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Hegauer Erzähler. Amtliches Verkündigungsblatt für den Amtsbezirk Engen, Jg. 1924 (83)

Bibliografische Daten

fullscreen: Hegauer Erzähler. Amtliches Verkündigungsblatt für den Amtsbezirk Engen, Jg. 1924 (83)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Hegauer Erzähler
Publikationsort:
Engen
Verleger:
Theophil Schneider's Buchdruckerei
Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=3066108-0

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Hegauer Erzähler. Amtliches Verkündigungsblatt für den Amtsbezirk Engen, Jg. 1924
Band, Heft, Nummer:
83
Publikationsort:
Engen
Veröffentlichungsjahr:
1924
Verleger:
Hegauer Buchdruckerei AG
Größe der Vorlage:
31,0 x 45,8 cm
Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=3066108-0_1924

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hegauer Erzähler
  • Hegauer Erzähler. Amtliches Verkündigungsblatt für den Amtsbezirk Engen, Jg. 1924 (83)

Volltext

Amtli 1 4 geber bewirken, die zu Beginn des Kalenderjahres 
* miliche Betaun machuugen nicht mehr als drei Arbeitnehmer deneee Für 
7 Steuerbeträge, die von dem Arbeitslohn einbehal— 
v n * en werden, der für eine nach dem 31. Dezember 
I. 0925 —I din sein ng gezabt Wod dürfen 
nur noch auf Goldmark lautende Steuermarken ver— 
Mit Wirkung vom 1. Januar 1924 an it Wynde werden. Sie werden voraussichtlich vom 
der Steuerabzug neu geregelt worden. Die neuen 10 Januar an bei den Postanstalten zu erhalten 
Bestimmungen finden erstmals auf den Arbeitslohn sein. Einlagebogen zum Kleben von Steuer 
Anwendung, der für eine nach dem 31. Dezember marken können bei dem unterzeichneten Fi⸗— 
19283 erfolgende Dienstleistung gezahlt wird. Die nanzamt Schloßftraßze Nr. 2 Zimmer Nr. i8 
wichtigsten Punkte, auf die sich die Aenderung er— 5 bei der Steuereinehmerei abgeholt 
streckt, sind folgende: erden. FJ 
Zum Arbeitslohn zählen künftig auch die Ent- 4„„. Das Nähere ist aus einem Merkblatt ersicht⸗ 
schädigungen, die den in privaten —* oder Auf üch, das demnächst — es muß erst vervielfältigt 
ragsverhalinissen stehenden Personen zur Befiren werden — bei den Finanzämtern unentgeldlich zu 
turig des durch den Dienst oder Auftrag veranlaßten zerhalten ist, —— 
Aufwands gezahlt werden; diese Dienstaufwands. gez Das Gesetz über gr Besteuerung der Betriebe 
entschüͤdigungen. bleiben also vom Steuerabug Arbeitgeherabgabe u. Landabgabe tritt am 1. Jan. 
nicht mehr dei. 324 außer Kraft. Steuerbeträge, die vor diesem 
Berechnet wird der Steuerabzug folgender ae geworden d now nient bezahlt sind, 
maßen. Zur Abgeltung der Abzüge für Werbungs ie och och utrichtet werden. F 
ꝓre ie Wertanschläge der Sachbezüge (freie 
koften usw. bleiben vom Steuerabzug befreit: Berköstigiung und Wohnung) sind für die Zeit 
a) bei Zahlung des Arbeitslohns für volle Mo om IT. Fanuar 1924 un slgendermoßen festge⸗ 
nate 50 Goldmark monatlich, tzt worden: 
b) bei Zahlumg des Arbeitslohns für volle Wo. H für weibliche Hausangestellte Lehrlinge, Lehr— 
chen 12 Goldmark wöchentlich, nädchen und sonftige gerinig begahle weib— 
) hei Zahlung des Arbeitslohns für volle Ar— iche Arbeitskräfte auf mönatlich 20 Goldmark. 
beitstage 2 Goldmark täglihch. für männliche Hausangestellte, Knechte, männ— 
bei Zahlung des Arbeuslohns für kürzere liche und weibliche Gewerbegehilfen und für 
Zeiträͤume 0,50 Goldmark für je zwei ange— Personen, die der Angestelltenversicherung 
