Digishelf Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Konstanzer Zeitung, Jg. 1858 (30)

Bibliografische Daten

fullscreen: Konstanzer Zeitung, Jg. 1858 (30)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Konstanzer Zeitung
Publikationsort:
Konstanz
Veröffentlichungsjahr:
1829
Verlag:
Wagner

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=342155-7
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Konstanzer Zeitung, Jg. 1858
Band, Heft, Nummer:
30
Publikationsort:
Konstanz
Veröffentlichungsjahr:
1858
Verlag:
J. Wagner

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=342155-7_1858

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Extra-Beilage: Ein Wort über die Kreuzlinger und Paradieser Vorstadt

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Konstanzer Zeitung
  • Konstanzer Zeitung, Jg. 1858 (30)
  • Extra-Beilage: Telegraphische Depesche. Paris, 14. Januar 1858
  • Gesellenverordnung für die Stadt Konstanz
  • Rede seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs beim Schluss der Ständeversammlung am 4. Mai 1858
  • Extra-Beilage: Ein Wort über die Kreuzlinger und Paradieser Vorstadt
  • Extra-Beilage: Entgegnung auf den Artikel der Extra-Beilage zur "Konstanzer Zeitung", betitelt: "Ein Wort über die Kreuzlinger und Paradieser Vorstadt"

