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Staaten und Völker nach dem Weltkrieg

Bibliografische Daten

fullscreen: Staaten und Völker nach dem Weltkrieg

Strukturtyp:
Monografie
Sammlung:
Sonstige gemeinfreie Werke
Autor:
Grothe, Hugo
Titel:
Staaten und Völker nach dem Weltkrieg
Untertitel:
ein Nachschlagebuch auf politisch-geographischer Grundlage mit besonderer Berücksichtigung des Grenz- und Auslandsdeutschtums
Beteiligte Personen:
Grothe, Hugo
Publikationsort:
Heidelberg
Veröffentlichungsjahr:
1922
Verlag:
Verlag Willy Ehrig
Größe der Vorlage:
VIII, 280 Seiten

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Signatur:
Ge 135
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=1793863849

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
[S]

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Staaten und Völker nach dem Weltkrieg
  • Einband
  • Titelseite
  • Einleitung
  • [A]
  • [B]
  • [C]
  • [D]
  • [E]
  • [F]
  • [G]
  • [H]
  • [J]
  • [I]
  • [J]
  • [K]
  • [L]
  • [M]
  • [N]
  • [O]
  • [P]
  • [R]
  • [S]
  • [T]
  • [U]
  • [V]
  • [W]
  • [Y]
  • [Z]
  • Stichwörter-Verzeichnis
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Volltext

> Saarland 
Saarland. Nach Art. 45/50 des Versailler Vertrages hat die 
deutsche Souveränität bis zum Ausfall eines Volksentscheides über 
die Staatsangehörigkeit im‘ Saarland 15 Jahre zu ruhen. Der 
Völkerbund übt einstweilen die Regierung aus. Dieselbe geschieht 
durch einen 5 gliedrigen Ausschuß, dem ein Franzose (die Zahl 
der ansässigen Franzosen ist unten genannt!) und ein Deutscher 
aus dem Saarbecken angehören. Nicht die Volksvertretung des 
Landes ernennt aber diesen Ausschuß, sondern der Rat des 
Völkerbundes. Der genannte Ausschuß ist als Inhaber der un- 
umschränkten Regierungsgewalt eingesetzt, kann also Steuern aus- 
schreiben, Gesetzesänderungen (nach Anhörung von Vertretern der 
Bevölkerung) durchführen, das Land völkerrechtlich nach außen 
vertreten. Letzteres Recht hat er im Juli 1920 an Frankreich 
abgetreten, eine Tatsache, die ebenso einschneidend für das 
Schicksal des Saarbeckens sein muß, wie die Bestimmung des 
Versailler Vertrages, daß dieses dem französischen Zollsystem an- 
gegliedert wird. Nur fünf Jahre kann der bisherige Warenver- 
kehr mit Deutschland sich ungehindert vollziehen; jedoch Frank- 
reich vermag denselben in seinem Umfange zu beschränken, so- 
fern es dies als in seinem Interesse gelegen erachtet. 
Das Saargebiet‘ umfaßt die preußischen Kreise Saarbrücken, 
Ahrweiler, Saarlouis und Teile der‘ preußischen Kreise Mer- 
zig und St. Wendel; von Bayern ist der Kreis St. Ingbert und 
Stücke der Kreise Homburg und Zweibrücken hinzugeschlagen. 
Ein Streifen im Westen ist mit Lothringen an Frankreich ab- 
getreten. Der preußische Teil mißt 1484, der bayerische ca. 
400 qkm. 
Die Bevölkerung des 1882 qkm fassenden Saarlandes 
betrug 1910°) 647089 und ist zu 99,40% deutsch. Bezeich- 
nend für die Täuschung des Auslandes war, daß die Entente die 
Bevölkerung des Saargebietes als „gemischten Charakters“ be- 
zeichnete. Im ganzen Saarbecken lebten 342 Franzosen! Gleich 
dem Elsaß war das Saarbecken seit dem 9. Jahrhundert Be- 
standteil des Deutschen Reiches. Zweimal schon hat franzö- 
sische Begehrlichkeit es unter französische Herrschaft gebracht 
(1680/97 ‚und 1793/1815). 
Das Motiv der zeitweiligen Einbeziehung dieses rein deut- 
schen Gebietes im Westen in das französische Interessengebiet 
wird in Art. 45 des Versailler Vertrages folgendermaßen dar- 
gestellt: 
„Als Ersatz für die Zerstörung der Kohlengruben in Nord- 
frankreich und als Anzahlung auf den Betrag der von Deutsch- 
land geschuldeten Wiedergutmachung der Kriegsschäden tritt 
Deutschland das volle und unbeschränkte, völlig schulden- und 
') Angesichts yeschehener Vermehrung kommen heute. an 700000 Seelen in 
Betracht. 
198
	        

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Grothe, Hugo. Staaten Und Völker Nach Dem Weltkrieg. Verlag Willy Ehrig, 1922.
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