iangene oder volle Arbeitsstunden. anterliegen, auf monatlich 30 Goldmart. 
Von dem nach Abzug dieses „steuerfreien für Angestellte höherer Ordnung (z. B. Aerzte, 
Lohnbetrags“ noch verbleibenden Arbeitslohn beträgt Apotheker, Hauslehrer, Hausdamen, Geschafts⸗ 
die einzubehaltende Steuer 10 vom Hundert. Sie ührer, Werkmeister, Gutsinspektoren) auf mo— 
*3 — w für ee Ic bihen tiatlich 45 Goldmark. 
nehmers gehörende Ehefrau sowie für jedes im Zi Dez. 19 
Siteuerbuch eingetragene Kind oder —— An⸗ Mgen de 9 de “— 
gehörige um je l v. H. des Arbeitslohns, so daß Finanzamt. 
3. B. für einen verheirateten Arbeitnehmer mit zwei 
minderjährigen Kindern die Steuer 10 weniger 3 
gleich 7 v. H. des nach Abzug des steuerfreien 
Lohnbetrags noch verbleibenden Arbeitslohns be— 
trägt. Wird der Arbeitslohn nicht für eine be— 
stimmte Arbeitszeit bezahlt, wie es z. B. beim 
Akkordlohn vorkommen kann, so sind vom vollen 
Arbeitslohn 4 v. H. als Steuer einzubehalten 
in diesem Falle wird also weder ein steuerfreier 
Lohnbetrag noch eine Ermäßigung für Haushalts— 
angehörige gewährt. Der einzubehaltende Steuer 
betrag wird auf den nächsten durch 5 Goldpfennig 
teilbaren Betrag nach unten abgerundet. Ist ein 
Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, 
so wird der steuerfreie Lohnbetrag nur von einem 
Arbeitgeber, die Ermäßigungen für Haushaltungs— 
angehörige werden dagegen von jedem Arbeitgeber 
berücksichtigt. Weist der Arbeitnehmer nach, daß 
die ihm gesetzlich zustehenden Abzüge für Werbungs— 
kosten usw. den steuerfreien Lohnbetrag (50 Prozent 
monatlich) übersteigen oder daß ihm wegen ver 
minderter Leistungsfähigkeeit infolge befonderen 
wirtschaftlicher Verhältnisse ein gesetzlicher Anspruch 
auf Steuererleichterung zusteht, so kann er beim 
Finanzamt die Erhöhung des steuerfreien Lohnbe— 
trags beantragen, vorausgesetzt, daß sein steuerbares 
Einkommen vierteljährlich 2000 Goldmark nich 
übersteigt. 
Werden Vorschüsse oder Abschlagszahlunger 
auf den Lohn geleistet, so ist der Steuerabzug be 
zeder einzelnen Teilzahlung zu machen. Besteht 
der Lohn ganz oder zum Teil in Sachbezügen und 
reicht der daneben etwa gewährte Barlohn zur 
Deckung des Steuerabzugs nicht aus, so muß der 
Arbeitnehmer den fehlenden Betrag dem Arbeitgeber 
bar zur Verfügung stellen; nötigenfalls muß der 
Arbeitgeber einen entsprechenden Teil der Sachbe— 
züge nach seiner Wahl zurückbehalten, um daraus 
den iehlenden Steuerbetrag zu decken. 
Die einbehaltenen Steuerbeträge hat der Ar— 
beitgeber unter Angabe des Zahltags und des ge— 
zahlten Lohnbetrags, getrennt nach laufenden Be— 
zügen und einmaligen Einnahmen sowie nach 
Barlohn und Sachbezügen, auf einem für jeden 
Arbeitnehmer zu führenden Lohnkonto in Gold 
mark fortlaufend aufzuzeichnen und die Aufzeich 
nungen bis zum Ablauf des dritten auf die Lohn 
zahlung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren 
Die in jedem Monatsdrittel einbehaltenen Steuer 
beträge führt er spätestens bis zum 5. Tage nact 
Ablauf des Monatsdrittels, also bis zum 15. u. 25 
des Monats und bis zum 5. des des folgenden 
Monats an das Finanzamt ab. Geschieht dies 
nicht rechtzeitig, so ist für jeden auf den Zeitpunkt 
der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Mo 
nat ein Zuschlag in Höhe 5 v. H. des Rückstandes 
zu zahlen. Nach Ablauf jedes Kalendermonats 
pältestens bis zum 5. des folgenden Monats, hat 
der Arbeitgeber der Kasse des Finanzamts zu be 
scheinigen, das die Gesamtsumme der für den ab 
