgegnung auf den Artikel der Extra-Beilage zur "Konstanzer Zeitung", betitelt: "Ein Wort über die Kreuzlinger und Paradieser Vorstadt"

Volltext

Extra⸗Beilage zur Konstanzer Zeitung. 
* Entgegung 
auf den Artikel der Extra-Beilage zur „Konstanzer Zeitung,,⸗ 
a beliitelt: —WW 
„Ein Wort über die Kreuzlinger und Paradieser Vorstadt.“ 
— 
— — 
Der unter obigem Titel in einer Extra⸗Beilage zur 
Konstanzer Zeitung“ erschienene, von mehreren Ge⸗ 
meindebuͤrgern eeee Artikel veranlaßt eine An⸗ 
Jahl der in der Kreuzlinger Vorstadt wohnenden Ge⸗ 
verbetreibenden zur Wahrung ihres Interesses eine Ent⸗ 
gegnung auf denselben in diese Zeitung einzurücken., 
Wir halten die angeregte Frage für so wichtig, daß 
es sich wohl der Mühe lohnt, diesen Gegenstand auch 
von einem andern Gesichtspunkte aus zu betrachten, als 
bon jenem, von welchem unsre Gegner vorzugsweise aus⸗ 
Woengen sind, die sich unbedingt für den Ausschluß der 
Vorstaͤdte erklären, und nur darin ein Emporblühen un⸗ 
serer Stadt für möglich halten. — 
Erst dann, wenn die Sache von allen Seiten beleuch⸗ 
et ist, wird man im Stande sein, ein richtiges und un⸗ 
hefangenes Urtheil darüber bilden zu koͤnnen, ob es besser 
sei, wenn die gedachten Vorstädte wie bisher außer der 
Zolllinie belassen, oder gber, wenn sie in dieselbe einge⸗ 
chlossen werden. 
Unsere Gegner fangen damit an, einen Erlaß der 
Großh. Zolldirektion vom Jahre 1842 abtrucken zu las⸗ 
en, wornach einer Anzahl Bewohner der Kreuzlinget 
Botstadt, welche damals schon um den Einschluß der⸗ 
selben petitionirten, eröffnet wurde, daß zu einer solchen 
Maßregel kein hinreichender Grund vorhanden sei. Dazu 
wird noch bemerkt, daß gleichzeitig mit diesem Erlaß den 
Beschwerden der Gewerbetreibenden durch Gewährung 
von Begünstigungen Behufs der zollfreien Einfuhr ihrer 
Hewerbserzeugnisse abgeholfen worden sei, und daß in 
Folge dieser Privilegien? die Klagen aufgehört hahen. 
Hierauf haben wir zu entgegnen: Die Verhaͤltnisse 
des Jahres 1842 sind von denen des Jahres 1858 him⸗ 
nelweit verschieden, was jeder Unbefangene zugeben wird. 
Im Jahre 1842 war Baden erst seit sieben Jahren 
heim deutschen Zollverein, man hielt deshalb die Zeit 
bei den Staats⸗ und Gemeindebehörden noch für, zu 
furz, um schon wieder Aenderungen an dem mit vielen 
Dpfern zu Stande gebrachten Ausschluß der beiden Vor⸗ 
sttädte zu treffen. g* 
Man konnte und wollte sich noch nicht an den Ge⸗ 
danken gewöhnen, daß die gehegten großen Erwartungen 
bon dieter Maßregel sich nicht realisiren werden. Ueber⸗ 
— 
eingeführt, der Verkehr mit derselben war damals noch 
rel Gründe genug, um die keineswegs ungerechten Be— 
chwerden der Petenten abzuweisen und sie mit einigen 
Zollbegünstigungen für den Verkehr mit der Innerstadt 
r den Augenblick zu beschwichtigen. 
Wir sagen für den Augenblick, denn diese Gewerbs⸗ 
eute fahen damals schon recht gut ein, in welche miß⸗ 
siche Lage man sie durch den Ausschluß der Vorstadt 
zerfetzt hatte, sie begriffen nur allzu gut, daß ße in der 
Ausuͤbung ihrer Gewerbe zu sehr gehemmt, und sich ihre 
dage fuͤr die Folge nur noch mehr verschlimmern müsse, 
vas auch nicht ausgeblieben ist. 
