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Staaten und Völker nach dem Weltkrieg

Bibliografische Daten

fullscreen: Staaten und Völker nach dem Weltkrieg

Strukturtyp:
Monografie
Sammlung:
Sonstige gemeinfreie Werke
Autor:
Grothe, Hugo
Titel:
Staaten und Völker nach dem Weltkrieg
Untertitel:
ein Nachschlagebuch auf politisch-geographischer Grundlage mit besonderer Berücksichtigung des Grenz- und Auslandsdeutschtums
Beteiligte Personen:
Grothe, Hugo
Publikationsort:
Heidelberg
Veröffentlichungsjahr:
1922
Verlag:
Verlag Willy Ehrig
Größe der Vorlage:
VIII, 280 Seiten

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Signatur:
Ge 135
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=1793863849

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
[Y]

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Staaten und Völker nach dem Weltkrieg
  • Einband
  • Titelseite
  • Einleitung
  • [A]
  • [B]
  • [C]
  • [D]
  • [E]
  • [F]
  • [G]
  • [H]
  • [J]
  • [I]
  • [J]
  • [K]
  • [L]
  • [M]
  • [N]
  • [O]
  • [P]
  • [R]
  • [S]
  • [T]
  • [U]
  • [V]
  • [W]
  • [Y]
  • [Z]
  • Stichwörter-Verzeichnis
  • Werbung

Volltext

4 Yürücken — Zentralamerikanische Union 
Schiffsverkehr gehoben. Auch gegen den Wunsch der Union, 
Yap zu internationalisieren, sträubte sich Japan. Es machte 
geltend, daß dann auch das mit der Besitzergreifung der 
Mariannen von der Union erworbene Guam der Internationalisie- 
rung zugeführt werden müsse. Anfang September 1921 kam es 
zwischen den Vereinigten Staaten und Japan zu einer vorläufigen 
Verständigung, die dahin ging, daß Japan den Besitz der Insel 
unbestritten weiter ausüben solle, die Union aber im Interesse 
einer dort ihr zufallenden Kabelstation stets Zutritt zu der 
Insel haben werde. Die Konferenz von Washington. bestätigte im 
wesentlichen dies Abkommen, machte aber im Sonderabkommen 
über den Stillen Ozean die Nichtbefestigung der Insel wie der 
ganzen Gruppe zur Bedingung. Die Einzelpunkte der Washing- 
toner Vereinbarung sind außer dem Verbot der Befestigung nach- 
stehende: Japan hat auf der Insel die Ordnung aufrecht zu er- 
halten und verpflichtet sich, kein amerikanisches Eigentum dort 
zu enteignen. Die Eingeborenen dürfen militärisch nicht aus- 
gebildet werden. Japan verpflichtet sich ferner, Abschrift des 
Berichtes, den es als Mandatar für Yap dem Völkerbund zu 
erstatten hat, der amerikanischen Regierung zuzustellen. Sowohl 
Japan wie Amerika haben das Recht,, Kabel auf der Insel Yap 
zu landen. Den für Amerika für diesen Zweck erforderlichen 
Grund und Boden enteignet Japan für Amerika. Das von Yap 
nach Guam gehende Kabel wird Amerika, das nach Menado 
laufende Holland und das nach Schanghai gehende Japan als 
Eigentum überlassen. 
Yürücken siehe Kurden u. Kurdistan, 
Zara. Diese Stadt mit Umkreis sollte ursprünglich ein 
Freistaat unter dem Schutze des Völkerbundes werden. Der 
zwischen Italien und Südslawien unter Billigung der Entente- 
mächte in Rapallo am 12. November 1920 geschlossene Ver- 
trag änderte diesen Plan insofern ab, als ein auf 8 qkm im Um- 
kreis bemessenes Gebiet an Italien fallen soll. Allerdings hat 
Italien demselben eine Autonomie zu gewähren. In Zara über- 
wiegt in Handel und Bildung, wenn auch nicht zahlengemäß, 
das italienische Element. Die Intelligenz suchte seit Jahrzehn- 
ten ihre Hochschulbildung möglichst auf italienischen Univer- 
sitäten. 
Zentralamerikanische Union. Unter dieser Bezeichnung 
haben sich während des Weltkrieges die ‘Republiken Guatemala, 
Honduras, San Salvador, Nicaragua und Costarica zusammen- 
gefunden. April 1921 fehlte nur noch die Ratifizierung der Volks- 
vertretung von Costarica zu dem über die Vereinigung in San 
Jose 1920 abgeschlossenen Vertrage. Ziel des Zusammenschlusses 
war die größere Abwehrmöglichkeit der Vorherrschafts- und 
7
	        

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Grothe, Hugo. Staaten Und Völker Nach Dem Weltkrieg. Verlag Willy Ehrig, 1922.
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