Volltext

Ertra ⸗Beilage zur Konstanzer Zeitung. 
6in Wort 
— über die Kreuzlinger und Paradieser Vorstadt. 
—— — ——— — — — — 
ESeitdem es nun zur vollstaäͤndigen Gewißheit gewor⸗ 
den, daß die Erstellung einer Eisenbahn nach der hiesigen 
Stadt stattfinden, und die betreffenden Gebäude zum 
Bahnhof den vorgenommenen Vermessungen nach auf 
die sogenannte „Rauheneck“ (zollfreies Gebiet bis jetzt) 
zu stehen kommen sollen; sind die hiermit verflochtenen 
Befürchtungen und Hoffnungen der Gegenstand allge⸗ 
neiner Besprechung und Berathung geworden. 
Es nimmt darunter die Frage, ob in der Folge das 
Verhältniß der Kreuzlinger Vorstadt und des Paradieses 
sum Zollverein eine Aenderung erleiden werde, gegen⸗ 
wärtig die erste Stelle ein; insbesondere seitdem ag 
von hiesigem Großh. Hauptzollamte beim Bürgermeister⸗ 
amte und der Handelskammer angeregt und Aeußerun⸗ 
gen über deren Ansichten verlangt wurde. Ueber diesen 
ehr wichtigen Gegenstand circulirt nun im Augenblicke 
unter dem hiesigen Handelsstande eine Denkschrift zur 
Unterschrift, die zum Zwecke hat: die Belassung des der⸗ 
maligen Verhältnisses genannter Stadttheile bei Großh. 
Hauptzollamte zu beantragen. 
Wir halten die darin entwickelten Momente für so 
richtig durchdacht und so sehr im Interesse, nicht einer 
tinzelnen Klasse Gewerbtreibender, sondern der ganzen 
Bemeinde aufgefaßt, daß wir uns veranlaßt sehen, die⸗ 
elben hiemit zum Gegenstande einer öffentlichen Be—⸗ 
prechung zu machen, um bei bevorstehender Gemeinde⸗ 
versammlung, der Uebereilung eines Beschlusses, den 
man später vielleicht sehr zu bereuen Ursache finden dürfte, 
in dieser für Konstanz so wichtigen Angelenheit moͤglichst, 
oorzubeugen. 
In fruͤhern Jahren wurde hauptsächlich von einigen 
Bewerbetreibenden, die in der Kreuzlinger Vorstadt wohn⸗ 
en, bei der Großherzogl. Regierung petitionirt, um den 
Wiedereinschluß in die Zolllinie zu veranlassen, allein 
die umfassende Aufstellung von Thatsachen und Gruͤnden 
uͤber den Mehrerlös von Grundstücken und Gebäuden, 
uͤber den Aufwand von Neubauten, welche besonders im 
Jahre 1842 gesammelt, mit gemeinderäthlicher Vidimation 
versehen, vorgelegt wurden, veranlaßten eine einläßliche 
Untersuchung der Vorstadt, so daß die Großh. Zolldirek⸗ 
tion aus Ihrem Collegium ein Mitglied hieher beschied, 
um selbst in den Haͤusern der Peienten Einsicht und 
Erkundigung einzuziehen. 
Es erfolgte darauf ein Erlaß Großh. Zoll⸗Direktion, 
der also laüte: — 
Karlsruhe, den 29. November 1842. 
Zolldirektion. 
Gr. 13,093. Bericht des Hauptzollamts Konstanz 
pom 21. d. Mts., t 4066, den Ausschluß der Kreuz⸗ 
linger Vorstadt aus der Zolllinie betreffend. —— 
Beschl usßahc 
Das Hauptzollamt Konstanz wird beauftragt, den um 
Wiedereinschluß der Kreuzlinger Vorstadt in die Zoll⸗ 
linie diesseits nachgesucht habenden Bewohnern dieser 
Vorstadt zu eröffnen, daß die Zollverwaltung überall 
keine Gruͤnde finde, eine solche Maßregel hoͤhern Orts 
—— bringen, sie auch mit dem allgemeinen 
Interesse der Stadt Konstanz nicht vereinbar halte. 
— —— —— — — — 
Der Gemeinderath von Konstanz, sowie die Manda—⸗ 
taren der Theilnehmer an den Gegenvorstellungen vom 
11. August d. J. Karl Volderauer und F. Wunsch, 
iind hienach gleichfalls zu verständigen. Berichts⸗-Bei— 
de so weit sie dorthin gehören, solgen im Anschluß 
zurück. 
Goßweiler. 
Gleichzeitig mit oben erwaͤhntem Erlasse wurde den 
Beschwerden der Gewerbetreibenden durch Gewährung 
von Beguͤnstigungen behufs der zollfreien Einfuhr ihrer 
in Gewerbserzeugnisse die Zolllinie abgeholfen, und 
in Folge dieser Privilegien hoͤrten die Klagen auf. 
Im Jahr 1848 wurde auf Veranlassung des hiesigen 
Hhauptzollamtes die Frage wegen Wiedereinschluß der 
reuzlinger Vorstadt und des Paradieses erneut ange⸗ 
regt und einzelne Einwohner deßhalb einvernommen. 
Auf Beschwerde der Gemeindebehörde bei Hochpreisli⸗ 
chem Finanz⸗Ministerium wurde das desfallsige Ansinnen 
aber abgewiesen. 
Durch die beiden citirten Beschlüsse Großh. Staatsbe⸗ 
hörden ist genügend erwiesen, daß das dermalige Ver⸗ 
hältniß der Kreuzlinger Vorstadt gegen die Interessen 
des Zollvereins nicht verstößt, und daß selbst dabei die 
Vortheile der Stadt Konstanz im Allgemeinen geschützt 
ind, weil jedem I oder Einwohner es steis frei⸗ 
zestellt blieb, seinen Wohnsitz innerhalb oder außerhalb 
der Zolllinie zu wählen. 
In dieser seit 1836 bestandenen Lage befand sich auch 
— 
tellung des Stadtgebietes von der Großh. Staatsregie⸗ 
rung erbat, als solche bisher niemals bewogen eine Aen⸗ 
derung in Betreff des Zoll⸗Verhaͤltnisses der Vorstadt 
und des Paradieses zu beantragen, ein Beweis mehr, 
daß die Gefaͤhrdung des Interesses der Stadt Konstanz 
in ihrer Gesammtheit nicht vorlag. 
Nur in neuerer Zeit, seitdem aus dem Gebiete der 
sreuzlinger Vorstadt Einschmuggelungen von Waaren in 
ꝛigener Art stattgefunden, wurden Aeußerungen vernom⸗ 
nen, daß es noͤthig fallen werde, das Zoilgebiet über 
»en Flächenraum der ausgeschlossenen Theile der Stadt 
zinaus zu erstrecken, um ähnliche Schmuggeleien zu 
verhüten. 
Wir getrauen uns zu behaupten, daß gerade mit dem 
kinschluß der Kreuzlinger Vorstadt und des Paradieses 
nnerhalb die Zolllinie das Einschmuggeln von hochbe⸗ 
teuerten Artikeln aller Art einen großartigen Aufschwung 
nehmen wird, weil die Gränzlinie von der Vorstadt bis 
ans äußerste Ende des Paradieses gegenüber des Schweizer⸗ 
bodens nur ein Sschühiger Graben, meist ohne Wasser 
und, Monate lang fest zugefroren bildet, über den ein 
einziger Sprung genügt, um ohne oder mit Genehmi⸗ 
zung des dain an den Ort der Bestimmung zu 
gelangen. 
Rebel, Schneegestöber und finstere Nacht werden die 
Bewachung noch mehr erschweren und es ist demnach 
Anlaß genug zu der Vermuthung, daß auch nach Ein⸗ 
chluß der Vorstadt und des Paradieses in das Zollver⸗ 
insgebiet, die benannten Stadttheile als Gränzbezirk 
zetrachtet und debhalb unter lästiger Controll
	        

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

Zeitschriftenband

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Volltext PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße) DFG-Viewer OPAC
TOC

Kapitel

PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße) RIS

Bild

PDF ALTO TEI Volltext
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Zeitschriftenband

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Kapitel

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Konstanzer Zeitung, Jg. 1858. J. Wagner, 1858.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welches Wort passt nicht in die Reihe: Auto grün Bus Bahn:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.