Wenn man von den Beguͤnstigungen, oder wie es 
ainsfte Gegner heißen, von den Privilegien spricht, 
— —— — 
—e—ümm—— 
welche denselben eingeräumt worden seien, worauf die 
tlagen aufgehoͤrt haben, so wird es uns erlaubt sein, 
hiese Angabe auf ihren wahren Sachverhalt zurückzu— 
ühren, indem sonst viele unserer Mitbürger glauben 
vnnten, wir hätten gar keine Ursache, für den Wieder⸗ 
inschluß der Vorstädte und namentlich der Kreuzlinger 
Vorstadt das Wort zu reden. 
Die erwähnten Begünstigungen, die man mehreren 
Bewerbetreibenden in der Vorstadt, einräumte, sind rein 
»ersönlicher Natur, und können denselben zu jeder Zeit 
vieder entzogen werden. Sie gehen weder vom Ver—⸗ 
aäufer auf den Käufer, ja nicht einmal vom Vater auf 
zen Sohn über. 
Neuen Ansiedlern in der Vorstadt werden sie gar nicht 
nehr ertheilt. Welche Folgen dies auf alle Verhältnisse 
er Gewerbetreibenden in der Vorstadt nach sich ziehen 
nuͤßte, wenn dieselbe außer der Zolllinie bliebe, darauf 
verden wir weiter unten noch einmal zu sprechen kommen. 
Es wird dies genügen, was es mit diesen Privi— 
egien für eine Bewandtniß hat, wie prekair unsre Lage 
st, so daß wir gewiß alle Ursache haben, uns aus die— 
imn unnatürlichen Zustande, in dem wir uns schon 22 
‚olle Jahre befinden, heraus zu wünschen, was nur durch 
en Einschluß der Vorstadt, die wir bewohnen, in die 
Zolllinie geschehen kann . — 
In dem erwähnten Artikel wird weiters gesagt, daß 
as dermalige Verhältniß der Kreuzlinger Vorstadt gegen 
die Interessen der Zollverwaltung nicht verstöße, und daß 
eine Gefährdung des Interesses der Stadt Konstanz in 
hrer Gesammtheit nicht vorlaͤge. Wir kehren den Satz 
im und fragen, ob denn die Inleressen des Zollvereins 
ind der Stadt Konstanz gefährdet werden, wenn man 
die genannte Vorstadt dem Zollgebiet einverleibt? 
Wir sind unbedingt der Meinung, daß weder der Zoll⸗ 
zerein, noch die Stadt Konstanz etwas dabei verlieren, 
ondern daß Beide eher dabei gewinnen werden. 
Der Zollverein wird nichts dabei verlieren, wenn ein 
Terrain in die Linie eingeschlossen wird, welches zwischen 
wei Zollsystemen eingeklemmt ist, und duxch dieses wider⸗ 
zatürliche Verhältniß, wie die Erfahrung zur Genüge 
ehrt, anstatt seinem ursprünglichen Zweck, nämlich dem 
Emporbringen des Handels und der Gewerbe dahier 
zu dienen, bisher nur jenen Unternehmungen Vorschub 
eistete, die durch das Gesetz verpönt sind. 
Ebenso wenig konnen nach unserm Bedünken die In⸗ 
teressen der Stadt durch den mehrerwähnten Einschluß 
gefährdet, wohl aber gefördert werden. 
Wo ist nur eine von den gehegten Erwartungen von 
dem Ausschuß der Vorstädte in Erfüllung gegangen? 
In einem Zeitraume von 22 Jahren hälte doch wenig— 
tens das Eine oder Andere sich realisiren müssen, daß 
aber nichts geschah, ist der triftigste Beweis dafür, daß 
die getroffene Maßregel ursprünglich eine verfehlte wat, 
und seine verfehlte bleiben wird, so lange sie besteht, ob⸗ 
wohl dieselbe, was wir gerne anerkennen, wegen der Er⸗ 
haltung des Verkehrs mit der Schweiz sich bei ihrer Ein⸗ 
ührung hinlänglich rechtfertigen läßt.
	        

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