gelaufenen Monat an die Kasse abgeführten Steuer 
abzugsbeträge mit der Gesamtsumme der in diesem 
Monat einbehaltenen Steuerbeträge übereinstimmt. 
Ueberweisungsblätter über die den Arbeitnehmern im 
Laufe eines Kalenderjahres einbehaltenen Steuer— 
beträge sind erst nach Ablauf des Kalenderjahres 
erstmals wieder im Januar 1925 den Finanz 
ämtern einzureichen. Die Vordrucke hierzu haben 
sich die Arbeitgeber selbst zu — — 
Durch Verwendung von Steuermarken 
Mürfen den Steuerabzug nur noch solche Arbeit- 
hHegauer Buchdrucheres 
Ensen Gadem. 
— * — ———— 
— — — ——— — 
———— — — 
— 
— — — — 
— — —— — 
—— ——— ———— 
—— 
——— — 
—— 
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— — —————— 
IIMN 
uns zur Aniertigung von 
Adreßkarten 
Besuchsanzeigen 
Calkulationsformulare 
Briefbogen 
Mitteilungsformulare 
Postkarten ä 
Rechnungsformulare 
Contocorrentauszugs- 
Formulare 
Mahnschreiben 
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Bestatigungen 
Briefumschlage 
Aufklebadressen 
Postpacketbegleit- 
Adressen 
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Geschaftsbucher 
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Mähe von der — — 
Halgsorten: Damenfanhre ad 
Kichen 5 und 6. Klasse wie neu, hat billig abzu 
Buchen 2. 3. u. 4., 8 
Linden 5. A. miedlinger, Singen 
36 Fichtenstäntme 5. u. 6., Eeeion ꝛb. 
MO Baustangen 1. — Einen starken V 
75 Baustangen 2. Fuhrschlitten 
e engen at biligte vertanfen 
d opfenstangen i Alois Siebenrok, 
e Schmiedmeiste 
opfenftangen 
150 Rebftecken 1. u. 2., — 22332 
Steigerer ladet freundlichft ein. 20 Liter 
Eckartsbrunn, den 29. Dezember 1923. Zwetschgen⸗ 
Der Gemeinderat Schnaps 
— 5 zu verkaufen. 2 
— Zu erfragen bei der 
Nr holg Ve— rkauf Erße d. vl nug 
Die Gemeinde Zimmerholz verkauft frei— Verkaufe prima 
Rändicç negen Barzabiema etwa 100 Festmeter Iharten⸗ und 
—— * 
zweischgenwasser 
Karl Kaiser, 
Reuhausen bei Engen. 
wäre geprüftem 
Wo Huf⸗ und —F 
genschmied Gelegenheit 
zeboten, sich. selbständig 
Wt Lang— zu machen. a 
/5 im Fichten Lang eacht n die Erpp— 
ilz 3., 4., 5. u. 6. Kl. 59 R 
Stück Baustangen Blu. V. 2308. 
Klasse. Ein 
Soustangen acntung ferdetknecht 
13 Ster entrindetes Papierholz 1. 2. u. 3. lasse J entuns —— h v Stelle, 
21 Ster Forlenrollen 1. und 2. Kl. (unentrindeh Rurger — ———— 
Der Pertauf erfolgt gegen Bargahlung Kammerjäger Obermark, langjährig erfah⸗ werk er 
4.* —36 gut bewandert. 
Schriftliche Angebote sind in Nark ausgedrückt diß rener es uͤbrmme die inene Zu erfragen in der Exp. 
tesite am 8. Jannar IINn nochmictags Vhr licher Ungeziefer wie Ratten, Mäuse, Wühl d. Ül. umer Nr. 2304. 
heim Kemeinderat einzureichen. 22t manse Schwaben Wangzen uf. ner Jahe⸗ — 7c8 
Kirchen⸗Hausen, den 31. Dezember 1923 schriftlicher Garantie. Erfolg innerhalb 24 Stunden. 8 
Dor Gemoind⸗ . Inn Metschen and Tiete ischadg gonmg n Haushälterin 
rottung des Ungeziefers ist im Interesse der Volks— Konrad Ritzi 
virtschaft unbedingt erforderlich. MWüßlingen. 
Bestellungen erbitte sofort unter Kammer⸗ 
—D 11 Mr 2200 
—E 
Verloren ging am 22. 
Dez. vom Hauserhof bis 
Engen eine Quafte mit 
Rickelbeschlag von einem 
Ichlittengeschell. 
Abzugeben gegen Be— 
hnung 
Mauer, Hauserhof. 
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an allen Ian du. Mas hlnen 
uhren prompt und faehgemaß aus 
u HSIe, ollmer⸗ o. Er ⸗ 
druck und Verlag der Hegauer Buchdrucere in Agen
	        

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